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   OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00   

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https://dejure.org/2000,8391
OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00 (https://dejure.org/2000,8391)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 Wx 32/00 (https://dejure.org/2000,8391)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 Wx 32/00 (https://dejure.org/2000,8391)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 203
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Der nicht gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt; er wird in der die Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung von Kosten regelnden Vorschrift des § 17 Abs. 2 KostO als gegeben vorausgesetzt (Vgl. BVerwG, NJW 1999, 1201; BayObLG, a. a. O. S. 1195; Senat, Rpfleger 1992, 317 - alle m. w. N.).

    Denn beide Zahlungsansprüche beruhen auf verschiedenartigen Grundlagen: Dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen den ungerechtfertigt bereicherten Fiskus einerseits und einem aus - gegebenenfalls schuldhaftem - Verzug oder aus Rechtshängigkeit resultierenden weitergehenden Schadensersatzanspruch andererseits (Vgl. BVerwG, NJW 1999, 1201).

    Zwar hat das BVerwG noch in einem Urteil vom 27.10.1998 (Vgl. NJW 1999, 1201, 1202) auf seine ständige Rechtsprechung verwiesen, wonach bei einem Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine Verzinsung grundsätzlich nicht in Betracht komme, weil § 818 Abs. 1 BGB zwar auch in dieser Konstellation entsprechend anwendbar sei, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfüge.

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 53/90
    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Der nicht gesetzlich geregelte öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt; er wird in der die Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung von Kosten regelnden Vorschrift des § 17 Abs. 2 KostO als gegeben vorausgesetzt (Vgl. BVerwG, NJW 1999, 1201; BayObLG, a. a. O. S. 1195; Senat, Rpfleger 1992, 317 - alle m. w. N.).

    Dabei kann die - insbesondere bei der Verjährung nach § 17 Abs. 2 KostO relevante - Streitfrage auf sich beruhen, ob der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung entsteht (Vgl. BayObLG, a. a. O. S. 1195; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229 f; OLG Bremen, NJW-RR 2000, 1743, 1744) oder erst mit der Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (Vgl. Senat, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, § 17 KostO, Rdn. 17; Hartmann, Kostengesetze, § 17 KostO Rn. 5).

  • OLG Hamm, 26.03.1999 - 15 W 58/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Dabei kann die - insbesondere bei der Verjährung nach § 17 Abs. 2 KostO relevante - Streitfrage auf sich beruhen, ob der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung entsteht (Vgl. BayObLG, a. a. O. S. 1195; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229 f; OLG Bremen, NJW-RR 2000, 1743, 1744) oder erst mit der Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (Vgl. Senat, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, § 17 KostO, Rdn. 17; Hartmann, Kostengesetze, § 17 KostO Rn. 5).
  • OLG Bremen, 26.01.2000 - 2 W 117/99

    Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Dabei kann die - insbesondere bei der Verjährung nach § 17 Abs. 2 KostO relevante - Streitfrage auf sich beruhen, ob der Rückerstattungsanspruch bereits mit der Zahlung entsteht (Vgl. BayObLG, a. a. O. S. 1195; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1229 f; OLG Bremen, NJW-RR 2000, 1743, 1744) oder erst mit der Aufhebung des ursprünglichen Kostenansatzes (Vgl. Senat, Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, § 17 KostO, Rdn. 17; Hartmann, Kostengesetze, § 17 KostO Rn. 5).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Als Nutzungen im Sinne des § 100 BGB sind bei Geld erlangte Zinsen sowie gegebenenfalls ersparte Schuldzinsen anzusehen (Vgl. BGH, NJW 1999, 2890, 2891; NJW 1998, 2354; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 818 Rn. 10).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 28. Juni 1999 legte sie unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 2. Dezember 1997 zur Kostenbegrenzung bei Eintragungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Erhöhungen des Kapitals dieser Gesellschaften - RsC - 188/95 "F."; abgedruckt in: ZIP 1998, 206 ff - gegen die Kostenrechnung Erinnerung mit den Anträgen ein, unter Aufhebung der Kostenrechnung die tatsächlichen Eintragungskosten festzusetzen und den überzahlten Differenzbetrag zu erstatten.
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Als Nutzungen im Sinne des § 100 BGB sind bei Geld erlangte Zinsen sowie gegebenenfalls ersparte Schuldzinsen anzusehen (Vgl. BGH, NJW 1999, 2890, 2891; NJW 1998, 2354; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 818 Rn. 10).
  • LG Tübingen, 16.10.2000 - 7 O 403/99

    Verzinsung zu erstattender Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Dieser Zinsanspruch beruht nicht auf einer eigenständigen schadensersatzrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundlage, sondern ist Bestandteil bzw. Nebenanspruch des Kostenerstattungsanspruchs; über ihn ist daher, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kostenschuld im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach § 14 KostO zu befinden (Vgl. BayObLG, a. a. O. S. 1194, 1195; bei Gebühren nach dem GKG: LG Tübingen, MDR 2000, 1460 - jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Der Senat teilt die vom Landgericht im Anschluss an die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.12.1998 - 3 ZBR 273/98 (NJW 1999, 1194, 1195) - vertretene Auffassung, dass die Staatskasse zu Unrecht oder zuviel erhobene Gebühren nicht nur zu erstatten, sondern den Erstattungsbetrag auch zu verzinsen hat.
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Hat der Fiskus erhaltene Abgaben zurück zu gewähren, umfasst diese Verpflichtung daher grundsätzlich auch die Herausgabe von ersparten Zinsen (BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513).
  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Zu den Auswirkungen des Gesamtdeckungsprinzips und anderer Vorgaben für die staatliche Haushaltsführung auf die Prüfung und Feststellung eines beim Fiskus angefallenen Nutzungsertrags wegen erwirtschafteter Anlagezinsen oder ersparter Kreditzinsen (Anschluss an BGH, NJW 2004, 1315 und OLG Hamm, NJW 2001, 1287, Rn. 11; entgegen BayObLG, NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, JurBüro 2001, 312; LG Potsdam, NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9.3.2015 - 11 O 316/14 -, jeweils im Anschluss an Schön, NJW 1993, 3289).

    bb) Eine im Vordringen begriffene Meinung (BGH WM 2012, 1208, Rn. 9-11; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln JurBüro 2001, 312, Rn. 17ff.; LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 09.03.2015 - 11 O 316/14 - MK-Schwab, 6. Aufl., Rn.8a zu § 818 BGB) will allerdings den dargelegten Grundsätzen der Haushaltsführung bei der Prüfung eines konkreten Nutzungszusammenhangs keine maßgebende Bedeutung beimessen.

  • LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14

    Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer

    Zur Begründung ihrer Rechtsauffassung berufen sich die Kläger vor allem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2012 (NJW-RR 2012, 1511) sowie auf Entscheidungen des Landgerichts Potsdam (NVwZ-RR 2008, 513), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1999, 1194) und des Oberlandesgerichts Köln (JurBüro 2001, 312).

    Soweit diese Ersparnis reicht, ist nicht nachvollziehbar und dogmatisch - soweit ersichtlich - auch nicht begründbar, warum der Staat privilegiert und von der Verpflichtung zum Nutzungsersatz befreit werden sollte (wie hier: MünchKomm/Helms, a.a.O., Rn. 8a; LG Potsdam, NJW 2008, 513; Schön, NJW 1993, 3289, 3292; BayObLG NJW 1999, 1194, 1195; OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2000, Az.: 2 Wx 32/00, Rn. 17 ff., juris).

  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 15 W 409/01

    Uuml;berzahlung Handelregistergebühren; Verzinsung; öffentlich-rechtlicher

    Der Senat sieht nach alledem keinen vernünftigen Grund dafür, insoweit zwischen den überhobenen Kosten einerseits und hierauf etwa zu zahlenden Bereicherungszinsen andererseits zu unterscheiden und für letztere schon die Statthaftigkeit der Anspruchsverfolgung im Kostenverfahren in Abrede zu stellen (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm JurBüro 2001, 102; OLG Köln JurBüro 2001, 312) .

    Beides ist nach § 818 Abs. 1 BGB grundsätzlich herauszugeben (vgl. BGHZ 138, 160 = JZ 1998, 955 mit zustimmender Anmerkung Schlechtriem) ; der Senat vermag (mit Schlechtriem a.a.O. S. 959) nicht zu erkennen, warum bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs etwa anderes gelten soll (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Hamm, JurBüro 2001, 102, 103; OLG Köln JurBüro 2001, 312; zustimmend OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 2000, 128, 129; Lappe in: Korintenberg u.a., KostO 14. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 113a; Rohs/Wedewer, KostO Stand Dez. 2000, § 14 Rdn. 19; Göttlich/Mümmler, KostO 14. Aufl. 2000, S. 1216).

  • OLG Jena, 27.03.2001 - 6 W 78/01

    Kostenrückerstattung, Verzinsung, Verfahren

    Über ihn entscheidet das Gericht, das über den Rückerstattungsanspruch selbst zu befinden hat (vgl. BayObLGZ 1998, 340, 342; OLG Köln, Beschlüsse vom 22.12.2000, 2 Wx 31/00 und 2 Wx 32/00).

    Das Landgericht verkennt, dass dieser Zinsanspruch nicht auf einer eigenständigen schadenersatzrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundlage beruht, sondern Bestandteil bzw. Nebenanspruch des Kostenerstattungsanspruchs ist; über ihn hat daher das Gericht zu entscheiden, das über den Rückerstattungsanspruch selbst zu befinden hat (vgl. BayObLGZ 1998, 340, 342; OLG Köln, Beschlüsse vom 22.12.2000, 2 Wx 31/00 und 2 Wx 32/00).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 W 115/01

    Verzinsung von zu erstattenden Beträgen einer Kostenschuldnerin in Höhe von 6

    b) Der Erstattungsanspruch im Fall zuviel gezahlter Kosten ist in der Kostenordnung nicht geregelt; allerdings folgt aus § 17 Abs. 2 KostO, der anordnet, dass Ansprüche auf Rückerstattung von Kosten in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verjähren, dass das Gesetz einen Rückerstattungsanspruch als gegeben voraussetzt (BayObLG a.a.O.; OLG Köln Rpfleger 2001, 203).

    e) Es verbleibt mithin dabei, dass die Kostenschuldnerin einen Anspruch auf Verzinsung der zu erstattenden Beträge hat (so auch BayObLG, JurBüro 1999, 258; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2000, 128; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer, a.a.O., § 14 Rdn. 19; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 17 KostO Rdn. 5; Schön, NJW 1993, 3289).

  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger

    Denn bei dem Rückerstattungsanspruch hinsichtlich überzahlter Gerichtskosten handelt es sich lediglich um die Kehrseite des Kostenanspruchs (vgl. z.B. BayObLG NJW 1999, 1194/1195; OLG Köln Beschluss vom 22.12.2000 Az. 2 Wx 32/00, zit. nach Juris Rn. 17).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 3Z BR 256/02

    Verzinsung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen

    Seine Entscheidung hat in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Köln Rpfleger 2001, 203; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128/129; OLG Frankfurt a. Main NJW-RR 2001, 1579; in Begründung und Ergebnis gleich OLG Dresden Rpfleger 2002, 485/486).
  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

    Der Senat verneint jedoch im Gegensatz zu einer in Rechtsprechung und Schrifttum inzwischen verbreiteten Auffassung (BayObLG NJW 1999, 1194; OLG Köln JurBüro 2001, 312; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; LG Tübingen MDR 2000, 1460; Korintenberg-Lappe, KostO, 14. Auflage, § 14 Rdn. 113 a; Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, § 14 Rdn. 19; Hartmann, KostG, 30. Auflage, § 17 KostO Rdn. 5; a. A. Markl/Meyer, GKG, 4. Auflage, § 4 Rdn. 12) einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe in Gestalt eines Zinsanspruchs.
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