Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 05.06.1996

Rechtsprechung
   KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4952
KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
KG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 1 W 3981/94 (https://dejure.org/1996,4952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlassspaltung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen aufgrund der Anwendbarkeit des Rechts der ehemaligen DDR; Zulässigkeit einer letztwilligen Anordnung von Vorerbschaft und Nacherbschaft bzgl. des abgespaltenen Nachlasses; Wegfall der Bindung des Nachlassgerichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 191
  • FamRZ 1996, 1572
  • Rpfleger 1997, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 08.03.2016 - 31 Wx 386/15

    Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das

    Bereits das BayObLG hat entschieden, dass "verbindliche Klarheit zwischen den Beteiligten darüber, wer von ihnen als Erbe anzusehen ist, nur im Feststellungsrechtstreit geschaffen werden [kann]..., das im Feststellungsrechtstreit ergehende Urteil [erwächst] in Rechtskraft zwischen den Parteien (§ 325 ZPO)." (BayObLG FamRZ 99, 334, 335; vgl. auch KG FamRZ 96, 1572, 1575: "Die Bindung des Nachlassgerichts an ein rechtskräftiges Feststellungsurteil [entfällt] dann, wenn neben den Parteien des Feststellungsprozesses noch andere Personen als Erbprätendenten in Betracht kommen, deren schutzwürdige Belange das Nachlassgericht zu berücksichtigen hat."; ebenso Zimmermann ZEV 2010, 457, 461).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 371/13

    Bindung des Nachlassgerichts an rechtskräftiges Feststellungsurteil

    Nach heute allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entfalten rechtskräftige Urteile im Zivilprozess über die Feststellung des Erbrechts regelmäßig Bindungswirkung für das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung über einen Erbscheinsantrag, wenn die Parteien des Zivilprozesses mit den an dem Erbscheinsverfahren beteiligten Erbprätendenten wie vorliegend identisch sind (vgl. Senat Beschluss vom 30.12.2013, Az. 20 W 287/13, unveröffentlicht; BayObLG, Beschluss vom 30.04.1998, Az. 1Z BR 187/97, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 13.06.1996, Az. 1 W 3981/94, Rn. 28; beide zitiert nach juris; Stephanie Herzog in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2010, § 2359 BGB, Rn. 24; J. Lange in Herberger / Martinek / Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 2359 BGB, Rn. 8, J. Mayer in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2359 BGB, Rn. 35 und 32 ff.; Weidlich in Palandt, BGB, 74. Aufl. § 2353, Rn. 23).
  • KG, 11.11.2014 - 1 W 547/14

    Eintragungshindernis des fehlenden Erbfolgenachweises: Nachweis der Erbeinsetzung

    aa)Kommen als Erbprätendenten neben den Parteien eines auf Feststellung des Erbrechts gerichteten Zivilprozesses Dritte nicht ernsthaft in Frage, hat das Nachlassgericht den Erbschein dem Beteiligten zu erteilen, der im Rechtsstreit rechtskräftig obsiegt hat (BayObLG, Beschluss vom 30. April 1998 - 1Z BR 187/97 - juris; Senat, Beschluss vom 13. Juni 1996 - 1 W 3981/94; J. Mayer, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 2359, Rdn. 36; Simon, in: Erman, BGB, 14. Aufl., § 2359, Rdn. 5; Siegmann/Höger, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, 2013, § 2359, Rdn. 2; Herzog, in: Staudinger, BGB, 2010, § 2359, Rdn. 24; Weidlich, in: Palandt; BGB, 73. Aufl., § 2353, Rdn. 23; Sternal, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 26, Rdn. 65).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7201
LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 8 T 617/95 (https://dejure.org/1996,7201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1343
  • Rpfleger 1997, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 58/81

    Wohnungsrecht und nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Lebensgemeinschaft in analoger Anwendung des § 1093 II BGB in die Wohnung aufzunehmen, wenn beide unverheiratet sind und das Verhältnis auf Dauer angelegt ist (BGH, FamRZ 1982, 774 = NJW 1982, 1868).
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ARZ 2/84

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Aufnahme dritter Personen in die

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Partners in der Mietwohnung zu dulden (BGH, FamRZ 1985, 42 = NJW 1985, 130).
  • BGH, 13.01.1993 - VIII ARZ 6/92

    Eintrittsrecht des überlebenden Partners nach Tod des Mieters bei eheähnlicher

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.06.1996 - 8 T 617/95
    Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 13.1.1993 (FamRZ 1993, 533 = NJW 1993, 999) ausgesprochen, daß die Anerkennung einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraussetzt, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft weiterer Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.
  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Mit dem Landgericht ist der Senat der Auffassung, daß dem Gesetzgeber bei der Einführung u. a. des § 69 g FGG am 12.9.1990 die damals bereits allgemein beachtete Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften, sowie die Auswirkung dieser Entwicklung auf Teile der Rechtsprechung und der Gesetzgebung in den Bereichen des Miet- und Wohnungsrechts, des Bundessozialhilfe- und des Arbeitsförderungsgesetzes bekannt war (vgl. hierzu LG Oldenburg FamRZ 1996, 1343 ) und somit die vorgenannte bewußte Entscheidung des Gesetzgebers gegen ein Beschwerderecht des Lebensgefährten auch in Kenntnis dieser Entwicklung getroffen wurde.
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