Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99   

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https://dejure.org/1999,503
BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3Z BR 282/99 (https://dejure.org/1999,503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsbetreuer; Stundensatz; Vergütung; Hochschulausbildung ; Kenntnisse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Stundensatz, Fachkenntnisse, besondere Kenntnisse, nutzbare Fachkenntnisse, Diplom-Geograph

  • Judicialis

    BVormV § 1 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2
    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 295/97
  • LG Bayreuth - 15 T 71/99
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 22
  • FamRZ 2000, 844
  • Rpfleger 2000, 215
  • BayObLGZ 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des gesamten Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des gesamten Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
    (1) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" (zwischen diesen beiden Begriffen besteht kein sachlicher Unterschied - vgl. Knittel BtG § 1836a BGB Rn. 1; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. - allerdings noch allgemeiner - BT-Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLGZ 1999, 275; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Zu diesen ökonomischen Fachkenntnissen zählen auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 6. Aufl. § 3 VBVG Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Hierunter sind in sachlicher Übereinstimmung mit dem in § 1836 Abs. 2 BGB verwendeten Terminus der "nutzbaren Fachkenntnisse" (vgl. für den in § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung verwendeten Terminus der "besonderen Fachkenntnisse": BayObLG FamRZ 2000, 844; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, 4. Aufl., § 1836 Rdn. 25) solche Kenntnisse zu verstehen, die den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver wahrzunehmen.

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99   

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https://dejure.org/1999,3087
OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99 (https://dejure.org/1999,3087)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.12.1999 - 3 W 267/99 (https://dejure.org/1999,3087)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 3 W 267/99 (https://dejure.org/1999,3087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Stundensatz, im Festsetzungsverfahren tatsächlich nutzbare Kenntnisse nicht mehr zu prüfen, Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 64
  • FamRZ 2000, 551
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Der bestellte Betreuer soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, eine seiner Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 14f., 26, 28; Senat, FamRZ 2000, 549 = BtPrax 2000, 37 und FamRZ 2000, 684 = FGPrax 1999, 223 = Rpfleger 1999, 539; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89).

    Da die Beteiligte zu 1) ein Studium der Betriebswirtschaft an einer Hochschule erfolgreich absolviert hat, ist es demnach nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht von für die Führung von Betreuungen generell nutzbaren besonderen Fähigkeiten ausgegangen ist (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 551 = FGPrax 2000, 64 = BtPrax 2000, 89) und seine Entscheidung demgemäß auf die Vermutung des § 1 Abs. 2 S. 1 BVormVG gestützt hat.

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Bei der Vergütungsfestsetzung muss dann nur festgestellt werden, dass der Betreuer über generell nutzbare besondere Kenntnisse verfügt und dass der Vormundschaftsrichter keine abweichende Bestimmung i.S.v. § 1 Satz 2 Satz 2 BVormVG getroffen hat (Weiterführung von Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64).

    Hat das Vormundschaftsgericht bei Anordnung der Betreuung einen Berufsbetreuer mit generell nutzbaren besonderen Kenntnissen bestellt, so wirkt bereits diese Bestellung vergütungssteigernd (vgl. Senat OLGR 2000, 238 = FG-Prax 2000, 64; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Sind die entsprechend erworbenen besonderen Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar, wird grundsätzlich vermutet, dass sie auch für das konkrete Betreuungsverfahren nutzbar sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG; vgl. hierzu Pfälz.OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 200/02

    Nutzbarkeit von Vorkenntnissen bei Bemessung der Betreuervergütung

    Der Senat möchte sich jedoch der Auffassung des Landgerichts zur Auslegung des § 1 Abs. 2 BvormVG in Übereinstimmung mit dem OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 551 = BtPrax 2000, 89) und mit einem Teil der Kommentarliteratur (Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdn. 60 f. zu § 1836 a BGB; Knittel, Kommentar zum Betreuungsgesetz, Stand 1.10.2002, Anm. B 1 (6) zu § 1 BvormVG) anschließen.
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Höhe der Vergütung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - Staudinger/Engler 1999 § 1836 Rdnr. 87).

    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Demgegenüber hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG im Interesse einer problemlosen Handhabung die Qualifikation des Betreuers nach der Art seiner Ausbildung typisiert (Senat, FGPrax 2000, 64).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Sind die entsprechend erworbenen besonderen Kenntnisse für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar, wird grundsätzlich vermutet, dass sie auch für die konkrete Betreuung nutzbar sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG; vgl. hierzu Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

    Es kommt nicht einmal darauf an, ob die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG maßgeblichen besonderen, für eine Betreuung nutzbaren Fähigkeiten im konkreten Betreuungsfall tatsächlich nutzbar waren, um eine Erhöhung des Vergütungssatzes zu bewirken (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

  • KG, 29.10.2002 - 1 W 421/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt

  • OLG Zweibrücken, 20.02.2002 - 5 WF 14/02

    Vergütung des Verfahrenspflegers

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2881
OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Vergütung des Berufsbetreuers, Mehrwertsteuer auf Auslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 522
  • FamRZ 2000, 549
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
  • BVerfG, 27.07.1970 - 1 BvR 399/70

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenminderung bei beigeordneten Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Für die vergleichbare Situation im Bereich der Prozeßkostenhilfe hat das BVerfG die Regelung des § 123 BRAGO, die die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts begrenzt, als mit Art. 12 GG vereinbar bewertet, weil es sich um eine zulässige Berufsausübungsregelung handele (NJW 1971, 187).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Das Grundgesetz läßt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Freiheit und räumt ihm bei der Festlegung der zu verfolgenden berufs-, arbeits- oder sozialpolitischen Ziele eine weite Gestaltungsfreiheit ein (vgl. etwa BVerfGE 77, 308, 332 m.w. N.).
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dieses Ergebnis folgt, wie das KG (Rpfleger 1983, 150) unter Bezugnahme auf umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung und Literatur bereits überzeugend ausgeführt hat, daraus, daß zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgelts auch die Auslagen gehören, die der Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die anteiligen Pkw-Kosten, die in einem Betrag pro gefahrenen km umgerechnet zu erstatten sind).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,833
BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 (https://dejure.org/1999,833)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 (https://dejure.org/1999,833)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 3Z BR 330/99 (https://dejure.org/1999,833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsbetreuer; Vergütung ; Stundensatz; Beschwerde; Vermögen; Qualifikation

  • Bt-Recht

    Vergütung, Stundensatz, vermögender Betroffener, Berufsbetreuer, Dipl.-Sozialpädagoge

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz

  • rechtsportal.de

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Straubing - XVII 1291/92
  • LG Regensburg - 7 T 415/99
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1744 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 26
  • FamRZ 2000, 318
  • Rpfleger 2000, 215
  • BayObLGZ 1999, 375
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankenthal, 31.05.1999 - 1 T 94/99
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Soweit § 1 Abs. 1 BVormVG nach der Qualifikation des Berufsbetreuers in einer typisierten dreistufigen Skala Beträge von 35, 45 bzw. 60 DM festlegt, schließt das seit 1.1.1999 geltende Recht nicht aus, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze zuzubilligen (vgl. LG Dortmund FamRZ 1999, 1606; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Palandt/Diederichsen BGB 59. Aufl. § 1836 Rn. 8; a. A. Pfälz. OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 241; LG Frankenthal FamRZ 1999, 1604; vgl. auch Wesche Rpfleger 1998, 93/96).

    Nach dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes regeln § 1836a BGB, § 1 Abs. 1 BVormVG ausschließlich, welche Vergütung der Berufsbetreuer mittelloser Betroffener aus der Staatskasse verlangen kann (vgl. Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Seitz BtPrax 1999, 215/220).

    Dies bedeutet zum einen, daß die in dieser Vorschrift festgelegten Beträge auch bei bemittelten Betreuten nicht unterschritten werden dürfen (vgl. Bach Rn. E 3.9; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536/537; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 4. Aufl. Rn. 275; Zimmermann FamRZ 1999, 630/632).

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    (3) Bei der Vergütung der Betreuer bemittelter Betroffener hat das Vormundschaftsgericht den Stundensatz unter Beachtung der in § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgeführten Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.; Bach Kostenregelungen für Betreuungspersonen 2. Aufl. Rn. E 3.4, E 3.9; Schmidt in Schmidt/Böcker/Bayerlein/Mattern/Schüler Betreuungsrecht in der Praxis 3. Aufl. Rn. 523, 527; Walther BtPrax 1998, 125/128).

    Dies bedeutet aber auch, daß die von der Rechtsprechung bei bemittelten Betreuten nach altem Recht entwickelten Grundsätze schon wegen des Wegfalls des Bewertungskriteriums Vermögen nicht ohne weiteres übernommen werden können (vgl. Karmasin FamRZ 1999, 348/350; anders wohl OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1232).

    Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Das Rechtsmittel ist dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da der Senat darüber nicht befinden kann, ohne von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 22.9.1999 (3 W 140/99; abgedruckt unter falschem Datum in BtPrax 1999, 241) abzuweichen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • LG Dortmund, 07.06.1999 - 9 T 602/99
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Soweit § 1 Abs. 1 BVormVG nach der Qualifikation des Berufsbetreuers in einer typisierten dreistufigen Skala Beträge von 35, 45 bzw. 60 DM festlegt, schließt das seit 1.1.1999 geltende Recht nicht aus, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze zuzubilligen (vgl. LG Dortmund FamRZ 1999, 1606; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Palandt/Diederichsen BGB 59. Aufl. § 1836 Rn. 8; a. A. Pfälz. OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 241; LG Frankenthal FamRZ 1999, 1604; vgl. auch Wesche Rpfleger 1998, 93/96).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Im Ergebnis ist der Stundensatz so zu bemessen, daß die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbringt (vgl. BVerfGE 54, 251/275; BayObLGZ 1995, 35/39 und ständige Rechtsprechung; Bach Rn. E 3.11; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.4).
  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
    Im Ergebnis ist der Stundensatz so zu bemessen, daß die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbringt (vgl. BVerfGE 54, 251/275; BayObLGZ 1995, 35/39 und ständige Rechtsprechung; Bach Rn. E 3.11; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers Rn. 6.6.4).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob die Höhe des insoweit maßgeblichen Stundensatzes durch die Regeln des § 1 Abs. 1 BVormVG begrenzt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 375).

    Alle anderen Umstände, insbesondere die nutzbaren Fachkenntnisse sowie die Schwierigkeit der Tätigkeit, sind bei der Festsetzung des Stundensatzes zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1999, 375, Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 9 ff. mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch § 1 Abs. 1 BVormVG).

    Sie liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor (vgl. Vorlagebeschluß des 3. Zivilsenats vom 15.12.1999, BayObLGZ 1999, 375).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    aa) Mittels der hier gebotenen systematischen und historischen Auslegung kommen die Gerichte in den angegriffenen Entscheidungen zu dem vertretbaren Ergebnis, dass es das Betreuungsrechtsänderungsgesetz nicht ausschließt, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze als die des § 1 Abs. 1 BVormVG zuzubilligen, hierbei die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG jedoch als Orientierungshilfe heranzuziehen (vgl. dazu auch BayOblG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 3Z BR 330/99 -).
  • BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung -

    Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.

    Demgemäß errechnet sich die Vergütung des Betreuers wie des Gegenbetreuers aus der für die Führung der Betreuung bzw. Gegenbetreuung aufgewandten und erforderlichen Zeit und einem Stundensatz (vgl. BayObLGZ 1999, 375/377).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Eine gewisse Kompensation von Einkommensverlusten bei staatlich finanzierten Berufsbetreuungen kann schließlich dadurch erfolgen, dass das Vergütungsraster des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Betreuung bemittelter Personen nicht unmittelbar gilt, sondern nach der Intention des Gesetzgebers nur eine Orientierungshilfe sein und den Vormundschaftsgerichten die Möglichkeit eröffnet werden soll, individuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen (BT-Drucksache 13/7156, S. 55 f.; vgl. auch zu den insoweit bestehenden Problemen einerseits OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180 und andererseits die Vorlage des BayObLG vom 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 - an den BGH).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375/378).

    Es hat vielmehr die Rechtsfrage bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit mit Beschluss vom 15.12.1999 (BtPrax 2000, 85) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01

    Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der

    Der Senat, auf dessen Vorlagebeschluss vom 15.12.1999 (BayObLGZ 1999, 375) der für ihn außer bei erneuter Vorlage bindende (§ 28 Abs. 2 FGG) Beschluss des BGH vom 31.8.2000 (BGHZ 145, 104) ergangen ist, sieht daher unter Hinweis auf die genannten Entscheidungen von einer weiteren Begründung ab.

    Sie hält sich noch im Rahmen des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Ermessens, das der Senat nur in engen Grenzen zu überprüfen hat (BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 136/138).

  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).

  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01

    Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter

    Sie hält sich im Rahmen des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Ermessens (BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 136/138).

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Von diesen Ausnahmen abgesehen, ging die Rechtsprechung und die betreuungsrechtliche Literatur nahezu einhellig davon ans, dass sich die Grundsätze für die Bemessung der Vergütung von Betreuern vermögender Betroffener durch das Inkrafttreten des § 1 BvormVG auch unter Berücksichtigung der Neufassung des § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB im Wesentlichen nicht geändert haben und die Höhe sowie die Zusammensetzung des vom Betreuer verwalteten Vermögens als mittelbare Vergütungskriterien daher auch nach neuem Recht vergütungssteigernd bei der Bemessung der Berufsbetreuervergütung berücksichtigt werden können (BayObLGZ 1999, 375 = FamRZ 2000, 318 = Rpfleger 2000, 215 = BTPrax 2000, 85 = JurBüro 2000, 263 = FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss - BayObLG FamRZ 2000, 1447 = Rpfleger 2000, 331 = JurBüro 2000, 431; BayObLG FamRZ 2001, 374 = BtPrax 2000, 214; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230 = BtPrax 1999, 197; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; LG Dortmund FamRZ 1999, 606; LG Augsburg FamRZ 2000, 982 = Rpfleger 2000, 215 JurBüro 2000, 265; LG Oldenburg FamRZ 2000, 1310 Rpfleger 2000, 216 = JurBüro 2000, 267; LG Koblenz FamRZ 2000, 1310; LG Gera FamRZ 2000, 848 = Rpfleger 2000, 271 = BtPrax 2000, 178; LG Duisburg FamRZ 2000, 317 = JurBüro 2000, 267; LG Berlin FamRZ 2000, 1452; LG KrefeldjurBüro 2000, 266; AG Starnberg FamRZ 2000, 185 ? bestätigt durch LG München II, Beschluss vom 11.8.2000, Az. 6 T 4267/00 - Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rdnrn. 13, 21-23; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 Rdnrn. 22, 24, 27, 32-37; Walther BtPrax 1998, 125; Zimmermann FamRZ 1999, 630; Zimmermann ZEV 1999, 329; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Bestelmeyer FamRZ 1999, 1633).

    Durch die ansonsten überflüssige Verweisung auf § 1 BVormVG und den ansonsten ebenso überflüssigen Ausschluss weiterer Vergütungsansprüche des Betreuers setzt § 1836 b Abs. 1 Nr. 1 BGB somit begrifflich voraus, dass die Vergütung von Berufsbetreuern vermögender Betroffener die in 1 BVormVG geregelte Vergütung für die berufsmäßige Betreuung mittelloser Betroffener im Regelfall übersteigt und nach § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB auch übersteigen kann (ebenso Bay0bL(;Z 1999, 375 FamRZ 2000, 318 Rpfleger 2000, 215 = BtPrax 2000, 85 JurBüro 2000, 263 FGPrax 2000, 26 - Vorlagebeschluss -).

  • OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00

    Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00

    Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden

  • OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00

    Betreuervergütung; Ost-Abschlag

  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99

    Auf das Vermögen kommt es nicht an

  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01

    Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999

  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01

    Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

  • OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00

    Höhe einer zu zahlenden Betreuungsvergütung aus dem Vermögen des Betreuten;

  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4588
OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. November 1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit; Erstattung der Kosten für fallbezogene Bürotätigkeit; Entschädigung der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Erstattungsfähigkeit der zulässigerweise delegierten ...

  • Bt-Recht

    Vergütung des Betreuungsvereins, Kostenerstattung für Verwaltungskraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung für eine Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 555
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99
    Berufsbetreuern steht eine Entschädigung zu, die nicht nur den Zeitaufwand, sondern auch die anteiligen Bürokosten abgilt (BVerfG, NJW 1980, 2179).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 15. November 1999 (4 W 15/99 - FamRZ 2000, 555) gehindert.

    Zum Teil wird empfohlen, Tätigkeiten, mit denen der Betreuer eine von ihm angestellte Hilfskraft beauftragt hat, entsprechend den tatsächlich angefallenen Personalkosten als Aufwand in Rechnung zu stellen (Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 53 f.; Erman/Holzhauer BGB 11. Aufl. § 1835 Rdn. 9 [abweichend von der Vorauflage]; OLG Bremen FamRZ 2000, 555, 556, von dessen Entscheidung das vorlegende BayObLG abweichen will und das unter Hinweis auf BAT VI b einen Stundensatz der Bürokraft von 45 DM für angemessen erachtet; zustimmend Sonnenfeld, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 220 b).

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Vorlagebeschluß an den Bundesgerichtshof, ob der für einen mittellosen Betroffenen bestellte Berufsbetreuer für die Erledigung einfacher Schreibarbeiten durch eine bei ihm beschäftigte Schreibkraft Aufwendungsersatz verlangen kann (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Bremen FamRZ 2000, 555).

    Das OLG Bremen bejaht dies im Falle eines Betreuungsvereins (FamRZ 2000, 555; zustimmend HK-BUR/ Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 38a; Palandt/Diederichsen § 1836a Rn. 7; Derben BtPrax 2001, 16).

    Dem steht die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (FamRZ 2000, 555) entgegen.

  • OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02

    Betreuervergütung: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufsbetreuers für

    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 16. November 1999 - 5 W 15/99 - (Rpfleger 2000, 215) gibt dem Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Ergeben sich dagegen aus dem Berufungsvorbringen keine Anhaltspunkte für einen derartigen Willen, ist der Berufungsantrag dahin auszulegen, dass der Berufungsführer sein bisheriges Sachbegehren weiterverfolgt; es ist deshalb unschädlich, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein ausdrücklicher Sachantrag unterblieben ist (BGH NJW 1987, 2364, 2365; NJW 1989, 3149; WM 1990, 2128, 2129; DtZ 1993, 182, 183 = FamRZ 1993, 1192, 1193; NJW 1994, 2835, 2836; NJW-RR 1995, 1154 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 46; Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 519, Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00

    Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und

    Nach Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 beantragte er für seine Tätigkeit in der Zeit vom September 1999 bis Juli 2000 neben der ihm antragsgemäß bewilligten Vergütung für seinen Zeitaufwand von 60,-- DM pro Stunde sowie Ersatz von Fahrt-, Telefon-, Porto- und Kopierkosten zusätzlich auch den Ersatz von Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Vollzeitbürokraft, für welche er den selben Zeitaufwand wie für sich selbst als Betreuer in Ansatz brachte und hierfür einen Stundensatz von 40,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer als pauschale Aufwandsentschädigung unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Bremen vom 15. November 1999 (FamRZ 2000, 555) forderte.
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Dabei erfaßt die Vergütung mit einem Stundensatz auch die Abgeltung anteiliger allgemeiner (sachlicher und personeller) Bürokosten des Berufsbetreuers (BayObLG BtPrax 2001, 125; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1835 Rn. 8; Hermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1836, Rn. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999 Vorbemerkung vor §§ 65 ff FGGRn. 165; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. 2001 § 1835 Rn. 14 und § 1836 Rn. 21; Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1836 Rn. 25; siehe im Übrigen auch - zum alten Recht - BayObLGZ 1995, 35, 38 ff. und 1996, 37, 39; a. A. OLG Bremen BtPrax 2000, 88).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

    Richtigerweise zu unterscheiden ist unter den mit der Amtsführung in Verbindung stehenden Bürokosten vielmehr zwischen den sog. allgemeinen Kosten der Büroführung, die nicht erstattungsfähig sind (z.B. Miete, Reinigung, Anschaffung von Schreibmaterial, Grundgebühren der Telekomunikation) und sogenannten fallbezogenen Bürokosten, die im Unterschied zu den vorgenannten Aufwendungen in einem konkreten Zusammenhang zur Führung der einzelnen Pflegschaft stehen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555).
  • LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
    An diese Vorgabe der höchstrichterlichen Rspr., die auch unter dem Gesichtspunkt rechtlich zutreffend erscheint, daß der Gesetzgeber durch die Reform des Betreuervergütungsrechts eine Entlastung der Staatskasse herbeiführen wollte (vgl. auch BayObLG, FamRZ 2001, 653 = BtPrax 2001, 125; a. A. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555 = BtPrax 2000, 88), sieht sich die Kammer gebunden, auch wenn dies zum Ergebnis haben dürfte, daß für einen RA eine Berufsbetreuung nur noch bedingt wirtschaftlich sinnvoll zu führen sein wird .
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   OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232-236/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4733
OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 1999 - 3 W 232-236/99 (https://dejure.org/1999,4733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 62
  • FamRZ 2000, 556
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99
    anders Senatsbeschluss 03.03.00, 6 W 114/00.
  • OLG Hamm, 29.06.2012 - 2 UF 274/11

    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption; Anforderungen an die Unterhaltung

    Wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis nicht bereits besteht, muss die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses mindestens zu erwarten sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56), wobei die Absicht zu seiner Begründung auf beiden Seiten vorhanden sein muss (vgl. Enders, in: Bamberger/Roth, a.a.O., § 1767 Vor Rn. 1).

    Bei der sittlichen Rechtfertigung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56).

    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.11.1999 - 1Z BR 115/99 - FamRZ 2001, 118; BayObLG, Beschluss vom 29.03.1995 - 1Z BR 72/94 - FamRZ 1996, 183; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.1999 - 20 W 347/98 - NJWE-FER 2000, 56).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer ist nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig, sondern knüpft allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung an, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können (wie OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556).

    Jedenfalls teilt der Senat die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556), daß die Entstehung des Vergütungsanspruchs für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer ggf. nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.

  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 15 W 406/02

    Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption

    Deshalb ist das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen im Sinne des § 1767 Abs. 1 BGB wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1996, 183, 184; FamRZ 1997, 638, 639; FamRZ 2001, 118; OLG Frankfurt NJWE-FER 2000, 56).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03

    Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters

    Diese Grundsätze gelten auch für die nunmehr geltende Fassung des § 1836 BGB (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556/557; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1836 Rn. 5; Zimmermann FamRZ 2001, 1401/1402).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Jedoch teilt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluß vom 06.02.2001, 15 W 249/00), daß die Entstehung des Vergütungsanspruches für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer gegebenenfalls nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.
  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Dies wäre jedoch geboten gewesen, denn nach fachrechtlich einhelliger Ansicht kann eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird, was bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der Fall ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 15 W 472/05 -, Rn. 16 ff.; KG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 W 188/10 -, Rn. 9; ebenso Bauer, in: Bauer/Klie/Lütgens, HK Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 72. EL Februar 2010, § 1 VBVG Rn. 9, 22 f.; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2020, § 1836 Rn. 70; Bohnert, in: BeckOGK, Stand: 1. Januar 2022, § 1 VBVG Rn. 28; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2018, Teil F Rn. 77; Fröschle, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 2 f.; Jaschinski, in: jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1 VBVG Rn. 10; Maier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2018, § 1 VBVG Rn. 5; v. Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 VBVG Rn. 4 f.; zur weitgehend gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 1999 - 3 W 232/99 -, Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00 -, Rn. 2 ff.).
  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

    Nach dieser Gesamtbetrachtung wurde die Arbeitskraft des Beteiligten zu 1) in einem Umfang in Anspruch genommen, der nicht erwarten ließ, dass er seinen Pflichten wie ein Einzelbetreuer außerhalb seiner Berufstätigkeit in Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556 ff.).
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    In einem solchen Fall bedarf es aus Gründen des Vertrauensschutzes keiner ausdrücklichen nachträglichen Feststellung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zumindest dann, wenn der Nachlasspfleger wie hier bereits vor dem Jahr 1999 eine Vergütung erhalten hat und somit vom Nachlassgericht die Berufsmäßigkeit seiner Tätigkeit anerkannt worden ist (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394; MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, Rdn. 747).
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Dieser Status darf aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend beeinträchtigt werden, so dass - im Umkehrschluss - auch einer nachträglich positiven Feststellung keine konstitutive Wirkung im Sinn von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB zukommen kann und selbst ein förmlicher Beschluss nur klarstellende Wirkung entfalten würde (BGH, NJW 2002, 366; OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2000, 1392, 1394; MüKo/Wagenitz, vor § 1835, Rdn. 30; Zimmermann, a. a. O. , Rdn. 747).
  • BayObLG, 07.05.2002 - 1Z BR 52/02

    Vergütungsanspruch des Vormunds als Mitglied eines Fürsorgevereins

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10648
OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 (https://dejure.org/1999,10648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 1 T 242/99
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1999 - 3 W 228/99

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 22
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2001 - 11 Wx 20/01

    Vergütung der Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Dem Betreuungsverein steht damit dem Grunde nach eine Vergütung in der Höhe zu, wie sie dem Vereinsbetreuer zugestanden hätte, wäre dieser selbständig tätig gewesen (OLG Frankfurt BP Prax 1995, 183, 184; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGReport 2000, 13, 14).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Augsburg, 15.11.1999 - 5 T 4268/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11201
LG Augsburg, 15.11.1999 - 5 T 4268/99 (https://dejure.org/1999,11201)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15.11.1999 - 5 T 4268/99 (https://dejure.org/1999,11201)
LG Augsburg, Entscheidung vom 15. November 1999 - 5 T 4268/99 (https://dejure.org/1999,11201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit der Abrechnung eines Betreuers; Anwendbarkeit des Berufsvormündervergütungsgesetzes; Gleichstellung bemittelter und unbemittelter Betreuter i.R.d. Pauschalvergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Stundensatz, keine Gleichstellung zwischen mittellosen und vermögenden Betreuten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2; BVormVG § 1 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 982
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 30.09.1999 - 13 T 7816/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22485
LG Nürnberg-Fürth, 30.09.1999 - 13 T 7816/99 (https://dejure.org/1999,22485)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.09.1999 - 13 T 7816/99 (https://dejure.org/1999,22485)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. September 1999 - 13 T 7816/99 (https://dejure.org/1999,22485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Durch Berufserfahrung erworbene nutzbare Kenntnisse, Stundensatz

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 215
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