Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3883
OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 5 § 73
    Wohnsitz des Erblassers

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 42 VI 329/01
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 75
  • FamRZ 2002, 1128
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01
    Der Wohnsitz der Erblasserin in Duisburg war demnach zum Zeitpunkt des Erbfalles mit ihrem Willen bzw. dem maßgeblichen Willen der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuerin (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) aufgehoben, § 7 Abs. 3 BGB.
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Auch können insoweit beispielsweise die konkret beabsichtigte Auflösung der früheren Wohnung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswille (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Insoweit können beispielsweise die konkret beabsichtigte Auflösung der früheren Wohnung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswillen (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Nachlasssachen; Bindungswirkung einer

    Ebenso können eine - beabsichtigte - Auflösung der früheren Wohnung (Senat a. a. O.; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1128) oder ein - etwa bei Demenzkranken nicht selten fehlender - Aufenthaltswillen (Senat a. a. O.; MünchKomm./Grziwotz, FamFG, 3. Aufl., § 343, Rn. 19) von Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2021 - 1 AR 13/21

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Nachlasssache

    Insoweit können auch andere Umstände, beispielsweise auch die Auflösung der früheren Wohnung oder die beabsichtigte Auflösung dieser (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswillen (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4227
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836a BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB, § 56g FGG
    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bewilligung von Aufwendungsersatz und Vergütung für einen Betreuer; Verspätete Geltendmachung der Ansprüche eines Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung beim Vormundschaftsgericht; Rechtsverlust durch Fristversäumung; Voraussetzungen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Vergütungansprüchen, Ausschlussfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 193
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01
    Zwar ist davon auszugehen, dass auch auf die Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09. Juli 2001 - Az.: 20 W 522/2000 zu § 1835 a Abs. 4 BGB).
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01
    Nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., §§ 1835 Rn. 20 und 1836 Rn. 12; HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 8; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15) deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat (vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., vor § 194 Rn. 11 und 13), ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen kann (vgl. KG NJW-RR 1997, 643; Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 Rn. 8; Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Dabei muss allerdings der Antrag bewilligungsfähig sein, also den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, 6. Aufl., § 2 VBVG Rz. 3; Senat, Beschluss vom 13.08.2001, 20 W 113/01, zitiert nach juris).

    Hierzu bedarf es zumindest nachvollziehbarer Angaben über den Zeitaufwand sowie Art und Umfang der Aufwendungen (Senat, Beschluss vom 13.08.2001, 20 W 113/01).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2012 - 9 WF 209/12

    Zum Vergütungsantrag

    Soweit vereinzelt bei Fehlern der Behörde das Berufen auf die Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung anerkannt worden ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193), trifft dies nicht auf den vorliegenden Fall zu.

    So kann die Berufung auf eine Ausschlussfrist wegen unzulässiger Rechtsausübung dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruches abgehalten hat (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Bei § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Deshalb setzt sie einen entsprechenden Antrag des Betreuers voraus ( vgl. BT-Drucks. aaO "erwirken"; OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 261), der vor Fristablauf an das Vormundschaftsgericht gerichtet werden muss (vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 BGB Rn. 41).

    Schließlich ist die Annahme zutreffend, dass der Ergänzungsbetreuer nicht treuwidrig (vgl. OLG Frankfurt/ Main BtPrax 2001, 261) von der rechtzeitigen Geltendmachung seiner Ansprüche abgehalten wurde.

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Bei der durch das BtÄndG mit Wirkung zum 01. Januar 1999 eingeführten Vorschrift des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Allerdings ist auch insoweit der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar (z. B. OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Das Landgericht bezog sich hierbei auf das OLG Frankfurt in FamRZ 2002, 193, das ausgeführt hat, dass die Mindestanforderungen für Form und Inhalt der Geltendmachung von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz und Vergütung sich aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung unschwer ableiten ließen.
  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

  • OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02

    Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers

  • LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
  • LG Leipzig, 28.06.2005 - 12 T 7859/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6336
OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildung; Verwaltungsfachwirt; Studieninstitut; Kommunale Verwaltung; Berufliche Weiterbildung

  • Judicialis

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale Verwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herne - 4 S XVII 269
  • LG Bochum - 7 T 804/99
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 847 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst bei wöchentlich erteilten 12 Unterrichtsstunden und einer Prüfungsdauer von ca. 6 Wochen bis zum Abschluss lediglich etwa 800 Unterrichtsstunden á 45 Minuten im Zeitrahmen von höchstens 2 Jahren, was die Mindeststudiendauer eines (Fach-)Hochschulstudiums mit 3 Jahren deutlich unterschreitet (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Jedoch teilt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluß vom 06.02.2001, 15 W 249/00), daß die Entstehung des Vergütungsanspruches für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer gegebenenfalls nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Einer neueren Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2001 187, 188) folgend bewertet der Senat als ein geeignetes Kriterium auch die berufliche Qualifikation, die durch eine mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung erworben wird.
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BayObLG FamRZ 2001, 187 f. und OLG Hamm OLGR 2002, 181 zu § 1 BVormVG; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • LG Arnsberg, 20.04.2015 - 5 T 73/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines

    für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25.9.2001, 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • LG Arnsberg, 17.04.2015 - 5 T 72/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines

    für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25.9.2001, 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • LG Arnsberg, 14.04.2015 - 5 T 69/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit einer Ausbildung als

    Für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25. September 2001, Az. 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5914
OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2001 - 15 W 210/01 (https://dejure.org/2001,5914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Abgeschlossene Lehramtsausbildung; Organisation ambulanter Hilfen; Pflegeversicherungsangelegenheit

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Berufsbetreuer mit Lehramtsausbildung, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2. Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2. Nr. 2
    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 77 XVII M 769
  • LG Essen - 7 T 99/01
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 654
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01
    Die abgeschlossene Lehramtsausbildung ist deshalb in ihrem Kern auf die Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Pädagogik ausgerichtet (vgl. BayObLG, a.a.O.; ebenso OLG Dresden FamRZ 2000, 847 = NJWE-FER 2000, 207; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43).
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01
    Die abgeschlossene Lehramtsausbildung ist deshalb in ihrem Kern auf die Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Pädagogik ausgerichtet (vgl. BayObLG, a.a.O.; ebenso OLG Dresden FamRZ 2000, 847 = NJWE-FER 2000, 207; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 43).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Denn sie können für die Betreuerin die Grundlage darstellen, um aus der Erkrankung der Betroffenen resultierende Schwierigkeiten im persönlichen Kontakt zu überwinden, die Bedürfnisse der Betroffenen zu erkennen und auf sie in sinnvoller Weise einzuwirken (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 62; OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 21, 22; BayObLG FamRZ 2001, 306, 307; OLG Dresden FamRZ 2000, 847, 848; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluss vom 21. Januar 2008 - 20 W 378/05 - juris Rn. 5; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 11; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.9.2011] § 4 VBVG Rn. 26; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 118).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

    Nutzbringende Fachkenntnisse in diesem Sinne sind auch solche, die hilfreich sind, um Schwierigkeiten zu überwinden, die sich im persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen wegen seiner Erkrankung oder Behinderung oder wegen seiner Persönlichkeitsstruktur ergeben können und die das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit steigern, auf den Betroffene auch mit dem Ziel einer selbstbestimmten Bewältigung seiner Lebenssituation einzuwirken (Senat, NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43, zu den durch ein Lehramtsstudium erworbenen pädagogischen Kenntnissen).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung zur vergütungssteigernden Wirkung des Lehramtsstudiums (NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43) bereits ausgeführt hat, wird die Verwertbarkeit von pädagogischen Kenntnisse für die Aufgaben als Betreuer nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie in erster Linie auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Die Rechtsprechung verlangt vielmehr, dass die Ausbildung an einer Hochschule - oder auch, wenn die Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormG in Frage steht, im Rahmen einer Lehre - "in ihrem Kernbereich" und nicht nur in einem Randbereich auch die Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens zum Gegenstand hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 847; BayObLG FamRZ 2000, 844; Senat B. v. 30.10.2002 - 5 W 145/02-44 -).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2003 - 5 W 260/02

    Vergütung eines berufsmäßigen Betreuers gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormG

    Die Rechtsprechung verlangt vielmehr, dass die Ausbildung an einer Hochschule - oder auch, wenn die Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormG in Frage steht, im Rahmen einer Lehre - "in ihrem Kernbereich" und nicht nur in einem Randbereich auch die Vermittlung betreuungsrelevanten Wissens zum Gegenstand hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 654, 655; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; OLG Dresden FamRZ 2000, 847; BayObLG FamRZ 2000, 844; Senat B.v. 30.10.2002 - 5 W 145/02-44-).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16947
OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01 (https://dejure.org/2002,16947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2002 - 15 W 155/01 (https://dejure.org/2002,16947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 15 W 155/01 (https://dejure.org/2002,16947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 7 T 3/01
  • OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01
    Ist der Betreute, wie hier, verstorben, kommt es für die Prüfung der Mittellosigkeit nach allgemeiner Auffassung auf die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsachenentscheidung unter Berücksichtigung derjenigen zum Zeitpunkt des Todes an (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 697; OLG Thüringen FG Prax 2001, 22).

    berücksichtigen; eine Schongrenze war dem Erben nicht zuzubilligen (allgemeine Auffassung; vgl. BayObLG MDR 1998, 415).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01
    Der Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch, der dem Beteiligten zu 1) als Betreuungsverein gemäß §§ 1908 e Abs. 1 Satz 1, 1835 ff. BGB zusteht, stellt eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld im Sinne von § 1967 Abs. 2 BGB dar (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 372, 373).
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01
    Dies folgt daraus, dass die Frage, ob die Vergütung und der Aufwendungsersatz durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten sind, oder ob die Staatskasse einzutreten hat, nur einheitlich zu beantworten ist, und zwar nach dem Bestand des Nachlasses (vgl. § 1836 e Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BGB) unter Berücksichtigung der dem Erben zustehenden Schongrenzen (vgl. § 1836 e Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB i.V.m. § 92 c Abs. 3 BSHG; BayObLG BtPrax 2001, 163; BtPrax 2002, 40).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2002 - 15 W 155/01
    Dies folgt daraus, dass die Frage, ob die Vergütung und der Aufwendungsersatz durch den Erben aus dem Nachlass zu entrichten sind, oder ob die Staatskasse einzutreten hat, nur einheitlich zu beantworten ist, und zwar nach dem Bestand des Nachlasses (vgl. § 1836 e Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BGB) unter Berücksichtigung der dem Erben zustehenden Schongrenzen (vgl. § 1836 e Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB i.V.m. § 92 c Abs. 3 BSHG; BayObLG BtPrax 2001, 163; BtPrax 2002, 40).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28017
OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 141/01 (https://dejure.org/2001,28017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2001 - 20 W 141/01 (https://dejure.org/2001,28017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2001 - 20 W 141/01 (https://dejure.org/2001,28017)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 314
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