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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5370
OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95 (https://dejure.org/1995,5370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.08.1995 - 8 WF 55/95 (https://dejure.org/1995,5370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. August 1995 - 8 WF 55/95 (https://dejure.org/1995,5370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO §§ 4 121
    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vertretung durch Referendar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1991 - 11 WF 24/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95
    Daß diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, verkennt der Beschwerdeführer selbst nicht, denn der ihn vertretende Referendar war nach seinem eigenen Vorbringen nicht Stationsreferendar und fällt daher nicht unter § 4 BRAGO (OLG Düsseldorf, JurBüro 1991, 671).

    Ein solcher, nicht nach der BRAGO bemessener vertraglicher Vergütungsanspruch kann nicht gegen die Staatskasse geltend gemacht werden, denn gem. § 121 BRAGO ist auf Grund des durch die Beiordnung entstehenden öffentlich-rechtlichen Anspruchs nur die gesetzliche Vergütung nach der BRAGO festsetzbar (OLG Saarbrücken, JurBüro 1984, 1668 ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1978, 426; JurBüro 1991, 671).

  • OLG Frankfurt, 08.04.1975 - 22 U 35/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95
    Ob der Meinung gefolgt werden könnte, daß ein unmittelbar vor der Zulassung zur Anwaltschaft stehender Assessor einem Rechtsanwalt i. S. des § 4 BRAGO gleichzustellen ist (OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 426; anderer Ansicht OLG Saarbrücken, JurBüro 1984, 1668 ), braucht nicht entschieden zu werden, da diese Voraussetzungen bei dem den Beschwerdeführer vertretenden Referendar nicht gegeben waren.

    Aus den vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Hamm, AnwBl 1992, 286) ergibt sich nichts zu seinen Gunsten, denn dort ging es nicht um die Festsetzung der Prozeßkostenhilfevergütung gem. § 121 BRAGO , und die den Rechtsanwalt vertretende Person war nicht Referendar, sondern Assessor.

  • OLG Saarbrücken, 10.08.1984 - 6 WF 101/84

    Anspruch auf Anwaltsvergütung bei Vertretung des Rechtsanwalts durch Assessor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95
    Ob der Meinung gefolgt werden könnte, daß ein unmittelbar vor der Zulassung zur Anwaltschaft stehender Assessor einem Rechtsanwalt i. S. des § 4 BRAGO gleichzustellen ist (OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 426; anderer Ansicht OLG Saarbrücken, JurBüro 1984, 1668 ), braucht nicht entschieden zu werden, da diese Voraussetzungen bei dem den Beschwerdeführer vertretenden Referendar nicht gegeben waren.

    Ein solcher, nicht nach der BRAGO bemessener vertraglicher Vergütungsanspruch kann nicht gegen die Staatskasse geltend gemacht werden, denn gem. § 121 BRAGO ist auf Grund des durch die Beiordnung entstehenden öffentlich-rechtlichen Anspruchs nur die gesetzliche Vergütung nach der BRAGO festsetzbar (OLG Saarbrücken, JurBüro 1984, 1668 ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1978, 426; JurBüro 1991, 671).

  • OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06

    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse:

    Nimmt der beigeordnete Rechtsanwalt die Tätigkeit nicht persönlich vor, sondern lässt er sich durch eine andere Person vertreten, so kann er die gesetzliche Vergütung unter den Voraussetzungen des § 5 RVG (zuvor § 4 BRAGO) verlangen (OLG Düsseldorf, Beschluss JurBüro 2005, 364; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 83 zu § 4 BRAGO).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.06.2000 - 1 Ta 35/00

    Ein Rechtsassessor ist kein Vertreter eines Rechtsanwalts im Sinne des § 4 BRAGO

    Denn vom Staat zu erstatten ist lediglich die gesetzliche Vergütung nach den Vorschriften der §§ 121 ff. BRAGO (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.08.95 - 8 WF 55/95, D. Justiz 1996, S. 22).
  • LAG Thüringen, 06.09.1996 - 8 Ta 97/96

    Festsetzung einer Erörterungs- und Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt

    Dieser dienstvertragliche Vergütungsanspruch ist aber nicht als gesetzlicher Vergütungsanspruch i. S. der §§ 121, 123 BRAGO durch die Staatskasse zu erfüllen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.08.1984, 6 WF 101/84, Juristisches Büro 84, 1686; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1995, 8 WF 55/95, Rechtspfleger 96, 83).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.07.1995 - 11 W 130/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22650
OLG Karlsruhe, 17.07.1995 - 11 W 130/95 (https://dejure.org/1995,22650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.1995 - 11 W 130/95 (https://dejure.org/1995,22650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 1995 - 11 W 130/95 (https://dejure.org/1995,22650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde des Streithelfers im

    Stattdessen wird lediglich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17. Juli 1995 (RPfleger 1996, 83) verwiesen (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 66 ZPO Rdnr. 3) bzw. auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (JurBüro 1963, 233).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 W 94/18

    Zulässigkeit der Beschwerde des Streithelfers gegen einen nach

    Stattdessen wird lediglich auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.7.1995 (RPfleger 1996, 83) verwiesen (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 66 ZPO Rnr. 3) bzw. auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg (JurBüro 1963, 233).
  • OLG Zweibrücken, 10.02.2003 - 4 W 12/03

    Kostenfestsetzungsverfahren gegen die eigene Partei: Ablehnung der Festsetzung

    Dem Beklagten sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, weil er seine Einwendungen bereits im ersten Rechtszug hätte vorbringen können (vgl. dazu OLG Karlsruhe Rpfleger 1996, 83).
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