Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.05.2002 - 14 W 250/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7518
OLG Koblenz, 07.05.2002 - 14 W 250/02 (https://dejure.org/2002,7518)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.2002 - 14 W 250/02 (https://dejure.org/2002,7518)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 14 W 250/02 (https://dejure.org/2002,7518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit ; Kosten für Privatgutachten; Grundsatz der sparsamen Prozessführung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; RpflG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 91 Abs. 1; RpflG § 11 Abs. 2
    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtprozess - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "innerprozessualen" Privatgutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Heidenheim, 29.01.2010 - 1 C 1012/09

    Haftung des Kfz-Verkäufers für Drittwerkstatt

    Unter diesem Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.05.2001 - 1 W 16/01, NZV 2001, 432 = DAR 2002, 125; OLG Frankfurt a. M., ... Beschl. v. 29.03.2000 - 25 W 105/99, SP 2000, 323; KG, Beschl. v. 06.10.1998, AGS 1999, 63 [64]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2002 - 14 W 250/02, Rpfleger 2002, 483).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.04.2002 - 14 W 183/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8360
OLG Koblenz, 09.04.2002 - 14 W 183/02 (https://dejure.org/2002,8360)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.04.2002 - 14 W 183/02 (https://dejure.org/2002,8360)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. April 2002 - 14 W 183/02 (https://dejure.org/2002,8360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Erhöhungsgebühr gem. § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beim Passivprozess von Gesellschaftern einer GbR

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 6
    Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO - Vertretung mehrerer BGB -Gesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 721
  • VersR 2003, 386
  • Rpfleger 2002, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.04.2002 - 14 W 183/02
    Die entstandene Gebühr wird nicht dadurch die Frage gestellt, dass das Prozessgericht ohne entsprechende Erklärungen der Parteien aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 ( II ZR 331/00 = NJW 2001, 1056 = BB 2201, 374 = ZIP 2001, 330 = WM 2001, 408 = NZM 2001, 299 = NZG 2001, 311 = NotBZ 2001, 100 = DGVZ 2001, 59 = NZI 2001, 241 = ZMR 2001, 338 = BauR 2001, 775 = InVo 2001, 171 = JurBüro 2001, 319 = ZAP 2001, Fach 15) davon ausgeht, statt der Gesellschafter sei die BGB - Gesellschaft verklagt worden.«.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Januar 2001 (vgl. BB 2001, 374 ) zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist auf den Passivprozess der Beklagten - die Rechtsanwälte H. und H. - gebührenrechtlich ohne Einfluss.

  • OLG Köln, 22.12.2005 - 17 W 283/05

    Erhöhungsgebühr im Passivprozess gegen Gesellschafter der BGB -Gesellschaft

    Anders ist es jedoch dann, wenn nur die Gesellschafter oder diese neben der Gesellschaft verklagt werden, also im Passivprozess (OLG Koblenz MDR 2002, 721; OLG Nürnberg JB 2001, 527 f.; Senat, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 17 W 314/04 - Hansens RVGreport 2005, 154).
  • LG Mönchengladbach, 17.06.2003 - 5 T 220/03

    Rechtsanwälte als Streitgenossen, Selbstvertretung, notwendige Kosten der

    Denn nach der zwischenzeitlich ganz überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte können Rechtsanwälte, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden, eine nach § 6 Abs. 1 BRAGO erhöhte Prozessgebühr abrechnen (OLG Koblenz, MDR 2002, 721; OLG Saarbrücken, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE525042002; OLG Nürnberg, NJW 2001, 3483; OLG München, zitiert nach JURIS Dokumenten-Nr.: KORE5000182002; a.A. für den Aktivprozess OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 645).
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