Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Oder, 10.10.2002

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 07.10.2002 - 505 IN 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17668
AG Düsseldorf, 07.10.2002 - 505 IN 29/02 (https://dejure.org/2002,17668)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2002 - 505 IN 29/02 (https://dejure.org/2002,17668)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 505 IN 29/02 (https://dejure.org/2002,17668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1998 - IX ZR 259/97

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 07.10.2002 - 505 IN 29/02
    Zum einen beruft sich diese Ansicht hierbei auf die Entscheidung des BHG, ZIP 1998, 515; welche jedoch die Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen eine im Verfahren nach der GesO nicht in das Verteilungsverfahren aufgenommenen Forderung zum Gegenstand hatte; zum anderen diese Auffassung inkonsequent, da die Prüfung von Forderungen bis zur Aufhebung des Verfahrens stattfinden müsste, wollte man ausschließlich das Interesse an kostengünstiger und schneller Titulierung als Rechtschutzbedürfnis ausreichen lassen.
  • AG Düsseldorf, 08.02.2006 - 514 IK 8/04
    Die Genehmigung der Schlußverteilung hat den irreparablen Ausschluß aller nicht im Schlußverzeichnis aufgeführten Insolvenzforderungen gegen die Masse zur Folge, sofern nicht deren Aufnahme in das Schlußverzeichnis im Änderungsverfahren nach § 193 InsO oder infolge begründeter Einwendungen zu erfolgen hat (vgl. AG Düsseldorf, RPfleger 2003, 144 m.w.N.).
  • LG Verden, 20.05.2005 - 6 T 41/05

    Verbindung eines Schlusstermins mit einem Nachprüfungstermin für nachträglich

    Forderungsanmeldungen, die erst nach Bestimmung des Schlusstermins erfolgen, sind daher regelmäßig als Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu werten, weil der Gläubiger damit zu erkennen gibt, dass er geltend macht, mit der nachgemeldeten Forderung zu Unrecht nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden zu sein (vgl. AG Krefeld, ZInsO 2001, 772 f. [AG Krefeld 28.11.2000 - 93 IK 29/99] ; AG Düsseldorf, Rpfleger 2003, 144 f. [AG Düsseldorf 07.10.2002 - 505 IN 29/02] ; Kübler/Prütting , a.a.O.., § 197 Rdnr. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Oder, 10.10.2002 - 3.2 IK 75/00, 32 IK 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23089
AG Frankfurt/Oder, 10.10.2002 - 3.2 IK 75/00, 32 IK 75/00 (https://dejure.org/2002,23089)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.10.2002 - 3.2 IK 75/00, 32 IK 75/00 (https://dejure.org/2002,23089)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 3.2 IK 75/00, 32 IK 75/00 (https://dejure.org/2002,23089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzgläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-siewert.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 4 InsO; § 114 ZPO
    PKH und RA-Beiordnung im eröffneten Insolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Der Gläubiger kann sich auch hier mit Nachfragen an das Insolvenzgericht oder den Treuhänder wenden, welche kostenlos im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift Auskunft erteilen (vgl. AG Frankfurt (Oder) Rpfleger 2003, 144).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht