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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97   

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https://dejure.org/1997,4901
OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97 (https://dejure.org/1997,4901)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.1997 - 2 W 40/97 (https://dejure.org/1997,4901)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 1997 - 2 W 40/97 (https://dejure.org/1997,4901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung,, Fachkenntnis, Einfluß der Qualifikation des Betreuers auf die Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1664 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 509
  • Rpfleger 1998, 199
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 10 UF 187/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Er hat in seinen Entscheidungen über die Bemessung der Vergütung für einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer vom 1.8.1994 (FamRZ 1995, 46) und vom 12.6.1996 (OLG-Report 1997, 355) vielmehr die Auffassung vertreten, daß es keine Rolle spiele, wie lange und bei welchen Arbeitsschritten die Fachkenntnisse des Rechtsanwalts tatsächlich Verwendung gefunden haben, wenn bei der Bestellung zum Betreuer solche Fachkenntnisse für erforderlich gehalten werden durften.
  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Der Senat würde die landgerichtliche Entscheidung vielmehr als rechtsfehlerhaft bei der Feststellung des tatsächlichen Zeitaufwandes aufheben und die Sache unter Aufhebung auch des erstinstanzlichen Beschlusses an das Amtsgericht zurückverweisen mit der genannten verbindlichen Beurteilung der Stundensatzfrage (weder Staffelung - vgl. Senatsbeschluß vom 18.3.1994 in BtPrax 1994, 139/141 - noch Herabsetzung des dreifachen Stundensatzes wegen hohen Anteils an Büroarbeiten).
  • OLG Schleswig, 01.08.1994 - 2 W 118/93

    Einzelbetreuer; Berufsbetreuer; Abgrenzung; Zahl der Betreuungen ; Vergütung ;

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Er hat in seinen Entscheidungen über die Bemessung der Vergütung für einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer vom 1.8.1994 (FamRZ 1995, 46) und vom 12.6.1996 (OLG-Report 1997, 355) vielmehr die Auffassung vertreten, daß es keine Rolle spiele, wie lange und bei welchen Arbeitsschritten die Fachkenntnisse des Rechtsanwalts tatsächlich Verwendung gefunden haben, wenn bei der Bestellung zum Betreuer solche Fachkenntnisse für erforderlich gehalten werden durften.
  • LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 4b O 527/05

    Vollstreckungsschuldner als Anspruchsinhaber i.S.d. § 717 Abs. 2 ZPO; Entstehen

    Im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf (Az. 2 W 40/97) zahlte die Klägerin auf die Rechnung vom 10.01.1998 Gerichtskosten in Höhe von EUR 120, 15 (DM 235) ein.

    Ferner entstanden der Klägerin für die anwaltliche Beratung im Zwangsvollstreckungs- und Beschwerdeverfahren (4 O 30/96 - ZV II und 2 W 40/97 - OLG Düsseldorf) gemäß Kostenrechnung vom 20.06.1997 weitere Kosten in Höhe von EUR 1.928,34.

    Unter Beachtung dieser Grundsätze kann die Klägerin lediglich den Ersatz der noch offenen Gerichts- und Prozesskosten, die ihr im Ordnungsgeldverfahren 4 O 30/96 - ZV I, im Beschwerdeverfahren 4 O 30/96 - ZV II, im Beschwerdeverfahren 2 W 40/97 - OLG Düsseldorf und im Zwangsvollstreckungs- und Beschwerdeverfahren 4 O 30/96 ZV II und 2 W 40/97 - OLG Düsseldorf, entstanden sind, verlangen.

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Der Senat vermag deshalb der abweichenden Auffassung des OLG Schleswig (FGPrax 1998, 24) nicht zu folgen.
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß man für die Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers entsprechend § 287 ZPO regelmäßig nicht den Nachweis aller und auch kleinerer Zeiträume wird verlangen können, sondern daß sich der Tatrichter mit der Aufstellung über den Zeitaufwand des Betreuers und einer Plausibilitätsprüfung wird begnügen dürfen und müssen (Beschl. v. 22.08.1997 - 2 W 62/97, OLG Report 1997, 398; Vorlagebeschl. v. 17.11.1997 - 2 W 40/97, FGPrax 1998, 24 = BtPrax 1998, 81 ).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
    Neuerdings hat auch das OLG Schleswig (FamRZ 1998, 509, 510) einen Stundensatz von 75 DM für einen Sozialpädagogen (FH) für angemessen gehalten.
  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/99
    Vergütungsmindernd wirkt sich aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil des in Rechnung gestellten Zeitaufwands auf Tätigkeiten entfällt, die üblicherweise Bürokräften übertragen werden (BayObLG FamRZ 1997, 578; aA OLG Schleswig FGPrax 1998, 24 BGH hat Vorlageentscheidung abgelehnt - FGPrax 1998, 181).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97   

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https://dejure.org/1997,5676
BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97 (https://dejure.org/1997,5676)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 3Z BR 422/97 (https://dejure.org/1997,5676)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 3Z BR 422/97 (https://dejure.org/1997,5676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verein bei Betreuung immer zweite Wahl?

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vorrang der Bestellung einer natürlichen Person zum Betreuer auch wenn der Betroffene einen Verein vorschlägt

Verfahrensgang

  • AG Schwabach - XVII 32/93
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 6926/97
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 52
  • Rpfleger 1998, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97
    Hierunter fallen auch Vereins- und Behördenbetreuer (vgl. § 1897 Abs. 2 BGB ; BayObLG BtPrax 1994, 171/172; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1897 Rn.9).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse

    Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).
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