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   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 3 Ws 512/01   

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https://dejure.org/2001,3494
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 3 Ws 512/01 (https://dejure.org/2001,3494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 Ws 512/01 (https://dejure.org/2001,3494)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 Ws 512/01 (https://dejure.org/2001,3494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerdefrist; Verfahrensakten; Fotokopien; Kopiervorgang; Erstattungsfähige Auslagen

  • Anwaltsblatt

    § 464b StPO, § 104 ZPO, § 27 BRAGebO

  • Judicialis

    StPO § 464 b; ; StPO § 311 Abs. 2; ; RPflG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 3 Nr. 3 c; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Strafsachen- Erstattungsfähigkeit von Zweitkopien für den Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 158 (Ls.)
  • StV 2003, 176 (Ls.)
  • AnwBl 2002, 251
  • AnwBl 2002, 252
  • Rpfleger 2002, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2000 - 1 Ws 372/00

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 3 Ws 512/01
    Wenn dort für die "Kostenfestsetzung" eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der ZPO auf das Verfahren und auf die Vollstreckung der Entscheidung angeordnet wird, so hat das für das gesamte Verfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens zu gelten, mithin auch für die Beschwerdefrist (Senatsbeschluss vom 16. September 1999 - 3 Ws 408/99; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat VRS 99, 461).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - 3 Ws 62/05

    Zweiwöchige Notfrist bei sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach für die sofortigen Beschwerden im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nicht die einwöchige Frist des § 311 Abs. 2 StPO, sondern die in § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO vorgesehene zweiwöchige Beschwerdefrist gilt (so bereits die Senatsbeschlüsse vom 16. September 1999 - 3 Ws 408/99 -, vom 20. Dezember 2001 - 3 Ws 512/01 - JMBl NW 02, 139f., und vom 21. Oktober 2002 - 3 Ws 336/02 - NStZ 03, 324f. mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; a.A. OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, Rpfl 04, 120).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

    Ob für die Einlegung des Rechtsmittels die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO (OLG Dresden StV 2001, 634; OLG Celle Rpfleger 2001, 97, KG Rpfleger 2000, 38; OLG Karlsruhe NStZ 2000, 254; OLG Düsseldorf, Rpfleger (4. Strafsenat) 1999, 527) oder die zweiwöchige Frist des 569 Abs. 1 S. 1 ZPO (OLG Düsseldorf (3. Strafsenat) Rpfleger 2002, 223, OLG Koblenz Rpfleger 2000, 126, OLG Nürnberg NStZ-RR 2001, 224) gilt, ist bislang in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten.

    Soweit der Senat in seinen bisherigen Entscheidungen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. etwa Rpfleger 2002, 223 f.) von einer zweiwöchigen Beschwerdefrist gem. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO (bzw. § 577 Abs. 2 ZPO a.F.) ausgegangen ist, hält er an seiner Ansicht nicht mehr fest.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2002 - 3 Ws 256/02

    Umfang der Auslagenerstattung bei Freispruch

    Die nach §§ 464 b Satz 3 StPO, 104 Abs. 3, 577 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2001 - Rpfl 2002, 223) zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Hieraus folgt, dass die Vorschriften der Zivilprozessordnung für das gesamte Verfahren der Kostenfestsetzung einschließlich des Beschwerdeverfahrens heranzuziehen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 20.12.2001 - 3 Ws 512/01 - JMBl. NW 2002, 139).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2002 - 3 Ws 167/02

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren bei

    Da auf Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 464b Satz 3 StPO die Vorschriften der ZPO anzuwenden sind, richtet sich auch die Anfechtbarkeit der in diesem Zusammenhang ergehenden Entscheidungen einschließlich des hierbei einzuhaltenden Verfahrens nach den insoweit geltenden zivilprozessualen Vorschriften, nicht nach den §§ 304ff. StPO (OLG Koblenz Rpfl. 89, 78; vgl. bereits Senatsbeschluss v. 20. Dezember 2001 - 3 Ws 512/01, Rpfl. 02, 223f. zur Beschwerdefrist).
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