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   OLG Nürnberg, 23.09.1998 - 4 W 1810/98   

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OLG Nürnberg, 23.09.1998 - 4 W 1810/98 (https://dejure.org/1998,14533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.09.1998 - 4 W 1810/98 (https://dejure.org/1998,14533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. September 1998 - 4 W 1810/98 (https://dejure.org/1998,14533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 87
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    So wird das Gebot eines zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters allgemein als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn es in der Absicht abgegeben wird, die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87 f.; AG Bremen Rpfleger 1999, 88 f.; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 f.; ebenso Stöber, aaO, § 71 Rdn. 2.10; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1995, 35 f.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 376 f.; LG Essen Rpfleger 1995, 34 f.; LG Mainz JurBüro 2001, 214) oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren (OLG Naumburg Rpfleger 2002, 324, 325).

    Zum anderen kann das Vollstreckungsgericht ihrer Umgehung wirksam begegnen, indem es - nach Gewährung rechtlichen Gehörs - auf seine in anderen Verfahren gewonnene Personen- und Sachkenntnis zurückgreift (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; LG Mainz JurBüro 2001, 214; AG Bremen Rpfleger 1999, 88, 89; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119, 120; auch Eickmann, ZfIR 2006, 653, 655).

    a) Das Gebot hätte nach § 71 Abs. 1 ZVG zurückgewiesen werden müssen (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 71 Rdn. 2.10).

  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Ein eine Zurückweisung von Geboten rechtfertigendes rechtsmissbräuchliches Verhalten muss durch offenkundige Umstände, die an konkrete, sogleich erkennbare Tatsachen anknüpfen, eindeutig ausgewiesen sein (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 aaO; ebenso OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87; Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 71 Rn. 2.10).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2017 - 5 U 25/16

    Klage auf Zustimmung zur Grundbuchlöschung einer Auflassungsvormerkung:

    Ein eine Zurückweisung von Geboten rechtfertigendes rechtsmissbräuchliches Verhalten müsse durch offenkundige Umstände, die an konkrete, sogleich erkennbare Tatsachen anknüpften, eindeutig ausgewiesen sein (BGHZ 172, 218 = NJW 2007, 3279; ebenso OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87 = BeckRS 1998, 31335182; Stöber § 71 ZVG Rn. 2.10).

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte zuvor bereits mit Beschluss vom 23. September 1998 - 4 W 1810/98 - (Rpfleger 1999, 87 f.) entschieden, dass ein Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren als rechtsmissbräuchlich bzw. sittenwidrig zurückzuweisen ist, wenn es - erkennbar - in der Absicht abgegeben wird, als Meistbietender hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können.

  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    So wird das Gebot eines zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters allgemein als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn es in der Absicht abgegeben wird, die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87 f.; AG Bremen Rpfleger 1999, 88 f.; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 f.; ebenso Stöber, aaO, § 71 Rdn. 2.10; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1995, 35 f.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1994, 376 f.; LG Essen Rpfleger 1995, 34 f.; LG Mainz JurBüro 2001, 214) oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren (OLG Naumburg Rpfleger 2002, 324, 325).
  • LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines höheren Gebots im Rahmen eines

    Ebenso wie das Amtsgericht ist auch die Kammer der Auffassung, dass Gebote, die erkennbar in der Absicht abgegeben werden, im Falle des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können, als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sind (so schon LG Essen und OLG Hamm Rpfleger 1995, 34 und OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87).
  • OLG Naumburg, 16.01.2002 - 5 W 67/01

    Sittenwidriges Handeln des Bieters im Zwangsversteigerungsverfahren

    Sofern ein Bieter mit diesen Absichten handelt, ist sein Verhalten sittenwidrig (OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; LG Essen Rpfleger 1995, 34; AG Bremen Rpfleger 1999, 88; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119), so dass ihm der Zuschlag mangels wirksamen Gebotes versagt werden muss.
  • OLG Celle, 30.11.2011 - 4 U 52/11

    Anspruch des Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren auf Zahlung einer

    Der Verstoß gegen Treu und Glauben bewirkt in einem solchen Fall in analoger Anwendung von § 138 BGB auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass das entsprechende Gebot unwirksam und deshalb zurückzuweisen ist (OLG Hamm Rpfleger 1995, 34, 35 r. Sp.; OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87; AG Dortmund Rpfleger 1994, 119 mit Anmerkung Stumpe; OLG Bremen Rpfleger 1999, 88; OLG Koblenz Rpfleger 1999, 407; LG Lüneburg Rpfleger 2007, 419).
  • LG Lüneburg, 23.04.2007 - 4 T 131/06
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass ein Gebot analog § 138 Abs. 1 BGB als rechtsmissbräuchlich, nämlich sittenwidrig und damit unwirksam zurückzuweisen ist, das in dem Wissen bzw. in der Absicht abgegeben wird, als Meistbietender hierauf keine Zahlung leisten zu können bzw. zu wollen (vgl. Stöber, ZVG, 18. Aufl. 2006, § 71 Rdn. 2.10; LG Essen und OLG Hamm, Rpfleger 1995, 34 ff.; AG Dortmund, Rpfleger 1994, 119 f. sowie OLG Nürnberg, Rpfleger 1999, 87 f.).
  • LG Dortmund, 21.03.2017 - 9 T 334/15

    Zurückweisung von Einzelgeboten i.R. einer Versteigerung

    Grundsätzlich gilt, dass ein Gebot, das erkennbar in der Absicht abgegeben wird, als Meistbietender hierauf keine Zahlung leisten zu können oder zu wollen, als rechtsmißbräuchlich zurück zu weisen ist (OLG Nürnberg, RPfleger 1999, S. 87 f; OLG Hamm Rechtspfleger 1995, S. 35).
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