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   OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99   

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OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99 (https://dejure.org/1999,4957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1999 - 10 W 13/99 (https://dejure.org/1999,4957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - 10 W 13/99 (https://dejure.org/1999,4957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Ratsgebühr und andere gebührenpflichtige Tätigkeit - Verkehrsanwalt bei Wirtschaftsunternehmen in durchschnittlich gelagerten Rechtsfällen

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 705
  • AnwBl 1999, 287
  • Rpfleger 1999, 265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98

    Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Danach ist der Rechtspfleger im Falle der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 577 Abs. 3 ZPO) zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugt, es sei denn, daß die Ausnahmevoraussetzungen des § 11 Abs. 2 RPflG gegeben sind (so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64 und OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).

    Dagegen ist einzuwenden, daß auch im Kostenfestsetzungsverfahren die Anhörung des Gegners verfassungsrechtlich geboten ist (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., §§ 103, 104, Rdnr. 21, Stichwort "rechtliches Gehör" mit Hinweis auf BVerfG JMBl. NW 1983, 72 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Riedel Rpfleger 1999, 18 mit Hinweis auf BVerfG Rpfleger 1990, 155).

    In vielen Fällen kann der Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde dadurch vorgebeugt werden, daß der Antragsgegner eine ausreichende Frist zur Stellungnahme eingeräumt bekommt, um seine eventuellen Einwendungen noch vor der Entscheidung des Rechtspflegers geltend machen zu können (so auch OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64).

    Auch wird der Rechtspfleger durch §§ 11 Abs. 1 RPflG n. F. nicht von der Notwendigkeit der Prüfung befreit, ob er in Anwendung der §§ 319 ff. ZPO offenbare Unrichtigkeiten, Rechenfehler und dergleichen in eigener Zuständigkeit korrigieren kann (OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1998 - 3 W 74/98

    Abhilfebefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Danach ist der Rechtspfleger im Falle der Anfechtung des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit der sofortigen Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 577 Abs. 3 ZPO) zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugt, es sei denn, daß die Ausnahmevoraussetzungen des § 11 Abs. 2 RPflG gegeben sind (so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64 und OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18).

    Da die Abhilfebefugnis vom Gesetzgeber ausdrücklich im Sinne einer beschränkten Ausnahmeregelung gefaßt ist, kann diese nicht über eine Gesetzesauslegung zu der Annahme einer generellen Abhilfemöglichkeit erweitert werden (OLG Karlsruhe Rpfleger 99, 64, 65 und Schütt MDR 1999, 256).

    In vielen Fällen kann der Einlegung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde dadurch vorgebeugt werden, daß der Antragsgegner eine ausreichende Frist zur Stellungnahme eingeräumt bekommt, um seine eventuellen Einwendungen noch vor der Entscheidung des Rechtspflegers geltend machen zu können (so auch OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64).

    Auch aus § 97 Abs. 2 ZPO ergibt sich ein Anreiz, bereits im Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Rechtspfleger und nicht erst in der Beschwerdeinstanz alle Einwendungen zum gegnerischen Kostenfestsetzungsgesuch vorzubringen (so auch OLG Karlsruhe Rpfleger 1999, 64, 65).

  • OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2892/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Ebensowenig kann bei der Neufassung des § 11 RPflG von einer Regelungslücke ausgegangen werden, die eine ergänzende Auslegung im Sinne der Annahme einer Abhilfemöglichkeit und -verpflichtung des Rechtspflegers auch für das Kostenfestsetzungsverfahren nach Einlegung der Beschwerde gebieten soll (so OLG München Rpfleger 1999, 16).

    Angesichts dieser eindeutigen Zielsetzung des Gesetzgebers erscheint die Auffassung verfehlt, eine Rechtspflegerentscheidung sei erst dann eine "erstinstanzlich vollwertige Gerichtsentscheidung", wenn sie auf ein Abhilfeprüfungsverfahren ergehe (so aber OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

    Da die erste Instanz ohne die Wahrung dieses Grundrechts nicht abschließend entscheiden - 288 - AnwBl 1999, 287-290 - 289 - könne, müsse auch nach Erlaß des Kostenfestsetzungsbeschlusses das rechtliche Gehör jedenfalls im Rahmen der Abhilfeentscheidung gewährt werden (so OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

    Für die Anwendung dieser eindeutigen Vorschrift läßt sich aus der historischen Betrachtungsweise nichts herleiten (so aber OLG München Rpfleger 1999, 16, 17).

  • OLG Stuttgart, 20.10.1998 - 8 W 572/98

    Abhilfeerfordernis bei Kostenfestsetzung nach § 11 RpflG neu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, trotz der Abschaffung der Durchgriffserinnerung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes sei die Befugnis und Verpflichtung des Rechtspflegers zur Abhilfe im Kostenfestsetzungsverfahren nicht beseitigt worden (OLG Stuttgart Rpfleger 1998, 509 mit ablehnender Anmerkung Schneider Rpfleger 1998, 499 sowie OLG München Rpfleger 1999, 17 mit ablehnender Anmerkung Riedel Rpfleger 1999, 17 und Schütt MDR 1999, 256).

    a) Der Senat vermag sich nicht der Auffassung anzuschließen, wonach infolge eines Redaktionsversehens die Abhilfebefugnis des Rechtspflegers bei beschwerdefähigen Rechtspflegerentscheidungen in § 11 Abs. 1 n. F. RPflG keine Erwähnung mehr gefunden habe soll (so OLG Stuttgart Rpfleger 1998, 509).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.1991 - 10 W 48/91

    Anwaltskosten; Reisekosten; Wirtschaftsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Bei Wirtschaftsunternehmen ist in durchschnittlich gelagerten Rechtsfällen in der Regel aber keine Notwendigkeit für eine persönliche Unterrichtung des Prozeßbevollmächtigten anzuerkennen, sofern die erforderlichen Informationen schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erteilt werden können (Senat Rpfleger 1991, 522).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 10 W 251/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Deren Bewältigung ist vordringliche Aufgabe des Prozeßbevollmächtigten (Senat, Beschl. v. 4.1.1996, Az. 10 W 251/95 veröffentlicht in NJW-RR 1997, 128 = JurBüro 1996, 537 mit zustimmender Anmerkung Hansens in JurBüro 96, 583).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Dagegen ist einzuwenden, daß auch im Kostenfestsetzungsverfahren die Anhörung des Gegners verfassungsrechtlich geboten ist (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., §§ 103, 104, Rdnr. 21, Stichwort "rechtliches Gehör" mit Hinweis auf BVerfG JMBl. NW 1983, 72 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Riedel Rpfleger 1999, 18 mit Hinweis auf BVerfG Rpfleger 1990, 155).
  • OLG München, 16.11.1992 - 11 W 2429/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 10 W 13/99
    Eine Ausnahme ist lediglich für ganz einfach gelagerte Sachverhalte hingenommen worden (Zöller/Herget aaO, mit Hinweis auf OLG München OLGR 1993, 46; OLG Bamberg JurBüro 1990, 147 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    aa) Im Allgemeinen sind die durch die Beauftragung von Verkehrsanwälten entstehenden Kosten in Höhe der dadurch ersparten Kosten für Informationsreisen der Partei erstattungsfähig, wenn solche Reisen zweckmäßig gewesen wären (OLG Düsseldorf Rpfleger 1999, 265, 267; OLG Nürnberg MDR 2001, 597 f.; Zöller/Herget, aaO; Hartmann, aaO Rdn. 50, 74, 88, 92, 98, 109, 115; Bork, aaO Rdn. 103).
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