Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 15.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01   

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https://dejure.org/2001,4882
OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01 (https://dejure.org/2001,4882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2001 - 2 Ws 369/01 (https://dejure.org/2001,4882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 2 Ws 369/01 (https://dejure.org/2001,4882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühren; Erinnerung; Vorverfahrensgebühr; Pflichtverteidiger

  • Anwaltsblatt

    § 97 BRAGebO, § 84 BRAGebO

  • Judicialis

    BRAGO § 84 Abs. 1; ; BRAGO § 97 Abs. 3; ; BRAGO § 98 Abs. 4; ; JGG § 68; ; StPO § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 384
  • AnwBl 2001, 693
  • Rpfleger 2001, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97

    Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01
    Dies schließt die Annahme, der Vorsitzende habe ihn schlüssig zum Pflichtverteidiger bestellt, aus (Beschluss des Senats vom 13. März 1997 - 2 Ws 148/97 - = Anwaltsblatt 1998, 218).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.1983 - 1 Ws 757/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01
    Auch hat die Rechtsprechung in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; OLG Hamm Rechtspfleger 1960, 224).
  • OLG Nürnberg, 16.07.1986 - 3 AR 346/86

    Rechtsanwalt; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01
    Bejaht worden ist eine Bestellung durch schlüssiges Verhalten in der Vergangenheit etwa in Fällen, in denen der Wahlverteidiger sein Mandat niedergelegt und beantragt hatte, ihn als Pflichtverteidiger zu bestellen, eine ausdrückliche Bestellung jedoch unterblieb (OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 1990 - 1 Ws 536/90; OLG Nürnberg JurBüro 1987, 245).
  • LG Krefeld, 10.07.1974 - 8 Qs 259/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2001 - 2 Ws 369/01
    Auch hat die Rechtsprechung in der gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme eines Verteidigers, der nicht Wahlverteidiger war, die stillschweigende Bestellung als Pflichtverteidiger gesehen (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; OLG Hamm Rechtspfleger 1960, 224).
  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Bereits für diese Rechtslage aber hat der Senat entschieden, dass bei Verbindung mehrerer Strafverfahren dem Pflichtverteidiger mehrere Vorverfahrensgebühren nach §§ 97 Abs. 3, 84 Abs. 1 BRAGO nur dann zustehen, wenn er in diesen Verfahren bereits vor deren Verbindung zum Pflichtverteidiger bestellt war (OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 384).
  • OLG Köln, 18.04.2013 - 2 Ws 207/13

    Unzumutbarkeit einer Gruppenvertretung bei mehreren Nebenklägern

    Eine Kostentragung des Angeklagten scheidet aus, weil eine Verurteilung noch nicht erfolgt ist (vgl Meyer-Goßner a.a.O, § 473 Randnr. 2; Senat 17.5.2010 - 2 Ws 319-321/10 - und 23.08.2001 - 2 Ws 369/01 -) .
  • LG Berlin, 20.01.2005 - 534 Qs 6/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Verbindung mehrerer Verfahren

    Werden jedoch - wie hier - mehrere Strafverfahren verbunden, stehen dem Anwalt mehrere Grund- oder Verfahrensgebühren nur zu, wenn er vor Verbindung in diesen Verfahren zum Pflichtverteidiger bestellt wurde (vgl. OLG Koblenz, Rpfleger 2001, 514 zur Rechtslage nach §§ 97, 84 BRAGO ).
  • LG Koblenz, 18.09.2007 - 6 Qs 86/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Verteidigerbestellung bei

    Der Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 - 2 Ws 369/01 - (RPfleger 2001, 514) nämlich gerade darauf abgestellt, dass eine Pflichtverteidigerbestellung auch durch ein schlüssiges Verhalten des Vorsitzenden erfolgen kann, wenngleich dies der Senat im zu entscheidenden Einzelfall verneint hat.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5518
OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01 (https://dejure.org/2001,5518)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.06.2001 - 13 W 1754/01 (https://dejure.org/2001,5518)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 13 W 1754/01 (https://dejure.org/2001,5518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühr; Vertretung einer GbR; Mehrvertretungszuschlag

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BGB § 421

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6; BGB § 421
    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung von Mitgliedern einer Sozietät im Passivprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3483
  • Rpfleger 2001, 514
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 17.03.1997 - 8 W 509/97

    Mehrvertretungszuschlag bei Tätigkeit für eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
    Daher seien nicht die einzelnen Mitglieder der Sozietät Auftraggeber, sondern die BGB-Gesellschaft als teilrechtsfähiges Gebilde (OLG Nürnberg MDR 1997, S. 689 f).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
    Diese Rechtsprechung bedarf, soweit die BGB-Gesellschaft als solche verklagt wird, in Zukunft einer grundsätzlichen Überprüfung im Hinblick darauf, daß der BGH zwischenzeitlich die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft als solche anerkannt hat (BGH NJW 2001, 1056 ff).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00

    Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01
    Die wohl überwiegende, im einzelnen jedoch noch differenzierende Meinung sieht in der Anwaltssozietät eine BGB-Gesellschaft und bejaht zumindest im Passivprozeß eine Personenmehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAG 0, 14. Aufl. 1999, § 6 Anm. 14; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 333 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 07.04.2003 - 9 W 37/03

    Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät

    Demgemäß ist die Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags im Passivprozess auch in der neueren Rechtsprechung anerkannt (OLG Nürnberg, RPfleger 2001, 514 f.; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 260 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2001 - 6 W 311/01

    Mehrvertretungszuschlag für Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auch unter Berücksichtigung der genannten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes steht dem Rechtsanwalt bei der Vertretung einer Anwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft auf der Passivseite der Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls dann zu, wenn nicht nur die Gesellschaft als solche, sondern allein oder daneben die einzelnen Gesellschafter als Gesamtschuldner verklagt werden (OLG Nürnberg, Rpfleger 2001, 514).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 17 W 111/02
    Die BGB-Gesellschaft ist als rechtsfähige Person aber selbständiger Auftraggeber des Rechtsanwalts ohne Rücksicht auf die Zahl der persönlich haftenden Gesellschafter, so dass eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 BRAGO nicht in Betracht kommt (ebenso: OLG Karlsruhe MDR 2001, 596 = NJW 2001, 1072; OLG Nürnberg NJW 2001, 3483; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 6 Rn. 10; Wertenbruch NJW 2002, 324, 327).
  • OLG Köln, 24.07.2002 - 17 W 141/02
    Mit dieser Beurteilung sieht sich der Senat auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW 2001, 3483).
  • LG Mönchengladbach, 17.06.2003 - 5 T 220/03

    Rechtsanwälte als Streitgenossen, Selbstvertretung, notwendige Kosten der

    Denn nach der zwischenzeitlich ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte können Rechtsanwälte, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden, eine nach § 6 Abs. 1 BRAGO erhöhte Prozessgebühr abrechnen (OLG Koblenz, MDR 2002, 721; OLG Saarbrücken, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE525042002; OLG Nürnberg, NJW 2001, 3483; OLG München, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE5000182002; a.A. für den Aktivprozess OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 645).
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