Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2999
OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2000 - 15 W 195/00 (https://dejure.org/2000,2999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbenennung; Unverheiratetes Kind; Elternteil; Gemeinschaftliches Sorgerecht; Namenserteilung

  • Judicialis

    BGB § 1618

  • vfst.de

    § 1618 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 1
    Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 505
  • MDR 2001, 396
  • FGPrax 2000, 235
  • FamRZ 2001, 568
  • Rpfleger 2001, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 20.04.2000 - 5 T 240/00
    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00
    15 W 195/00 OLG Hamm 5 T 240/00 LG Münster 22 III 21-22/00 AG Münster.
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2000 - 15 W 195/00
    Eine darüber hinausgehende gerichtliche Entscheidung ist verfahrensrechtlich unzulässig und unterliegt allein aus diesem Grunde der Aufhebung im Rechtsmittelverfahren (vgl. Senat StAZ 2000, 213).
  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

    Dies ist inzwischen einhellige obergerichtliche Rechtsprechung und wird auch im vorliegenden Verfahren von keinem der Beteiligten mehr in Frage gestellt (vgl. BayObLG StAZ 2001, 106 = FGPrax 2001, 77; OLG Oldenburg StAZ 2001, 67; OLG Hamm StAZ 2000, 373).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2001 - 14 Wx 20/01

    Einbenennung des Kindes - gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern

    Indessen ist die genannte Vorschrift - wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben - berichtigend dahin auszulegen, daß die Einbenennung eines unverheirateten Kindes auch dann möglich ist, wenn das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinschaftlich zusteht und der andere Teil der Namenserteilung zustimmt (ebenso OLG Hamm, FGPrax 2000, 235 ff. = StAZ 2000, S. 373 ff. = Rpfleger 2001, S. 77 f. = NJW-RR 2001, S. 505 f. = MDR 2001, S. 396 und BayObLG, FGPrax 2001, S. 77 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen

    Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 25. August 2000 ­ StAZ 2001, 67/68), des OLG Hamm (Beschluss vom 31. August 2000 ­ StAZ 2000, 373/374), des BayObLG (Beschluss vom 30. Januar 2001 ­ StAZ 2001, 106/107) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08. Mai 2001 (OLG Report Karlsruhe/Stuttgart, 2001, 346-348) an, wonach im Wege einer berichtigenden Auslegung die Einbenennung auch bei gemeinsamer Sorge möglich ist, wenn der andere Elternteil der Namenserteilung in der Form des § 1618 Satz 5 BGB zustimmt.
  • OLG Nürnberg, 22.11.2001 - 7 UF 3534/01

    Name des Kindes; Namensänderung; Einbenennung; Zustimmung des Kindesvaters;

    Es kann dahinstehen, ob § 1618 S. 1 BGB unter Berufung auf die Gesetzgebungsgeschichte und ein sich daraus ergebendes Versehen des Gesetzgebers entgegen seinem an sich klaren und eindeutigen Wortlaut dahin verstanden werden kann, daß auch im Fall gemeinsamer elterlicher Sorge eine Einbenennung nach § 1618 BGB dann möglich ist, wenn beide Eltern damit einverstanden sind (so OLG Hamm, FamRZ 2001, 568), oder ob nicht bereits eine solche Interpretation die Grenzen einer zulässigen Auslegung überschreitet.
  • BayObLG, 30.01.2001 - 1Z BR 138/00

    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer Sorge der leiblichen Eltern

    Der Senat hält jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (Beschluß vom 31.8.2000, StAZ 2000, 373/374) eine berichtigende Auslegung der Vorschrift für angezeigt.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.09.2000 - 14 UFH 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12978
OLG Oldenburg, 26.09.2000 - 14 UFH 4/00 (https://dejure.org/2000,12978)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.2000 - 14 UFH 4/00 (https://dejure.org/2000,12978)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 2000 - 14 UFH 4/00 (https://dejure.org/2000,12978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1612 Abs. 2 BGB; § 19 Abs. 1 FGG; § 621e Abs. 1 ZPO
    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Barunterhaltsleistungen wegen Unzumutbarkeit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt; Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer seitens der Eltern erklärten Unterhaltsbestimmung; Statthaftes Rechtsmittel gegen eine ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Barunterhaltsleistungen wegen Unzumutbarkeit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt; Voraussetzungen der Unwirksamkeit einer seitens der Eltern erklärten Unterhaltsbestimmung; Statthaftes Rechtsmittel gegen eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers nach § 1612 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 363
  • Rpfleger 2001, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 13.02.2002 - 5 UF 208/01

    Änderung einer Unterhaltsbestimmung, Rechtsmittel, befristete Beschwerde

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl. § 1612 Rdnr. 21).

    Eine Anwendung der einfachen Beschwerde nach § 19 FGG, wie sie vom OLG Oldenburg (FamRZ 2001, 363) bejaht wird, lässt sich aus dem Wortlaut der §§ 64 Abs. 3 FGG, 621 a ZPO nicht herleiten.

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 16 UF 238/02

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhalts für einen auswärts studierenden

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass auf das Verfahren im Hinblick auf den rechtsgestaltenden Charakter der angestrebten Entscheidung das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) anzuwenden ist (KG FamRZ 2000, 256; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 363; OLG Köln FamRZ 2002, 111; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1612 Rn. 21).
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