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   BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98   

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BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98 (https://dejure.org/1998,4443)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2Z BR 174/98 (https://dejure.org/1998,4443)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2Z BR 174/98 (https://dejure.org/1998,4443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 7944/98
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 739
  • Rpfleger 1999, 216
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97

    Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98
    Das Grundbuchamt ist deshalb gehalten, das Vorliegen eines berechtigten Interesses in jedem Einzelfall genau nachzuprüfen, um Einsichtnahmen zu verhindern, durch die das schutzwürdige Interesse Eingetragener verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (allgemeine Meinung; BayObLG NJW-RR 1998, 1241 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, um Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 2Z BR 174/98 -, Rn. 13 juris = Rpfleger 1999, 216/217; OLG München, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 14 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 14).
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).

  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; BayObLG Rpfleger 1999, 216, 217; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; Schreiner RPfleger 1980, 51).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).

    Die Darlegung dieses Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird; denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse des Eingetragenen oder seiner Rechtsnachfolger verletzt werden könnte, und darf Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (KG NJW-RR 2004, 1316, 1317; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).

  • OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer

    Die Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert mithin einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12

    § 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

    Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09; Senat, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

    Einblick des Erben in das Grundbuch

    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, Beschluss vom 11.03.2010, I-3 Wx 45/10; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10; BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

    (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525; Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 12 Rn. 4 jeweils m.w.N.) § 12 Abs. 1 GBO bezweckt nicht in erster Linie einen Geheimnisschutz, sondern zielt auf eine Publizität, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht.
  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen

    dd) Das Grundbuchamt hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317; Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
  • OLG München, 13.01.2011 - 34 Wx 132/10

    Grundbucheinsicht: Antrag eines Abkömmlings eines Pflichtteilsberechtigten nahezu

    Es ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (vgl. etwa BayObLG Rpfleger 1998, 338; DNotZ 1999, 739; KG Rpfleger 2004, 346).

    Das Grundbuchamt ist deshalb gehalten, das Vorliegen eines berechtigten Interesses in jedem Einzelfall genau nachzuprüfen, um Einsichtnahmen zu verhindern, durch die das schutzwürdige Interesse Eingetragener verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (etwa BayObLG DNotZ 1999, 739).

    Hinzu kommt, dass bloße Verdachtsmomente wie die, es sei seinerzeit nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ohne konkretisierende Anhaltspunkte ein Recht auf Einsichtnahme nicht begründen können (BayObLG DNotZ 1999, 739; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 12 Rn. 69).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

    Ein solches berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO liegt vor, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 525; Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rn. 6 jeweils m.w.N.; Grziwotz, MDR 2013, 433 ff).
  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

  • OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18

    Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesellschafterversammlung, Grundbuchamt,

  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

  • OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

    Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

    Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

  • OLG München, 22.06.2011 - 34 Wx 253/11

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen des Rechts zur Einsicht in das Grundbuch

  • OLG München, 23.02.2011 - 34 Wx 61/11

    Grundbuchverfahren: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf Grundbucheinsicht

  • OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 561/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17607
OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 561/98 (https://dejure.org/1999,17607)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.01.1999 - 6 W 561/98 (https://dejure.org/1999,17607)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 6 W 561/98 (https://dejure.org/1999,17607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung von Grundstücken; Eintragung eines Besitzrechtsvermerks in das Grundbuch; Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Fehlerhafte Auslegung von Anträgen im Beschwerdeverfahren; Prüfbescheide der staatlichen Bauaufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 45
  • Rpfleger 1999, 216
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Jena, 29.03.1999 - 6 W 134/99

    Gebäudeeigentumsnachweis

    Der Ansicht, dass § 4 Abs. 4 GGV nicht durch eine zureichende Ermächtigungsgrundlage getragen sei, wird nicht gefolgt (Thür. OLG Beschl. v. 4.1. 1999, 6 W 561/98).
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