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   BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92, 2 BvR 648/92, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92   

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https://dejure.org/1995,3225
BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92, 2 BvR 648/92, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92 (https://dejure.org/1995,3225)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1995 - 2 BvR 502/92, 2 BvR 648/92, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92 (https://dejure.org/1995,3225)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 2 BvR 502/92, 2 BvR 648/92, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92 (https://dejure.org/1995,3225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachliquidation von in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht geltend gemachten Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 476
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.08.1994 - 2 BvR 1890/91

    Unzulässigkeit nicht rechtzeitig gestellter Anträge auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92
    Verfahrensrechtliche Besonderheiten wie bei der Gegenstandswertfestsetzung, die im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eigens beantragt werden und einem Kostenfestsetzungsverfahren deshalb gegebenenfalls vorgeschaltet werden muß (vgl. den Beschluß der Kammer vom 29. August 1994 - 2 BvR 1890/91 u. a. -), gelten insoweit nicht.
  • OLG Hamburg, 17.08.1978 - 8 W 222/78
    Auszug aus BVerfG, 17.02.1995 - 2 BvR 502/92
    Eine Nachliquidation von Kosten, die versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren nicht beantragt wurden, ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts zulässig (Oberlandesgericht Hamm, JurBüro 1975, 1107; Rpfleger 1982, 80; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1979, S. 235).
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Eine Nachforderung eines bislang nicht geltend gemachten Teils bezüglich desselben Postens hindert sie grundsätzlich nicht (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 12; PG/K. Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 128 f.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 2009, 1136, zur Nachfestsetzung der Umsatzsteuer; BVerfG, Rpfleger 1995, 476, zur Nachfestsetzung der Erhöhungsgebühr für Mehrvertretung).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 122/08

    Abrechnung von Anwaltshonoraren bei Zwangsverwaltung

    Der Nachfestsetzung zugänglich sind daher Positionen, die einen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden und über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Januar 2003, V ZB 51/02, NJW 2003, 1462), etwa weil sie in einem vorangegangenen Antrag versehentlich nicht enthalten waren (vgl. BVerfG Rpfleger 1995, 476).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2009 - 8 W 82/09

    Kostenfestsetzung: (Un-)Zulässigkeit der Nachliquidation von Umsatzsteuer bei

    In diesem Fall kann auch später noch Mehrwertsteuer verlangt werden, ohne dass die Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses entgegensteht, da diese nur das umfassen kann, über das auch entschieden worden ist (Senat, Beschluss vom 11. September 2006, Az. 8 W 363/06; OLGR Karlsruhe 2007, 542; OLG Düsseldorf AGS 2006, 201; OLG München NJW-RR 2004, 69; BVerfG JurBüro 1995, 583; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. 2008, Nr. 7008 RVG-VV Rdnr. 63 ff; je m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 W 144/04

    Nachträgliche Geltendmachung von Umsatzsteuer nach Rechtskraft des

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn das Gericht im Kostenfestsetzungsbeschluss über die Frage der Berücksichtigung dieser Position eine Entscheidung getroffen hätte, was wiederum voraussetzt, dass insoweit ein Antrag auf Festsetzung vorlag (vgl. BVerfG JurBüro 1995, 583; OLG München AGS 2004, 36 f),.

    Grundsätzlich wird eine Nachliquidation von zunächst nicht geltend gemachten Kostenerstattungsansprüchen nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugelassen (vgl. BVerfG JurBüro 1995, 583; LAG Düsseldorf JurBüro 2001, 146 f).

  • OLG Celle, 23.11.2010 - 2 W 378/10

    Nachfestsetzung der Verfahrensgebühr bei Beantragung einer um die hälftige

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Februar 1995, 2 BvR 502/92, JurBüro 1995, 583), dass eine im ersten Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich nicht geltend gemachte Mehrvertretungsgebühr im Wege der Nachliquidierung geltend gemacht werden kann.

    Für die Richtigkeit der letztgenannten Auffassung spricht im Übrigen auch die bereits in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1995 (JurBüro 1995, 583).

  • VG Sigmaringen, 13.03.2008 - 5 K 396/08

    Nachfestsetzungsantrag im Kostenfestsetzungsverfahren bei irrtümlich zu niedrig

    10 Zwar ist der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten vom 28.9.2006, mit dem die von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 1.500 EUR berechnet wurden, in Rechtskraft erwachsen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995 - 2 BvR 502/92, 2 BvR 648/92, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92 -, JurBüro 1995, 583; OLG Hamburg, Beschluss vom 8.11.1985 - 8 W 280/05 -, MDR 1986, 244; Eyermann/Happ, VwGO, § 164 RdNr. 15; Kopp, VwGO, 15. Aufl., § 164 RdNr. 3).

    Bisher nicht angemeldete Kosten werden von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst; insoweit ist die Zulässigkeit der Nachfestsetzung allgemein anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 6.2.2004 - Verg 25/03 -, ZfBR 2004, 621 mit zahlreichen Nachweisen; Eyermann/Happ, VwGO, § 164, a.a.O).

  • OLG Naumburg, 07.08.2013 - 10 W 42/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung von irrtümlich

    Hat ein Prozessbevollmächtigter in seinem ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag irrtümlich nicht alle Kosten geltend gemacht, so ist eine Nachliquidation nach den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995, Aktenzeichen: 2 BvR 502/92, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 218/01

    Nichtvorliegen der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz

    Die Wirksamkeit der Norm wurde bereits in mehreren Entscheidungen als selbstverständlich zugrundegelegt (vgl. BVerfGE 79, 357 [363]; 96, 251 [255 ff.]; 1. Kammer des Zweiten Senats, JurBüro 1995, S. 583).
  • BPatG, 07.09.2022 - 6 Ni 42/16
    Eine Nachforderung eines bislang nicht geltend gemachten Teils bezüglich desselben Postens hindert sie grundsätzlich nicht (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rdnr. 12; PG/K. Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 103 Rn. 27; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 104 Rn. 128 f.; vgl. OLG Stuttgart, MDR 2009, 1136, zur Nachfestsetzung der Umsatzsteuer; BVerfG, Rpfleger 1995, 476, zur Nachfestsetzung der Erhöhungsgebühr für Mehrvertretung).
  • SG Berlin, 01.12.2010 - S 180 SF 2119/09

    Sozialgerichtliches Kostenfestsetzungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Die Kammer folgt der Ansicht, dass im Fall der irrtümlichen Ansetzung eines Gebührentatbestands die Bindungswirkung der Gebührenbestimmung durchbrochen wird und dies auch für eine versehentlich unterbliebene Berücksichtung der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zu gelten hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.02.1995, 2 BvR 502/95, 2 BvR 648/95, 2 BvR 770/92, 2 BvR 800/92, zitiert nach juris).
  • VG Minden, 05.06.2008 - 7 K 797/06

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachfestsetzungsantrags; Anrechnung der

  • AG Siegburg, 21.05.2002 - 12 C 659/97

    Anforderungen an den Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschlusses;

  • BPatG, 05.04.2004 - 2 ZA (pat) 11/04
  • BPatG, 05.04.2004 - 2 Ni 23/98
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