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   OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02   

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https://dejure.org/2003,3057
OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02 (https://dejure.org/2003,3057)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.01.2003 - 2 WF 135/02 (https://dejure.org/2003,3057)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Januar 2003 - 2 WF 135/02 (https://dejure.org/2003,3057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine zusätzliche Prozessdifferenzierungsgebühr wegen der Mitwirkung an einem Prozessvergleich unter Einbeziehung von Ansprüchen aus einem bereits vergüteten anderen Verfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 3; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusätzliche Anwaltsgebühr bei Einbeziehung eines anderweitig anhängigen Verfahrens in Prozessvergleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 957
  • FamRZ 2004, 48
  • Rpfleger 2003, 323
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 12.04.1990 - 2 WF 29/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02
    Ihm steht daher keine zusätzliche 5/10-Prozessgebühr zu, wenn in einem gerichtlichen Vergleich ein Verfahren einbezogen wird, in welchem er bereits eine volle Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO verdient hat (so auch: OLG München, JurBüro 1994, 25 und 220 f; OLG Karlsruhe, JurBüro 94, 672; LAG Düsseldorf, JurBüro 94, 672; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 993; OVG Berlin, JurBüro 2000, 303 f).
  • OVG Berlin, 10.11.1999 - 3 K 4.99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02
    Ihm steht daher keine zusätzliche 5/10-Prozessgebühr zu, wenn in einem gerichtlichen Vergleich ein Verfahren einbezogen wird, in welchem er bereits eine volle Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO verdient hat (so auch: OLG München, JurBüro 1994, 25 und 220 f; OLG Karlsruhe, JurBüro 94, 672; LAG Düsseldorf, JurBüro 94, 672; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 993; OVG Berlin, JurBüro 2000, 303 f).
  • OLG München, 06.08.1993 - 1 W 2093/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02
    Ihm steht daher keine zusätzliche 5/10-Prozessgebühr zu, wenn in einem gerichtlichen Vergleich ein Verfahren einbezogen wird, in welchem er bereits eine volle Prozessgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO verdient hat (so auch: OLG München, JurBüro 1994, 25 und 220 f; OLG Karlsruhe, JurBüro 94, 672; LAG Düsseldorf, JurBüro 94, 672; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 993; OVG Berlin, JurBüro 2000, 303 f).
  • KG, 19.07.1977 - 1 W 2366/77

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei zusätzlichem Vergleich über

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.01.2003 - 2 WF 135/02
    Der gegenteiligen Auffassung (Hanseatisches Oberlandesgericht, JurBüro 1997, 151 und 1984, 1026; KG, JurBüro 1977, 1400 f und 1973, 127 f; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 32, Rdnr. 8), auf die sich auch die Beschwerdeführerin stützt, überzeugt aus Sicht des Senates nicht.
  • LAG Düsseldorf, 30.12.2003 - 16 Ta 667/03

    Differenzprozessgebühr bei Mehrvergleich über anderweitig rechtshängige Ansprüche

    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).
  • OLG Nürnberg, 23.07.2004 - 5 W 2374/04

    Rechtsanwaltsgebühren bei Mitvergleich von Ansprüchen aus einem anderen

    Demgegenüber wird vom überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks kein Raum für die Entstehung der halben Differenzprozessgebühr bestehe, wenn der Prozessbevollmächtigte in dem anderweit anhängigen Rechtsstreit bereits eine volle Prozessgebühr verdient habe (OLG Zweibrücken, RPfleger 2003, 323; OLG München, MDR 2000, 228; OLG R 1993, 252; OLG Dresden ZfSch 1997, 112; OLG Karlsruhe JuRBüro 1994, 672; KG NJW-RR 1999, 294; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 394; OLG Bamberg JurBüro 1986, 1529; LAG Düsseldorf JurBüro 1994, 672; MDR 2004, 75; LAG Nürnberg MDR 2001, 1079; LAG Sachsen-Anhalt JurBüro 1997, 191; Thüringisches LAG MDR 1997, 1167; Mümmler JurBüro 1988, 703; JurBüro 1981, 179; Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 32 Rdnr. 23; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 32 BRAGO Rdnr. 64).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 3 Ta 56/04

    Keine zusätzliche Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO, wenn der Prozessvergleich auch

    Wie etwa das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 06. Januar 2003 - 2 WF 135/02 - Rpfleger 2003, 323 f.) zu Recht ausführt, billigt § 32 Abs. 2 BRAGO "einem Rechtsanwalt, der lediglich beantragt, eine Einigung der Parteien zu Protokoll zu nehmen, neben der Vergleichsgebühr auch eine halbe Prozessgebühr zu.
  • LAG Düsseldorf, 29.12.2003 - 16 Ta 667/03
    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788 [LAG Hamm 19.06.1986 - 8 Ta 83/86] ; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).
  • LAG München, 03.04.2006 - 10 Ta 428/04

    Hat der Prozessbevollmächtigte in einem - mitverglichenen -Verfahren bereits die

    Sie lässt sich weder aus dem Wortlaut der Vorschrift herleiten, noch kann nach dem Normzweck der Vorschrift davon ausgegangen werden, dass dem Prozessbevollmächtigten zusätzlich eine halbe Differenzprozessgebühr zustehen soll, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in den anderweitigen rechtshängigen Verfahren bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht hat (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 2004, 596 ; LAG Düsseldorf NZA-RR 2004, 207; OLG Zweibrücken RPfleger 2003, 323; LAG Nürnberg MDR 2001, 1079 ; LAG Thüringen MDR 1997, 1167; LAG Sachsen-Anhalt JurBüro 1997, 191; OLG München AnwBl 1993, 508; Mümmler JurBüro 1988, 703; Hartmann KostG 33. Aufl. § 32 BRAGO Rn. 64).
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