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   OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01   

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https://dejure.org/2002,1691
OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2002 - 20 W 512/01 (https://dejure.org/2002,1691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1835 BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1846 BGB, § 1897 Abs 1 BGB
    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten Urlaubsvertreter und Vergütungsanspruch des Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Betreuungsaufgaben durch Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter; Erstattungsfähigkeit der für die Urlaubsvertretung aufgewendeten Kosten; Anzeige der Urlaubsvertretung beim Vormundschaftsgericht; Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer

    (Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten Urlaubsvertreter und Vergütungsanspruch des Vertreters)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsvertretung des Betreuers, Delegation von Betreueraufgaben

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1846; ; BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1899 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unzulässigkeit der Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch einen Berufsbetreuer auf einen von ihm bevollmächtigten Dritten als Urlaubsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 178
  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 359
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 15.04.1999 - 2 T 71/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten bevollmächtigen (vgl. Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27; Bienwald, a.a.O.; Jürgens, a.a.O.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99

    Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Andere Personen darf der Betreuer somit nur als untergeordnete Hilfskraft", etwa zur Erledigung überschaubarer einzelner Verwaltungsaufgaben oder untergeordneter vermögensrechtlicher Angelegenheiten bevollmächtigen (vgl. Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1899 BGB, Rn. 27; Bienwald, a.a.O.; Jürgens, a.a.O.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1899 Rn. 27; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; LG Stuttgart BtPrax 1999, 200; LG Frankfurt/Oder FamRZ 1999, 1221).
  • OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • LG Bad Kreuznach, 03.07.1996 - 2 T 35/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01
    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht des weiteren entschieden, dass die Erledigung dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwar objektiv nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst waren, es der auch einem anwaltlichen Berufsbetreuer zuzubilligende Vertrauensschutz jedoch gebietet, insoweit dem Grunde nach von einer Vergütungsfähigkeit auszugehen, nachdem die Beteiligte zu 1) vor Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hier ausdrücklich bei der Rechtspflegerin wegen einer möglichen Erweiterung der Betreuung nachgefragt und eine entsprechende Auskunft sowie auch die später beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erhalten hatte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 178).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz darf nicht durch die Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen honoriert werden (OLG Frankfurt BtPrax 2002, 170; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. April 2002 - 20 W 512/01 - (veröffentlicht in Rpfleger 2002, 359, FGPrax 2002, 178, OLG-Report 2002, 223, BtPrax 2002, 170 und FamRZ 2002, 1362) entschieden hat, ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Jürgens, BtPrax 1994, 10/11 und Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1902 BGB Rn. 22; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1897 Rn. 333; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rn. 33).
  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    aa) Zwar folgt aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen darf (BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003, 405 und FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Zwar darf der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen (BayObLG FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362).
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03

    Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Das würde einen Zusammenhang von Prozesskostenhilfe und Streitwert voraussetzen, der so im Gesetz keine Stütze findet (Madert, OLG Report Kommentar 2002, 51, 52 unter Hinweis auf Entscheidungen des OLG Celle, OLGR 2002, 153; OLG München, FamRZ 2002, 683; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 223).
  • OLG Braunschweig, 12.12.2003 - 2 W 141/03

    Zeitpunkt des Entstehens eines Vergütungsanspruchs für einen Berufsbetreuer;

    Insofern liegt der Fall hier anders als in dem von der Beteiligten zitierten Fall, den das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1362f) entschiedenen hat.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vorn 11.4.2002 (Rpfleger 2002, 359 = FGPrax 2002, 178 = OLG-Report 2002, 223 = BtPrax 2002, 170 und FamRZ 2002, 1362) entschieden hat, ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Jürgens, BtPrax 1994, 10/11 und Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1902 BGB Rn. 22; Palandt/ Diederichsen, BGB, 61. Aufl" § 1897 Rn. 333; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB Rn. 33).
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