Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.06.2000

Rechtsprechung
   KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00   

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https://dejure.org/2000,16415
KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00 (https://dejure.org/2000,16415)
KG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 W 606/00 (https://dejure.org/2000,16415)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 W 606/00 (https://dejure.org/2000,16415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 180
  • Rpfleger 2000, 453
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00
    (Leitsatz der Schriftleitung) Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13.7.2000 - 2 W 107/00 -.
  • OLG Frankfurt, 27.03.1991 - 20 W 183/90
    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00
    (...) Es entspricht der älteren Rechtsprechung des Kammergerichts und auch sonst der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Vorschrift des § 15 GBO dem Notar nicht die Befugnis gibt, für die Beteiligten Erklärungen im Hinblick auf das Rangverhältnis mehrerer einzutragender Rechte (vgl. § 45 Abs. 3 GBO ) abzugeben (KGJ 26 A 83; OLG Hamm, 7 b-Senat, DNotZ 1950, 40 und OLG Hamm, 15. ZS, FGPrax 1995, 171; OLG Schleswig SchlHA 1960, 208 ; OLG Frankfurt/M. Rpfleger 1991, 362 ; ebenso Bauer/von Oefele, GBO, § 15 Rdn. 38; Demharter, GBO, 23. Aufl., § 15 Rdnr. 15 und § 45 Rdnr. 31; die mitunter angeführte Entscheidung OLG Koblenz DNotZ 1976, 549 ist insoweit nicht einschlägig).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00
    79MittBayNot 2001 Heft 1 5 HansOLG Hamburg MittBayNot 1971, 85 ; v. Oefele/Winkler Rdnr. 6.214; MünchKomm/v. Oefele § 9 Rdnr. 64; aA KG Rpfleger 1976, 244.6 Vgl. BGH WPM 1964, 561; ebenso v. Oefele/Winkler Rdnr. 6.106.7 BGH DNotZ 1988, 161 ; BGH MittBayNot 1994, 316 ; v. Oefele/ Winkler, Rdnr. 2.23.8 Vgl. hierzu BGHZ 48, 296 = NJW 1967, 2351 zur Zustimmung eines Siedlungsträgers nur gegen Abgabe von Gelände für den Wohnungsbau; v. Oefele/Winkler Rdnr. 4.47.
  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 131/64

    Geländeabgabe bei Kleinsiedlung

    Auszug aus KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00
    79MittBayNot 2001 Heft 1 5 HansOLG Hamburg MittBayNot 1971, 85 ; v. Oefele/Winkler Rdnr. 6.214; MünchKomm/v. Oefele § 9 Rdnr. 64; aA KG Rpfleger 1976, 244.6 Vgl. BGH WPM 1964, 561; ebenso v. Oefele/Winkler Rdnr. 6.106.7 BGH DNotZ 1988, 161 ; BGH MittBayNot 1994, 316 ; v. Oefele/ Winkler, Rdnr. 2.23.8 Vgl. hierzu BGHZ 48, 296 = NJW 1967, 2351 zur Zustimmung eines Siedlungsträgers nur gegen Abgabe von Gelände für den Wohnungsbau; v. Oefele/Winkler Rdnr. 4.47.
  • KG, 29.04.2003 - 1 W 132/03

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Durchführungsvollmacht zur Änderung eines

    Der Senat hat in ähnlichen Fällen eine uneingeschränkte Überprüfung bejaht (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 W 606/00 - und vom 19. August 1997 -1 W 1246/97).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00   

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https://dejure.org/2000,2342
BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00 (https://dejure.org/2000,2342)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 3Z BR 121/00 (https://dejure.org/2000,2342)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 3Z BR 121/00 (https://dejure.org/2000,2342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsvergütung; Verfahrenspfleger; Stundensatz; Verfassungsmäßigkeit der Vergütung; Betreuer

  • Anwaltsblatt

    § 1 BVormVG, § 1835 BGB, § 67 FGG, Art 3 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1908e; ; FGG § 67 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1301
  • AnwBl 2001, 181
  • Rpfleger 2000, 453
  • BayObLGZ 2000, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
    Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht schon verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (BVerfGE 86, 81/87; 90, 226/239).

    Vielmehr ist zu fragen, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt (BVerfGE 90, 226/239) bzw. ob die tatsächlichen Ungleichheiten so bedeutsam sind, daß ihre Nichtbeachtung gegen eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise verstößt (BVerfGE 52, 256/263; 86, 81/87; 98, 365/385).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
    Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht schon verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (BVerfGE 86, 81/87; 90, 226/239).

    Vielmehr ist zu fragen, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt (BVerfGE 90, 226/239) bzw. ob die tatsächlichen Ungleichheiten so bedeutsam sind, daß ihre Nichtbeachtung gegen eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise verstößt (BVerfGE 52, 256/263; 86, 81/87; 98, 365/385).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
    Zwar sieht das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG auch in der Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfGE 72, 141/150; 84, 133/158; 98, 365/385).

    Vielmehr ist zu fragen, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt (BVerfGE 90, 226/239) bzw. ob die tatsächlichen Ungleichheiten so bedeutsam sind, daß ihre Nichtbeachtung gegen eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise verstößt (BVerfGE 52, 256/263; 86, 81/87; 98, 365/385).

  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Damit ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass auch nach der Neuordnung des Vergütungsrechts entgegen einer bis dahin weit verbreiteten Ansicht (vgl. z.B. OLG Köln FG-Prax 2000, 17, 18; BayObLG FamRZ 2000, 1301, jew. m.w.N.) die Neuregelung der Verfahrenspflegervergütung nicht jede Liquidation nach der BRAGO verstellt.
  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht es im Sinne der Rechtsklarheit als geboten erachtet, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen ist, dass rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden (FamRZ 2000, 1280; vgl. zur gesamten Problematik auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 906; BayObLG, FamRZ 2000, 1301; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rn. 49 zu § 1 RVG m. w. N., ferner sehr ausführlich m. w. N. auch zu Rechtsmitteln des Rechtsanwalts und der Staatskasse im Zusammenhang schon mit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger Budde in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Nachtrag zur 15. Aufl., 2005, Rn. 9 bis 12 zu § 67 a FGG).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 205/05

    Verfahrensgebühren des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger in

    Zur angemessenen Abgrenzung der verfahrenspflegerischen Tätigkeiten empfiehlt es sich, dass das Amtsgericht bereits bei der Bestellung des Verfahrenspflegers - wie hier geschehen - sich dazu äußert, ob anwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden (BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; vgl. auch BayObLGZ 2000, 162 ff.).
  • AGH Hamburg, 13.02.2004 - II ZU 9/03

    Zulässigkeit der Erhebung einer unbefristeten zweckgebundenen Umlage für die

    Die BRAO schreibt weder vor, in welcher Art und Weise die für eine Beschlussfassung zu gewährende Information zu erfolgen hat, noch begründet und gewährt sie dem einzelnen Kammermitglied einen hierauf gerichteten Informationsanspruch (BGH, AnwBl. 2001, 181).
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