Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.09.1995 - 6 W 26/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1996, 165
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 21.07.2008 - 2 W 28/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherheitsleistung
Die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung ist weggefallen, wenn ein Schaden nicht (mehr) entstehen kann (vgl. OLG Düsseldorf [6. ZS], Rpfleger 1996, 165: OLG Frankfurt, MDR 1987, 239; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505, 1506; MDR 2007, 1448).Wann die Veranlassung für die Sicherheitsleistung im Übrigen weggefallen ist, ist jeweils nach ihrem Zweck zu bestimmen (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 710, 11; OLG Düsseldorf [6. ZS], Rpfleger 1996, 165; OLG Köln, MDR 1993, 270; OLG Koblenz, OLGR 201, 281;… Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 109 Rdnr. 3;… Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 109 Rdnr. 17;… MünchKommZPO/Giebel, ZPO, 3. Aufl., § 109 Rdnr. 7).
- KG, 09.01.2014 - 8 W 85/13
Wegfall der Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung
Dabei sind die Ansprüche umfassend zu verstehen (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1996, 165). - OLG Jena, 12.07.2007 - 7 W 336/07
Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung
Dies ist nur dann der Fall, wenn der Gläubiger befriedigt ist oder erfolgreich vollstreckt hat (vgl. OLG Düsseldorf, RPfl. 1996, 165).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 18.09.1995 - 10 O 223/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1996, 165
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99
Wirksamkeit der fehlerhaften Zustellung; Wohnung im Sinne der …
1995 - 22 W 52/84 - MDR 1985; 506; LG Koblenz, Beschl. v. 18. Sept. 1995 10 0 223/95 - Rpfleger 1996, 165; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 181, Rz. 6; Münch-Komm/Feldmann, ZPO, § 181 Rz. 8). - BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04
Wirksamkeit der Ersatzzustellung
Darauf, dass bei bewusst unterlassener Ummeldung, was insbesondere in Betracht kommt, wenn eine Person behördliche Zustellungen ihn belastender Art zu erwarten hat, der bloße Anschein, dort noch zu wohnen, eine wirksame Ersatzzustellung ermöglicht (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1996, 165), kommt es deshalb nicht an.