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   BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97   

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https://dejure.org/1997,5593
BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97 (https://dejure.org/1997,5593)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3Z BR 116/97 (https://dejure.org/1997,5593)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3Z BR 116/97 (https://dejure.org/1997,5593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19; RPflG § 11
    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und erinnerungsfähiger Entscheidung des Rechtspflegers - Keine Beschwerde bei Untätigkeit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtlicher Hinweis, Untätigkeit des Gerichts

Verfahrensgang

  • AG Hersbruck - VIII 354/87
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 292
  • FamRZ 1998, 438
  • Rpfleger 1998, 67
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1983 - 15 W 56/83

    Untätigbleiben; Außerordentliche Beschwerde; Rechtsverweigerung; Begründetheit

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
    Bei einem rein passiven Verhalten des Gerichts fehlt es der Erinnerung an einem Verfahrensgegenstand (Jansen § 19 Rn. 13; Bassenge/Herbst § 1 FGG Rn. 8; zu dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, daß der Richter im Zivilprozeß eine gebotene Terminierung unterläßt vgl. OLG Hamurg NJW-RR 1989, 1022; OLG Karlsruhe NJW 1984, 985 ).
  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 3 Z 161/91

    Geschäftswert; Beschwerdeverfahren; Angelegenheiten; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
    Das Verbot der reformatio in peius gilt bei der Festsetzung des Geschäftswertes nicht; denn durch das Beschwerdegericht ist ohne Rücksicht auf die Anträge der Beteiligten der zutreffende Wert festzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats z. B. JurBüro 1992, 340 und 342; Rohs/Wedewer KostO § 31 Rn. 27).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
    Die Äußerung von Rechtsauffassungen und die Erteilung von Rechtsbelehrungen, ohne daß der Rechtspfleger damit den Willen verbindet, die Feststellung oder Änderung der Sach- und Rechtslage zu bewirken und gegenüber den Beteiligten durchzusetzen ist, sind als bloße Meinungsäußerung nicht anfechtbar; es fehlt das für eine Entscheidung maßgebliche Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1991, 156 ; OLG Köln NJW 1989, 173, 174; Jansen § 19 Rn. 17; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 9; Dallmayer/Eickmann RPflG § 11 Rn. 32; Arnold/Hansens RPflG 4. Aufl. § 11 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 03.05.1989 - 2 UF 24/89
    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
    Bei einem rein passiven Verhalten des Gerichts fehlt es der Erinnerung an einem Verfahrensgegenstand (Jansen § 19 Rn. 13; Bassenge/Herbst § 1 FGG Rn. 8; zu dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall, daß der Richter im Zivilprozeß eine gebotene Terminierung unterläßt vgl. OLG Hamurg NJW-RR 1989, 1022; OLG Karlsruhe NJW 1984, 985 ).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97
    Die Äußerung von Rechtsauffassungen und die Erteilung von Rechtsbelehrungen, ohne daß der Rechtspfleger damit den Willen verbindet, die Feststellung oder Änderung der Sach- und Rechtslage zu bewirken und gegenüber den Beteiligten durchzusetzen ist, sind als bloße Meinungsäußerung nicht anfechtbar; es fehlt das für eine Entscheidung maßgebliche Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1991, 156 ; OLG Köln NJW 1989, 173, 174; Jansen § 19 Rn. 17; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 9; Dallmayer/Eickmann RPflG § 11 Rn. 32; Arnold/Hansens RPflG 4. Aufl. § 11 Rn. 5).
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Ihm fehlt das eine Entscheidung kennzeichnende Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1998, 67; OLG Hamm Rpfleger 1990, 426).
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