Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechenbarkeit der als Wahlverteidiger erhaltenen Vorschüsse auf die von der Staatskasse gezahlten Pflichtvergütungen; Zulässigkeit einer rechnerischen Verkürzung der Mandantenvorschüsse um die Mehrwertsteuer; Anrechnung der Mandantenvorschüsse auf die Pauschvergütung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO §§ 97, 99, 101 Abs. 1, Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 63
- StV 1998, 93
- Rpfleger 1998, 126
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 11.10.1995 - 1 Ws 183/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Schleswig, 29.04.1996 - 1 Ws 69/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93
Anrechenbarkeit von Auslagen nach § 101 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung …
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- LG Augsburg, 08.01.2007 - 3 KLs 502 Js 127369/00
Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von seitens des Mandanten entrichteten Zahlung …
Außerdem weist er auf die Entscheidung des OLG Zweibrücken (Gz. 1 Ws 361/97) zur Berücksichtigung der Pauschgebühr bei der Anrechnung hin.Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 09.10.1997 NStZ-RR 1998, 63 ) geht das Gericht davon aus, das die Vorschrift des § 101 BRAGO in der Fassung des KostÄndG 1994, welche sich zur Frage der Berücksichtigung der Pauschvergütung bei der Anrechung nicht verhält, das Doppelte der Pflichtverteidigergebühr gemäß § 97 BRAGO allgemein und ohne Rücksicht auf den gemäß § 99 BRAGO zuerkannten Pauschbetrag als Mindestbehalt festlegt (…vgl. OLG Zweibrücken, aaO) mit der Konsequenz, dass die festgesetzte Pauschvergütung bei der Berechnung des Betrags der nicht der Anrechnung unterliegenden Mandantengelder Berücksichtigung findet.