Rechtsprechung
| OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98 |
Volltextveröffentlichungen
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Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Auch Parteien in einem Zivilprozess brauchen Schlaf - Übernachtungskosten können bei größerem Zeitaufwand erstattungsfähig sein
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1998, 1292
- MDR 1999, 894
- Rpfleger 1998, 444
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07
Gesellschaftsrecht - Anspruch einer juristischen Person auf Verdienstausfall?
Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis"). - OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher …
Die Anreise per Bahn anstelle einer Flugreise stellt keine kostengünstigere Möglichkeit dar, da die Hin- und Rückfahrt von München nach Leipzig und zurück länger als 10 Stunden dauert und somit neben den Reisekosten auch Übernachtungskosten angefallen wären (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, S. 1292, 1293). - OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08
Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Bei einem höheren Zeitaufwand als 10 Stunden für den Hin- und Rückweg sind grundsätzlich Übernachtungskosten erstattungsfähig (OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444).
- OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten
Jedenfalls dann, wenn eine derart frühe Anreise erforderlich ist, können Übernachtungskosten im Einzelfall ausnahmsweise auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein (vgl. zu einem Zeitaufwand ab 10 Stunden OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444; Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212). - OLG Köln, 11.03.2008 - 17 W 50/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher …
Denn für den Fall, dass man verlangen würde, dass der Verfahrensbevollmächtigte der Verfügungsklägerin mit dem Zug anstatt mit dem Flugzeug von Hamburg nach Köln anzureisen hatte, wäre er angesichts einer dann anfallenden Hin- und Rückreise von mehr als 10 Stunden berechtigt gewesen (OLG Dresden Rpfleger 1998, 444), in Köln zu übernachten. - OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 11 Abs. 2 S. 1, § 120 Abs. 2
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1998, 1183
- Rpfleger 1998, 422
- Rpfleger 1998, 444
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
Zwangsvollstreckung - Umfang der Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO
Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 468 = Rpfleger 1998, 444; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; LG Hannover AnwBl. 1989, 687; LG Berlin JurBüro 1987, 71; Hansens JurBüro 1987, 809, 811 ff.) angeschlossen hat, ist die von einem Rechtsanwalt beim Einwohnermeldeamt eingeholte Auskunft über die Anschrift des Schuldners nicht als besondere Tätigkeit gemäß § 120 Abs. 2 BRAGO zu vergüten; vielmehr ist sie durch die für die Zwangsvollstreckung anfallende 3/10-Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO mit abgegolten. - BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 69/03
Rechtsanwälte - Gebühr für Aufenthaltsermittlung
Mit einer in der Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, MDR 1998, 1183; LG Konstanz, Rpfleger 1992, 365; LG Berlin, JurBüro 1987, 71 f.; a.A. allerdings LG Hamburg, JurBüro 1990, 1291 f.) und Literatur (…Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Aufenthaltsermittlung";… Hansens, BRAGO, 8. Aufl. 1995, § 120 Rdnr. 3; ders. JurBüro 1987, 809 ff.) vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, daß die Systematik der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung einer gesonderten Berücksichtigung der für die Anschreiben an die Einwohnermeldeämter entfalteten Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegensteht.
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