Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.03.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/2000   

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https://dejure.org/2000,1654
BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/2000 (https://dejure.org/2000,1654)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.2000 - 3Z BR 11/2000 (https://dejure.org/2000,1654)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 2000 - 3Z BR 11/2000 (https://dejure.org/2000,1654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 101, 104; KostO §§ 14 Abs. 3, 30 Abs. 2, 101, 102, 1033, 46 Abs. 4, 107 Abs. 2; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.7.1969 (69/335/EWG) Art. 10, Art. 12 Abs. 1 Buchst. E
    Keine Anwendung der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie für Kosten des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufsichtsratsmitglieder; Bestellung; Beschluss; Amtsgericht ; Gegenstandswert; Geschäftswertbeschwerde

  • Judicialis

    KostO § 31 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § ... 14 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 30; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 14 Abs. 5; ; ZPO § 567 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 104 Abs. 3 Nr. 2; ; AktG § 104 Abs. 3 Ziff. 2; ; AktG § 104 Abs. 1; ; AktG § 104 Abs. 4; ; AktG § 104 Abs. 2; ; AktG § 104 Abs. 3; ; AktG § 101 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 99 Abs. 6 Satz 7; ; MitbestG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 883
  • FGPrax 2000, 129
  • BB 2000, 1367
  • DB 2000, 1655
  • Rpfleger 2000, 351
  • BayObLGZ 2000, 87
  • NZG 2000, 647
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.11.1998 - 3Z BR 164/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
    Einschränkend hierzu ist es nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. e gestattet, für Eintragungen Abgaben mit Gebührencharakter zu erheben (vgl. BayObLGZ 1998, 303/306).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
    Nach der Auslegung, die Art. 10 Buchst. c der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof erfahren hat (EuGH ZIP 1999, 1681/1683) muß es sich um wesentliche Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Rechtsform der betreffenden Gesellschaft handeln, die eine Bedingung für die Ausübung und Fortführung dieser Tätigkeit sind.
  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
    Im Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 Abs. 2, 3 AktG bestimmt sich der Geschäftswert nach § 30 Abs. 2 KostO (BayObLGZ 1997, 262/266).
  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Die Entscheidung des BayObLG vom 29.03.2000 (BayObLGZ 2000, 87) steht dem nicht entgegen, weil dieser Entscheidung noch die alte Vergabeordnung zugrunde liegt, die auf die Verdingungsordnungen verwiesen hat.
  • OLG München, 28.09.2011 - 7 U 711/11

    Wirksamkeitsprüfung für das Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG:

    Eine Antragspflicht besteht nicht (vgl. BayObLG DB 2000, 1655; Habersack, in: MünchKomm-AktG, a. a. O., § 104 Rdnr. 30).
  • KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12

    Verfahrenswertfestsetzung: Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Die hier zu klärende Rechtsfrage der Verfahrenswertbestimmung ist gesetzlich eindeutig geregelt und durch entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; BayObLG, Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97).

    Dabei bedeutet "nach Lage des Falles", dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00, zitiert nach juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Selbst dann, wenn die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Charlottenburg über Jahre hinweg die Rechtslage und die zu ihr ergangene Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97) nicht berücksichtigt haben, lässt sich daraus kein Anspruch auf Fortdauer der rechtswidrigen Behandlung etwa unter Hinweis auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

    Allerdings fällt der hier zu beurteilende Sachverhalt nicht unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17.7.1969 (69/335/EWG i. d. F. der Richtlinie vom 10.6.1985, 85/303/EWG, denn das Verfahren nach § 104 Abs. 2, 3 AktG, das hier über § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG Anwendung findet, ist keine wesentliche Förmlichkeit i.S.d. Art. 10 Buchst. c der Richtlinie (Bay ObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00, zitiert nach juris, Rn. 9).

  • OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung

    Bereits der Antrag auf Bestellung mehrerer Aufsichtsratsmitglieder in einem Verfahren kann "besondere Umstände" im Sinne des § 67 Abs. 3 GNotKG darstellen, da die Gebühren und der diesen zugrunde liegende Geschäftswert (auch) der Mühewaltung der Gerichte Rechnung zu tragen haben (Senat a.a.O.; KG BeckRS 2016, 00032; BayObLG NZG 2000, 647/648) und die Eignung sämtlicher Personen zu prüfen ist.
  • LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09

    Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam

    Als Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung ist § 99 Abs. 6 Satz 6 AktG entsprechend heranzuziehen ( BayObLG, Beschluss v. 29.03.2000 - 3Z BR 11/00 ; Beschluss vom 20.08.1997 - 3Z BR 193/97; Mertens in Kölner Kommentar zum AktG , 2. Aufl., § 104 Rn. 23).

    "Nach Lage des Falles" im Sinn von § 30 Abs. 2 KostO bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes angebracht erscheint ( BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - 3Z BR 11/00 ).

  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04

    Beendigung des Mandats gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder

    Im Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG bestimmt sich der Geschäftswert nach § 30 Abs. 2 KostO (BayObLGZ 1997, 262/266; 2000, 87/91).

    Zu berücksichtigen ist hierbei das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts (BayObLGZ 2000, 87/91).

  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 W 538/10

    Ersatzbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Als Anhaltspunkt ist § 99 Abs. 6 S. 7 AktG anzunehmen, der einen Regelwert von 50.000 EUR vorsieht (BayObLG a.a.O. sowie BayObLGZ 2000, 87).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2003 - 11 Wx 120/00

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit des Gebührenansatzes der badischen

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs liegt eine solche "Formalität" (nur) dann vor, wenn sie nach dem jeweiligen nationalen Recht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. EuGH, Urt. v. 2.12.1997 - Rs. C-188/95 "Fantask", ZIP 1998, 206, 209, Tz. 22; EuGH, Urt. v. 29.9.1999 - Rs. C-56/98 "Modelo", ZIP 1999, 1681, Tz. 25, 26; EuGH, Beschl. v. 21.3.2002 - Rs. C-264/00 "Gründerzentrum", ZIP 2002, 663, Tz. 29; BayObLG, Beschl. v. 29.3.2000 - 3Z BR 11/2000, FGPrax 2000, 129).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Ebenso wenig erfasst die Gesellschaftssteuer-Richtlinie die Wertgebühr für ein Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern (BayObLGZ 2000, 87 = ZIP 2000, 883) oder für eine Testamentseröffnung, selbst wenn der Nachlass überwiegend aus einer Beteiligung an einer KG besteht (BayObLG ZIP 2000, 186 = NJW-RR 2000, 736).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

    Deshalb ist die Erstreckung dieser Rechtsprechung auf andere Bereiche des Kostenrechts bislang einhellig abgelehnt worden (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 2001 aaO und OLG Hamm aaO für eine Eintragung im Grundbuch; BayObLGZ 2000, 87 für das Verfahren auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern; BayObLG NJW-RR 2000, 736 für eine Testamentseröffnung; OLG Stuttgart aaO für die Erteilung eines Erbscheines).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04

    Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs

  • OLG München, 15.02.2018 - 31 Wx 222/17

    Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung mehrerer Aufsichtsratmitglieder

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2005 - 11 Wx 58/04

    Notargebühr: Keine Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei nicht

  • OLG Karlsruhe, 03.01.2001 - 11 Wx 67/00

    Externer Gründungsprüfer - Gebühr für gerichtliche Bestellung

  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2000 - 8 U 233/99
  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 206/03

    Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über Aufhebung eines

  • OLG Jena, 22.08.2002 - 6 Verg 5/01

    Vergabeverfahren: Pflicht der Vergabestelle zur Prüfung von behaupteten

  • BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 212/03

    Anordnung eines ein Einwilligungsvorbehalts im Bereich Vermögenssorge und

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 212/03

    Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines

  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter

  • LG Stuttgart, 17.01.2001 - 2 T 447/99

    Kostenansatz für die Umwandlung einer Gesellschaft durch den Bezirksnotar;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/2000, 2 Ws 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4765
OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/2000, 2 Ws 82/00 (https://dejure.org/2000,4765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 Ws 82/2000, 2 Ws 82/00 (https://dejure.org/2000,4765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 Ws 82/2000, 2 Ws 82/00 (https://dejure.org/2000,4765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erkenntnis; Ausland; Zulässigkeit; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

  • Judicialis

    IRG § 48 ff.; ; IRG § 54 Abs. 1; ; IRG § 77; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 308 Abs. 1; ; StPO § 33 a; ; GKG § 8 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Ausland verhängten Ersatzfreiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 313/98

    Vollstreckung eines spanischen Urteils, beiderseitige Sanktionierbarkeit, Gebot

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/00
    An seiner insoweit im Beschluss vom 10. Mai 1999 zum Ausdruck gebrachten gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 1999 in 2 Ws 313/98, in welchem allein auf das Ersuchen des ausländischen Staates - damals ebenfalls Spanien - auf Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt und nur eine solche ohne Berücksichtigung der zugrunde liegenden Geldstrafe festgesetzt worden war).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 2 Ws 102/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/00
    Diese Möglichkeit würde einem Verurteilten jedoch genommen, wenn von vornherein nur die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen und angeordnet würde (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1999, 640).
  • OLG Hamm, 06.05.1999 - 2 Ws 140/99

    Anrechnungsmaßstab für erlittene Haft in Österreich, österreichische

    Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2000 - 2 Ws 82/00
    Ergänzend zu der im angefochtenen Beschluss zutreffend gemäß § 54 Abs. 1 IRG festgesetzten Freiheitsstrafe (ein besonderer Anrechnungsmaßstab im Sinne von § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB abweichend vom Verhältnis 1 : 1 bezüglich der in Spanien verbüßten Untersuchungs- und Strafhaft war nicht zu bestimmen, vgl. Senatsbeschluss vom 6. Mai 1999 in 2 Ws 140/99 = NStZ-RR 1999, 384 = RPfl. 1999, 508) war auch die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen unter Berücksichtigung der in erster Linie verhängten Geldstrafe festzusetzen.
  • OLG Hamm, 10.07.2006 - 2 Ws 164/06

    Vollstreckungshilfe; Anrechnung; Ausland; Freiheitsentzug; Anrechnungsmaßstab

    Soweit dies allerdings auch - in an sich nicht zu beanstander Weise (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 20. März 2000 in 2 Ws 82/00 = Rpfleger 2000, 351) - für die verhängte Gesamtgeldstrafe und die sich daraus ergebende Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt ist, war die Entscheidung aufzuheben, da die Vollstreckung auch dieser Sanktion nicht Gegenstand des Ersuchens der polnischen Behörden ist.
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