Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1302/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreuer; Betreuung; Unterbringung; Betreuervergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kürzung der Vergütung in den neuen Bundesländern
- Judicialis
FGG § 56g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § ... 27; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 21 Abs. 1; ; BGB § 1908 i; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836 b; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 e; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1836 a Abs. 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; ZPO § 550 f.; ; ZuSEG § 2 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; KostO § 131 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.06.1999 - 12 T 3763/99
- OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1302/99
Papierfundstellen
- Rpfleger 2000, 16
Wird zitiert von ...
- KG, 05.04.2001 - 19 WF 9748/00
Zur Stellung und den Aufgaben eines Verfahrenspflegers
Der Hinweis der Verfahrenspflegerin auf den Beschluss des OLG Dresden vom 18.8.1999 (15 W 1302/99) ist für den Senat unverständlich.
Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Vergütung, Umsatzsteuer auf die Auslagen
- rechtsportal.de
BGB § 1908i Abs. 1 § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 1
Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2000, 16
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 3 Z 81/88
Vergütung eines Berufsvormunds
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99
Es handelt sich vielmehr ähnlich der Einkommenssteuer um eine persönliche Steuerschuld des Betreuers, die dadurch ausgelöst wird, dass er für seine Tätigkeit als Betreuer eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen erhält (BGH NJW 1975, 210; BayObLG Rpfleger 1988, 529 jeweils zur Vormundsvergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.). - BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73
Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält - …
Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99
Es handelt sich vielmehr ähnlich der Einkommenssteuer um eine persönliche Steuerschuld des Betreuers, die dadurch ausgelöst wird, dass er für seine Tätigkeit als Betreuer eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen erhält (BGH NJW 1975, 210; BayObLG Rpfleger 1988, 529 jeweils zur Vormundsvergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.).
- OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00
Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden …
Das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - hat diesen Betrag bei der Berechnung der Auslagenerstattung unberücksichtigt gelassen und sich zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.09.1999 (15 W 1444/99) berufen, wonach es für einen derartigen Ersatzanspruch an einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage fehle.Soweit der Senat in anderer Besetzung mit dem o.g. Beschluss vom 08.09.1999 (15 W 1444/99) eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.
- OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99 Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.
Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, a. a. O.).
- OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 681/99 Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16 ), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.
Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, aaO.).
- OLG Frankfurt, 13.03.2000 - 20 W 506/99
Vorlage zum BGH zur Frage der Erstattung von Mehrwertsteuer auf Auslagen des …
Er ist an dieser Entscheidung jedoch gehindert, da er hierdurch von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16) abweichen würde. - BGH, 24.05.2000 - XII ZB 45/00
Wahrung der Rechtseinheit im FGG -Verfahren
Es hat sich an dieser Entscheidung jedoch durch die Entscheidung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BT-Prax 2000, 35 = Rechtspfleger 2000, 16) gehindert gesehen und deshalb die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der …
Der zunächst vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen (Rpfleger 2000, 16), zwischenzeitlich aber aufgegebenen (OLG Dresden FamRZ 2000, 851) Gegenansicht ist nicht beizupflichten. - BGH, 24.05.2000 - XII ZB 104/00 Es hat sich an dieser Entscheidung jedoch durch die Entscheidung des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 1999 - 15 W 1444/99 - (BT-Prax 2000, 35 = Rechtspfleger 2000, 16) gehindert gesehen und deshalb die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.