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   OLG Stuttgart, 22.04.1997 - 8 W 50/97   

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https://dejure.org/1997,10965
OLG Stuttgart, 22.04.1997 - 8 W 50/97 (https://dejure.org/1997,10965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.04.1997 - 8 W 50/97 (https://dejure.org/1997,10965)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 (https://dejure.org/1997,10965)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZVG § 33 § 75 § 83 Nr. 1 § 84 Abs. 1
    Ablösung des bestrangig betreibenden Gläubigers nach Schluss der Bietstunde

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 192/09

    Zwangsversteigerung: Ablösung nur des rangbesten Rechts durch den Ehegatten des

    Folglich ist das geringste Gebot samt den Versteigerungsbedingungen neu aufzustellen und, sofern die Einstellung nach dem Schluss der Versteigerung bewilligt worden ist, eine neue Bieterstunde abzuhalten (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Oktober 2008, V ZB 48/08, NJW 2009, 81, 82 Rdn. 8; OLG Hamm Rpfleger 1972, 149; OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 397, 398; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 75 Anm. 2.6; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 75 Rdn. 41; Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, S. 891 Rdn. 11.589 f.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei

    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.

    Im Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 (a.a.O.), der sich mit der Ablösung des bestrangigen Gläubigers durch den Schuldner unter Erwerb einer Eigentümergrundschuld mit Löschungsverpflichtung gegenüber nachrangigen Gläubigern und somit mit einer anderen Fallkonstellation befasst, wird die Rechtsansicht des Landgerichts ebenfalls nicht geteilt.

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