Rechtsprechung
BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein unzuständiges Vormundschaftsgericht; Maßstab bei Ermittlung des Vorliegens eines wichtigen Grundes
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgabe allein nach Zweckmäßigkeitserwägungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 65 § 65a Abs. 1 § 46 Abs. 1
Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 1989/93
- AG Kempten - 5 AR 65/01
- AG Kempten - XVII 147/97
- BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
- BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1181
- Rpfleger 1998, 200
- BayObLGZ 1998 Nr. 1
- BayObLGZ 1998, 1
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …
Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).Da allein Zweckmäßigkeitsgründe maßgebend sind (BayObLGZ 1996, 274/276), kann das Verfahren auch an ein Gericht abgegeben werden, das nach den Verhältnissen, wie sie zur Zeit des Übernahmeverlangens bestehen, gemäß § 65 Abs. 2 FGG nicht zuständig wäre (vgl. KG OLGZ 68, 498; Jansen FGG 2.Aufl. § 46 Rn.3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 46 FGG Rn.2).
- BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens
Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ). - BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88
Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft
Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ). - BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung in dem Abgabestreit berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1). - BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92
Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht
Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Dies gilt auch dann, wenn das abgebende Gericht, wie hier, gemäß Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG zuständig geworden ist (vgl. BayObLGZ 1992, 156/161).
- BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01
Abgabeentscheidung im Betreuungsrecht
Mit Beschluss vom 14.1.1998 (BayObLGZ 1998, 1) hat der Senat entschieden, dass diese Abgabe berechtigt war.Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
- OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N). - BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02
Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und …
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
- OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04
Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der …
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03
Voraussetzungen für die Abgabe einer Betreuungssache
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Aufenthaltswechsel des Betreuten
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.). - BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des …
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.). - BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund …
Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276). - BayObLG, 05.04.2001 - 3Z AR 17/01
Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Abgabe eines …
Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.). - BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00
Abgabe des Betreuungsverfahrens
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99
Abgabe der Betreuung mehrerer Betreuer
- BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98
Übernahme eines Betreuungsverfahrens durch das darum gebetene Amtsgericht
- BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der …
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.01.1998 - 20 W 431/96, 20 W 456/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1837 § 1915 § 1985; FGG § 20 § 76
Beschwerde des Nachlaßgläubigers auf Entlassung des Nachlaßverwalters - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 288
- MDR 1998, 848
- Rpfleger 1998, 200