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   KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95   

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https://dejure.org/1996,5270
KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
KG, Entscheidung vom 12.03.1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
KG, Entscheidung vom 12. März 1996 - 1 W 4/95 (https://dejure.org/1996,5270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer erinnerungsfähigen oder beschwerdefähigen Verfügung bei einem Schreiben des Rechtspflegers des Nachlassgerichtes an den Antragssteller eines Erbescheinverfahrens; Qualifikation des örtlich zuständigen Nachlassgerichts als Adressat einer nach dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 243
  • Rpfleger 1996, 456
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 21.11.1994 - 87 T 160/94
    Auszug aus KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95
    Das Landgericht hat die Beschwerde durch den in DtZ 1995, 60 (und in ErbPrax 1995, 267) veröffentlichten Beschluß als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (KG Rpfleger 1996, 456/457; vgl. auch BayObLGZ 1994, 40/52; NJW-RR 1998, 798/800).

    cc) Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den den Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG DtZ 1992, 284/285; KG Rpfleger 1996, 456/457).

    Dieser Übergang der Zuständigkeit für Verrichtungen in Nachlasssachen umfasst auch den Empfang einer noch nach dem Beitritt gemäß § 403 ZGB abzugebenden Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft (BayObLG FamRZ 1994, 723/726; KG Rpfleger 1996, 456/457; Staudinger/ Rauscher Art. 235,§ 1 EGBGB Rn. 193).

  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    Sind - wie hier - die Voraussetzungen für einen zulässigen Vorbescheid nicht gegeben, ist die Ankündigung auch dann nicht beschwerdefähig, wenn sie in die Form eines Vorbescheids gekleidet wird (vgl. zum Erbscheinsverfahren Senat OLGZ 1975, 85, 86; NJW 1998, 243; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414, 1415; a.A. BayObLGZ 1993, 389, 391 f. und zum notariellen Vorbescheid Arndt/Sandkühler, a.a.O., § 15 Rn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handele es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankomme [BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456].
  • OLG Nürnberg, 11.02.1999 - 12 W 118/99

    Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts

    Sofern man mit der fast einhelligen Meinung das Mahnverfahren als zu Rechtsstreit gehörend ansieht (MünchKomm ZPO - Belz § 91 Rn 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Aufl., § 91 Rn 19, a.A. OLG Nürnberg, 8 W 2309/97 , NJW 1998, 243 m. abl. Anm. Schneider; dagegen auch OLG Nürnberg, OLGR 1998, 243), sind die Kosten eines Mahnanwalts neben denjenigen des im streitigen Verfahren tätigen Anwalts erstattungsfähig, wenn ein Wechsel in der Person des Anwalts eintreten mußte, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO .
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