Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 07.04.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 11.04.1997 - 11 W 977/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6569
OLG München, 11.04.1997 - 11 W 977/97 (https://dejure.org/1997,6569)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.1997 - 11 W 977/97 (https://dejure.org/1997,6569)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 1997 - 11 W 977/97 (https://dejure.org/1997,6569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1; ZPO § 104
    Teilnahme des Verkehrsanwalts bei der notariellen Aufnahme des Nachlaßverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilnahme des Verkehrsanwalts bei der notariellen Aufnahme des Nachlassverzeichnisses

Verfahrensgang

  • LG Passau - 1 O 689/95
  • OLG München, 11.04.1997 - 11 W 977/97

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 453
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Das Recht des Pflichtteilsberechtigten, von dem Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses in Form der Aufnahme eines Verzeichnisses durch einen Notar in seiner Anwesenheit zu verlangen, ist ein materiell-rechtlicher Anspruch gemäß § 2314 BGB (OLGR München 1997, 167).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 3 W 6/00

    Stufenklage, Wertermittlung, Geschäftsgebühr, Erstattungsfähigkeit

    Die im Rahmen der Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs den Parteien anfallenden Kosten können auch nicht als Kosten des Rechtsstreits bezüglich der weiteren Stufen einer Stufenklage behandelt werden (vgl. OLG München Rpfleger 1997, 453; Zöller/Herget, 21. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort Stufenklage).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3562
OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97 (https://dejure.org/1997,3562)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.1997 - 14 W 179/97 (https://dejure.org/1997,3562)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 1997 - 14 W 179/97 (https://dejure.org/1997,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Hinzuziehung eines Korrenspondenzanwaltes im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Korrespondenzanwaltskosten

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1492
  • Rpfleger 1997, 453
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 06.07.1990 - 14 W 424/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Klagen einer BGB -Gesellschaft (JurBüro 1991, 71 ),.

    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß die Norm nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist, wenn Forderungen im Streit sind, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zustehen (vgl. Beschlüsse JurBüro 1991, 71, 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994).

  • OLG Koblenz, 15.06.1992 - 14 W 307/92

    Anwaltsgebühren: Mehrvertretungszuschlag bei Aufnahme des Rechtsstreits durch

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Prozeßvertretung von Miterben (MDR 1993, 284 auf Anfrage des 1. Zivilsenats vom 10.10.1996 1 W 597/96 schon aufgegeben),.

    Diese Senatsrechtsprechung, die wesentlich auf die gesamthänderische oder jedenfalls sonstige innere rechtliche Verbundenheit der vertretenen Personen abhebt und deshalb in besonders gelagerten Fällen auch auf die Prozeßvertretung von Miterben (Beschluß MDR 1993, 284 , aufgegeben aber auf Anfrage des 1. Zivilsenats vom 10. Oktober 1996 zu 1 W 597/96) und Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluß JurBüro 1985, 711, zweifelnd dann freilich Beschlüsse 14 W 215/88 vom 27. April 1988 und 14 W 514/96 vom 11. September 1996) erstreckt worden ist, betrifft jedoch nicht solche - mehr oder weniger - zufälligen Situationen, in denen mehrere Parteien nur aufgrund äußerer Umstände einheitlich in Erscheinung treten.

  • OLG Koblenz, 11.08.1988 - 14 W 504/88

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung vin BGB -Gesellschaftern im Passivprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Klagen gegen eine BGB -Gesellschaft (JurBüro 1989, 959 ),.

    Ähnliche Erwägungen hat der Senat angestellt soweit es um die anwaltliche Vertretung im Rahmen der Abwehr von Ansprüchen geht, die gegen eine BGB -Gesellschaft erhoben werden (Beschlüsse JurBüro 1989, 959 und 14 W 698/93 vom 9. November 1993).

  • OLG Koblenz, 28.06.1994 - 14 W 335/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß die Norm nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist, wenn Forderungen im Streit sind, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zustehen (vgl. Beschlüsse JurBüro 1991, 71, 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994).
  • OLG Koblenz, 18.06.1993 - 14 W 411/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß die Norm nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist, wenn Forderungen im Streit sind, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zustehen (vgl. Beschlüsse JurBüro 1991, 71, 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994).
  • OLG Koblenz, 24.09.1996 - 14 W 578/96

    Beauftragung einer international tätigen deutschen Kanzlei als Verkehrsanwalt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Ein Auslandsbezug kann namentlich dann entscheidendes Gewicht haben, wenn die Einschaltung eines Verkehrsanwalts bewirkt, daß auf diese Weise Dolmetscherkosten oder Reisekosten erspart werden, die die Aufwendungen für den Verkehrsanwalt erreichen oder sogar überschreiten würden (Senatsbeschlüsse 14 W 442/95 vom 16. August 1995 und 14 W 578/96 vom 24. September 1996).
  • OLG Koblenz, 11.09.1996 - 14 W 514/96

    Teilrechtskraft bei eingeschränkten Rechtsmitteln; Eintritt der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
    Diese Senatsrechtsprechung, die wesentlich auf die gesamthänderische oder jedenfalls sonstige innere rechtliche Verbundenheit der vertretenen Personen abhebt und deshalb in besonders gelagerten Fällen auch auf die Prozeßvertretung von Miterben (Beschluß MDR 1993, 284 , aufgegeben aber auf Anfrage des 1. Zivilsenats vom 10. Oktober 1996 zu 1 W 597/96) und Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluß JurBüro 1985, 711, zweifelnd dann freilich Beschlüsse 14 W 215/88 vom 27. April 1988 und 14 W 514/96 vom 11. September 1996) erstreckt worden ist, betrifft jedoch nicht solche - mehr oder weniger - zufälligen Situationen, in denen mehrere Parteien nur aufgrund äußerer Umstände einheitlich in Erscheinung treten.
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    a) Die Frage, ob die Prozeßvertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auslöst, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit langem umstritten (für Gewährung einer Erhöhungsgebühr u.a. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82, RPfl 1984, 202; OLG Köln VersR 1993, 1034; OLG München RPfl 1993, 85; OLG Nürnberg RPfl 1993, 215; OLG Düsseldorf DB 1996, 721; OLG Koblenz RPfl 1997, 453 für Wohnungseigentümer- und Erbengemeinschaften; OLG Stuttgart RPfl 2000, 427; OLG Nürnberg MDR 2001, 1378; siehe auch von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 10 f; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 12 f; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 6 BRAGO, Rdnr. 7; a.A.: OLG Nürnberg MDR 1997, 689; OLG Frankfurt MDR 1999, 766; s. jetzt OLG Karlsruhe NJW 2001, 1072; LG Frankfurt a.M. NJW-aktuell NJW 2002 XII; LG Koblenz, NJW 2001, 2727).
  • OLG Koblenz, 24.03.2000 - 10 U 675/99

    Anwaltliche Erhöhungsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren- Anwaltliche

    Denn Kehrseite des Nichtentstehens der Erhöhungsgebühr gegenüber den Wohnungseigentümern wäre, daß der Verwalter nunmehr auf eigenes Kostenrisiko das Verfahren betreiben müßte, wozu der Verwalter nicht verpflichtet ist (in Anknüpfung an BGH NJW 1984, 2296 = MDR 1984, 561; BGHZ 122, 327, 331 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1157; OLG Hamburg MDR 1978, 767; OLG Frankfurt JurBüro 79, 199; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1492; LG Frankenthal RPfleger 1984, 201; OLG Koblenz JurBüro 85, 711; OLG München JurBüro 1985, 1497).

    Daß sich Geschäfts- und Prozeßgebühr des Rechtsanwalts erhöhen, auch dann, wenn die Wohnungseigentümer durch einen Verwalter vertreten werden, entspricht heute nahezu einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGH MDR 1984, 561 = NJW 1984, 2296; NJW 1987, 2240; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1157;OLG Hamburg MDR 1978, 767; OLG Frankfurt JurBüro 79, 199; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1492 mit Aufgabe der früheren Rechtsprechung JurBüro 1985, 711).

  • BayObLG, 31.10.2000 - 2Z BR 79/00

    Absehen des Beschwerdegerichts von einer mündlichen Verhandlung in einer

    Von einer mündlichen Verhandlung kann nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände abgesehen werden (BGH NJW 1998, 3713; BayObLG NJW-RR 1997, 1492; …
  • LG Hagen, 10.05.2004 - 3 T 275/04
    Es entspricht zwar einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2296; BGH NJW 1987, 2240; OLG E JurBüro 1990, 1157; OLG I MDR 1978, 767; OLG G JurBüro 1979, 199; OLG L NJW-RR 1997, 1492), dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts auch dann gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO erhöhen, wenn die Wohnungseigentümer durch einen Verwalter vertreten werden.
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