Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 10.02.1998

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   OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97   

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https://dejure.org/1997,6328
OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97 (https://dejure.org/1997,6328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.1997 - 15 W 81/97 (https://dejure.org/1997,6328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 15 W 81/97 (https://dejure.org/1997,6328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei Ausscheiden eines Gesellschafters; Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund Verminderung der Zahl der Gesamthänder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO §§ 30, 60, 61, 67
    Grundbuchgebühren bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 78
  • DB 1998, 1323
  • Rpfleger 1998, 306
  • NZG 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB

    Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur folgen der zweitgenannten Auffassung (OLG Oldenburg MDR 1998, 990; BayObLG Rpfl 1994, 128; OLG Hamm JurBüro 1998, 206; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Gesamthandsgemeinschaft" Anm. 1.1).

    Dieser Anwachsungsvermerk hat lediglich klarstellende Bedeutung (OLG Hamm JurBüro 1998, 206 mit Hinweis auf BayObLG Rpfl 1994, 128).

  • KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft:

    Es kann dahinstehen, ob die Berichtigung durch Rötung eines ausgeschiedenen Gesellschafters als sonstige Eintragung i.S.v. § 67 KostO zu bewerten ist, wenn das Eigentum weiterhin der Gesamthand zusteht (vgl. dazu verneinend Senat, Rpfleger 1989, 98, 99; bejahend BayObLGZ 1993, 314, OLG Hamm, Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg, MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 728).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03

    Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht

    Zwar befasst sich der angefochtene Beschluss nicht argumentativ mit der in Literatur (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 61, Rdnr. 6 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, Stand Sept. 2001, § 61 Rdnr. 2 a) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 128; OLG Hamm Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf MDR 2000, 728) umstrittenen Frage, ob im hier vorliegenden Fall der Eintragung des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie der Anwachsung seines Anteils zugunsten der verbliebenen Gesellschafter eine volle Eigentumsumschreibungsgebühr nach § 60 Abs. 1 KostO anfällt oder ob nur eine Viertelgebühr für eine sonstige Eintragung nach § 67 Abs. 1 KostO zu erheben ist, in der Sache ist das Landgericht aber der in den Kommentierungen vertretenen Auffassung gefolgt.
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 10.02.1998 - 44 T 6/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23455
LG Duisburg, 10.02.1998 - 44 T 6/97 (https://dejure.org/1998,23455)
LG Duisburg, Entscheidung vom 10.02.1998 - 44 T 6/97 (https://dejure.org/1998,23455)
LG Duisburg, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 44 T 6/97 (https://dejure.org/1998,23455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 306
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