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   OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97   

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https://dejure.org/1997,4642
OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 1 Ws 361/97 (https://dejure.org/1997,4642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit der als Wahlverteidiger erhaltenen Vorschüsse auf die von der Staatskasse gezahlten Pflichtvergütungen; Zulässigkeit einer rechnerischen Verkürzung der Mandantenvorschüsse um die Mehrwertsteuer; Anrechnung der Mandantenvorschüsse auf die Pauschvergütung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO §§ 97, 99, 101 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 63
  • StV 1998, 93
  • Rpfleger 1998, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Augsburg, 08.01.2007 - 3 KLs 502 Js 127369/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von seitens des Mandanten entrichteten Zahlung

    Außerdem weist er auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Gz. 1 Ws 361/97) zur Berücksichtigung der Pauschgebühr bei der Anrechnung hin.

    Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 09.10.1997 NStZ-RR 1998, 63 ) geht das Gericht davon aus, das die Vorschrift des § 101 BRAGO in der Fassung des KostÄndG 1994, welche sich zur Frage der Berücksichtigung der Pauschvergütung bei der Anrechung nicht verhält, das Doppelte der Pflichtverteidigergebühr gemäß § 97 BRAGO allgemein und ohne Rücksicht auf den gemäß § 99 BRAGO zuerkannten Pauschbetrag als Mindestbehalt festlegt (vgl. OLG Zweibrücken, aaO) mit der Konsequenz, dass die festgesetzte Pauschvergütung bei der Berechnung des Betrags der nicht der Anrechnung unterliegenden Mandantengelder Berücksichtigung findet.

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