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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.1999 - 13 WF 326/99   

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OLG Koblenz, 08.06.1999 - 13 WF 326/99 (https://dejure.org/1999,2652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.1999 - 13 WF 326/99 (https://dejure.org/1999,2652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 13 WF 326/99 (https://dejure.org/1999,2652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung für die Prozessbevollmächtigten ; Voraussetzungen für das Entstehen einer Beweisgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 887
  • FamRZ 2000, 626
  • Rpfleger 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Koblenz, 14.03.2001 - 13 WF 752/00

    Beweisgebühr bei Anhörung zur elterlichen Sorge

    Dies hat der Senat inzwischen bereits mehrfach entschieden (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.2000, OLGR Koblenz 2000, 492; Beschluss vom 08.06.1999, JurBüro 1999, 469 = Rpfleger 1999, 463 = OLGR Koblenz 1999, 421 = FuR 2000, 138); hieran hält er auch weiterhin fest.

    (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.2000, OLGR Koblenz 2000, 492; Beschluss vom 08.06.1999, JurBüro 1999, 469 = Rpfleger 1999, 463 = OLGR Koblenz 1999, 421 = FuR 2000, 138; KG Berlin, JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen, FamRZ 1999, 1683).

    Denn die Anhörung zur elterlichen Sorge allein führt nicht automatisch zur Anhängigkeit eines Sorgerechtsverfahrens (a.A. Mock, JurBüro 1999, 469; Krause, JurBüro 1999, 118).

  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Teilweise wird aus dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO abgeleitet, dass bei einer Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr nach deren Gegenstandswert selbst dann anfalle, wenn kein Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge anhängig ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626 = JurBüro 1999, 469; FamRZ 2001, 1930 = JurBüro 2001, 359; KG JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen FamRZ 1999, 1683; OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 2000, 1383; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 31 BRAGO, Rdn. 179 f.).

    Das gilt um so mehr, als nach den Grundsätzen des Gebührenrechts eine Beweisgebühr grundsätzlich nicht ohne eine Prozessgebühr bzw. eine Verhandlungsgebühr entstehen kann (vgl. dazu Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137, 139; Mock, JurBüro 1999, 469).

  • OLG Nürnberg, 04.11.1999 - 7 WF 3904/99

    Sorgerecht; Streitwertfestsetzung; Streitwerterhöhung; Beschwerde;

    Dieser Meinung ist offenbar auch die von Rechtsanwalt ... zur Begründung seiner Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Koblenz in JurBüro 1999, 469 sowie die darin zitierte Gesetzesbegründung in der BT-Drucksache 13/4899, S. 161, in der es heißt:.

    Der insoweit abweichenden Auffassung von Mock in der Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz (ebenfalls JurBüro 1999, 469) folgt der Senat nicht.

  • OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99

    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.

    Der Auffassung, nach der Neufassung des § 613 Abs. 1 ZPO sei wegen der elterlichen Sorge das Verfahren stets von Amts wegen anhängig (vgl. Krause, JurBüro 1999, 118, 119; Mock, Anmerkung zu OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ), vermag sich der Senat nicht anzuschließen, da dem der Wortlaut des § 623 Abs. 3 ZPO n.F. entgegensteht.

  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 13 WF 355/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Festsetzung der aus der

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  • OLG Köln, 12.09.2003 - 10 WF 154/03

    Streitwert und Anwaltsgebühren bei Anhörung über die elterliche Sorge im Rahmen

    Allerdings ist umstritten, ob die Anhörung zur elterlichen Sorge eine anwaltliche Beweisgebühr erfallen lässt und den Gesamtstreitwert erhöht, wenn ihr weder ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge noch ein von Amts wegen eingeleitetes sorgerechtliches Verfahren zugrundeliegt, oder ob dies den Streitwert nicht beeinflusst (bejahend OLG Koblenz 13. Zivils., FamRZ 2000, 626 und FamRZ 2001, 1390; KG JurBüro 1999, 634; verneinend die inzwischen wohl h.M., u.a. OLG Stuttgart FamRZ 2000, 507 und 1383 f; OLG Hamm FamRZ 2001, 509 u. 694; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 506; OLG Koblenz (15. Zivils.), FamRZ 2001, 509; Zöller-Philippi, 23. Aufl. Rdnr. 15 zu § 613 ZPO, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 5 WF 5/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im

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  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - 13 WF 52/00

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Anhörung zur elterlichen Sorge

    (vgl. Senat, JurBüro 99, 469 = Rpfleger 99, 463 = OLGR Koblenz 99, 421 = FuR 2000, 138; KG Berlin, JurBüro 99, 634; AG Rendsburg, FamRZ 99, 1359; AG Euskirchen, FamRZ 99, 1683).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2001 - 12 WF 15/01

    Scheidungsverfahren; Streitwert; Sorgerecht; Eltern; Kind; Anhörung

    Daher folgt der Senat der überwiegenden Ansicht (OLG Koblenz 9. Zivilsenat JurBüro 2000, 639; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 419; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1519; aA OLG Koblenz 13. Zivilsenat FamRZ 2000, 626), daß auch dann, wenn sich die Anhörung der Parteien nach § 613 ZPO auf die elterliche Sorge erstreckt, sich der Streitwert für das Verfahren und die Beweisgebühr allein nach dem Wert der Ehesache richtet.
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 6 WF 115/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

    Die u.a. vom Kammergericht (JurBüro 1999, 634) und vom 13. Zivilsenat des OLG Koblenz (FamRZ 2000, 626) vertretene abweichende Ansicht ist abzulehnen.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2000 - 6 WF 86/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

  • OLG Koblenz, 09.10.2000 - 9 WF 577/00

    Beweisgebühr bzw Streitwert bei Streit zwsichen Ehegatten über die Regelung der

  • OLG Naumburg, 02.01.2001 - 14 WF 221/00

    Die Anhörung von Ehegatten im Scheidungsverfahren löst keine Beweisgebühr aus

  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - l3 WF 52/00

    Beweisgebühr; Anhörung; Elterliche Sorge; Gegenstandswert

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99   

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https://dejure.org/1999,13223
OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99 (https://dejure.org/1999,13223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.1999 - 25 W 29/99 (https://dejure.org/1999,13223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 1999 - 25 W 29/99 (https://dejure.org/1999,13223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 136
  • Rpfleger 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 04.10.1991 - 11 W 2075/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99
    Der Senat hat insoweit keine Bedenken gegen die wohl als herrschend zu bezeichnende und auch in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung, daß an die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten im Berufungsrechtszug in der Regel strengere Anforderungen zu stellen sind als in der ersten Tatsacheninstanz (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 774; OLG Koblenz VersR 1987, 1225 und 1988, 839; OLG München MDR 1992, 308).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1985 - 8 U 115/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99
    Der Senat hat insoweit keine Bedenken gegen die wohl als herrschend zu bezeichnende und auch in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung, daß an die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten im Berufungsrechtszug in der Regel strengere Anforderungen zu stellen sind als in der ersten Tatsacheninstanz (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 774; OLG Koblenz VersR 1987, 1225 und 1988, 839; OLG München MDR 1992, 308).
  • OLG Koblenz, 25.01.1988 - 14 W 869/87

    Zuziehung eine Verkehrsanwalts; Berufungsinstanz; Lebenswichtiger Prozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99
    Der Senat hat insoweit keine Bedenken gegen die wohl als herrschend zu bezeichnende und auch in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung, daß an die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten im Berufungsrechtszug in der Regel strengere Anforderungen zu stellen sind als in der ersten Tatsacheninstanz (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 774; OLG Koblenz VersR 1987, 1225 und 1988, 839; OLG München MDR 1992, 308).
  • OLG Koblenz, 05.12.1986 - 14 W 905/86

    Zuziehung eines Verkehrsanwalts; Berufungsverfahren; Streitstoff;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.1999 - 25 W 29/99
    Der Senat hat insoweit keine Bedenken gegen die wohl als herrschend zu bezeichnende und auch in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung, daß an die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten im Berufungsrechtszug in der Regel strengere Anforderungen zu stellen sind als in der ersten Tatsacheninstanz (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 774; OLG Koblenz VersR 1987, 1225 und 1988, 839; OLG München MDR 1992, 308).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit war es, wie das Beschwerdegericht zutreffend bemerkt, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der Literatur im Wesentlichen einhellige Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts, insbesondere im Berufungsverfahren, grundsätzlich nicht notwendig ist und im Allgemeinen nur die Kosten einer oder gegebenenfalls mehrerer Informationsreisen der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind (OLG Hamm JurBüro 1987, 270 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1999, 463 f.; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 41 f.; OLG Hamburg MDR 2002, 542; Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. RVG VV 3400 Rdn. 48 ff., 70 ff.; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 91 Rdn. 98 ff., 117 ff.; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 13 "Verkehrsanwalt"; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 91 Rdn. 27 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.08.2009 - 17 W 219/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Korrespondenzanwalts im Revisionsverfahren

    Aufgrund aller Fallumstände ist eine Würdigung nach objektiven Maßstäben vorzunehmen (OLG Frankfurt AnwBl. 2000, 136; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt u.a., RVG, 18. Aufl., Nr. 3400 VV RVG Rn. 94 m. w. N.; Mümmler JB 1997, 519 f.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.04.1999 - 11 W 1369/99   

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https://dejure.org/1999,12494
OLG München, 20.04.1999 - 11 W 1369/99 (https://dejure.org/1999,12494)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.1999 - 11 W 1369/99 (https://dejure.org/1999,12494)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 1999 - 11 W 1369/99 (https://dejure.org/1999,12494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1517
  • MDR 1999, 1156
  • Rpfleger 1999, 463
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 13.11.2006 - 1 W 337/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer an eine Bedingung

    Dieser Kostenregelung haftet eine Bedingung an, deren Eintritt im Verfahren der Kostenfestsetzung weder aufzuklären ist noch hier zwischen den Parteien als unstreitig gelten kann (vgl. Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103, Rn. 6; von Eicken, Kostenfestsetzung, 18. Aufl., S. 27, Rdnr. B 25; OLG München, NJW-RR 1999, 1517).

    Aus dem begrenzten Verfahrenszweck des Kostenfestsetzungsverfahrens folgt jedoch, dass in einem solchen Fall eine Kostenfestsetzung nur in Betracht kommt, wenn der Eintritt der Bedingung nach Aktenlage feststeht oder vom Erstattungsberechtigten glaubhaft gemacht wird (Musielak/Wolst, a.a.O., § 103 ZPO Rdnr. 4; OLG München, NJW-RR 1999, 1517).

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