Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4121
OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02 (https://dejure.org/2002,4121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.10.2002 - 3 W 75/02 (https://dejure.org/2002,4121)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 3 W 75/02 (https://dejure.org/2002,4121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers; Anspruch auf Ersatz allgemeiner Bürokosten; Abgeltung allgemeiner Geschäftsunkosten durch festgelegte Vergütungssätze

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftskosten des Berufsbetreuers, Betreuervergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schreibpapier und Briefumschläge gibt"s nicht extra!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 28
  • FamRZ 2003, 477 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 27.02.1996 - 3 U 167/94

    Vergütung eines Nachlasspflegers; Beanspruchung von Aufwendungsersatz durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02
    Sie dienen auch der Abgeltung allgemeiner Bürokosten, wozu etwa neben Miete, Mietnebenkosten und Fortbildungskosten auch die Kosten für Büroausstattung und Büromaterial, mithin auch für Schreibpapier und Briefumschläge gehören (vgl. Brandenburgisches OLG FGPrax 2001, 240, 241; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 1997, 202, 203; HK-BUR/Knieper/Mahr, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 1 BVormVG Rdnr. 7; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1835 Rdnr. 23 Stichwort "Schreibpapier, Ordner"; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1835 Rdnr. 8; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1836 Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. Rdnr. 165 vor § 65 ff FGG; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1835 Rdnr. 15 und § 1836 Rdnr. 21; a.A: AG Mühldorf Rpfleger 1993, 154, 155 betreffend Aktendeckel und Telefongebühren; LG Paderborn Rpfleger 1993, 19, 21).
  • LG Paderborn, 26.06.1992 - 5 T 190/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02
    Sie dienen auch der Abgeltung allgemeiner Bürokosten, wozu etwa neben Miete, Mietnebenkosten und Fortbildungskosten auch die Kosten für Büroausstattung und Büromaterial, mithin auch für Schreibpapier und Briefumschläge gehören (vgl. Brandenburgisches OLG FGPrax 2001, 240, 241; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 1997, 202, 203; HK-BUR/Knieper/Mahr, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 1 BVormVG Rdnr. 7; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1835 Rdnr. 23 Stichwort "Schreibpapier, Ordner"; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1835 Rdnr. 8; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1836 Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. Rdnr. 165 vor § 65 ff FGG; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1835 Rdnr. 15 und § 1836 Rdnr. 21; a.A: AG Mühldorf Rpfleger 1993, 154, 155 betreffend Aktendeckel und Telefongebühren; LG Paderborn Rpfleger 1993, 19, 21).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02
    Sie dienen auch der Abgeltung allgemeiner Bürokosten, wozu etwa neben Miete, Mietnebenkosten und Fortbildungskosten auch die Kosten für Büroausstattung und Büromaterial, mithin auch für Schreibpapier und Briefumschläge gehören (vgl. Brandenburgisches OLG FGPrax 2001, 240, 241; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 1997, 202, 203; HK-BUR/Knieper/Mahr, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 1 BVormVG Rdnr. 7; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1835 Rdnr. 23 Stichwort "Schreibpapier, Ordner"; Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. § 1835 Rdnr. 8; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1836 Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. Rdnr. 165 vor § 65 ff FGG; Palandt/Diederichsen, BGB 61. Aufl. § 1835 Rdnr. 15 und § 1836 Rdnr. 21; a.A: AG Mühldorf Rpfleger 1993, 154, 155 betreffend Aktendeckel und Telefongebühren; LG Paderborn Rpfleger 1993, 19, 21).
  • OLG Bremen, 16.11.1999 - 5 W 15/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02
    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 16. November 1999 - 5 W 15/99 - (Rpfleger 2000, 215) gibt dem Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02
    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 16. November 1999 - 5 W 15/99 - (Rpfleger 2000, 215) gibt dem Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3486
OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2002 - 15 W 150/02 (https://dejure.org/2002,3486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Anspruch eines Betreuers auf Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung von Aufwendungen und Vergütung; Möglichkeit einer Festsetzung von Zinsansprüchen durch ein Vormundschaftsgericht

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 73
  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Dem entspricht es, daß das BayObLG (FamRZ 2002, 767) im Rahmen einer Festsetzungsentscheidung nach § 56 g FGG in eine sachliche Prüfung von Zinsansprüchen der von dem Beteiligten zu 1) geltend gemachten Art eingetreten ist.

    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).

    Dementsprechend kann die Verzinsungspflicht für den Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers frühestens mit der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses beginnen, weil die Höhe des Anspruchs erst durch die Festsetzungsentscheidung konstitutiv begründet wird (BayObLG FamRZ 2002, 767 betr. die Verzinsungspflicht des nicht mittellosen Betroffenen).

  • BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 314/00

    Auslagen des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    3) Der gegen die Staatskasse gerichtete Anspruch des Betreuers auf Erstattung von Aufwendungen ist zusätzlich gem. § 256 BGB von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen (wie BayObLG BtPrax 2001, 39).

    Umfaßt der Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz somit die darauf gem. § 256 BGB anfallenden Zinsen, erstreckt sich im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen die Erstattungspflicht der Staatskasse gem. § 1835 Abs. 4 S. 1 auch auf diesen Zinsanspruch (BayObLG BtPrax 2001, 39).

  • OLG Celle, 11.03.2002 - 10 W 1/02

    Vergütung des berufsmäßig tätigen Betreuers: Festsetzung von Verzugszinsen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    1) Gegenstand des Festsetzungsantrags gegen die Staatskasse nach § 56 g Abs. 1 FGG kann auch ein Zinsanspruch sein, den der Betreuer als Nebenanspruch zu einem in der Hauptsache bereits festgesetzten Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen und Vergütung geltend macht (Abweichung von OLG Celle FamRZ 2002, 1431).

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Celle (FamRZ 2002, 1431), Sekundäransprüche auf Verzinsung (etwa unter dem Gesichtspunkt des Verzuges) seien vom Anwendungsbereich des § 56 g Abs. 1 FGG nicht erfaßt, vermag der Senat nicht zu folgen, soweit Ansprüche in Rede stehen, die als Nebenforderung zu dem Hauptanspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung geltend gemacht werden.

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Teilanfechtung führt zur Hemmung des Eintritts der formellen Rechtskraft insgesamt, es sei denn, daß wegen des nicht angegriffenen Teils ein Rechtsmittelverzicht erklärt ist (BGH NJW 1992, 2296).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Heranziehung der Vorschrift setzt im übrigen voraus, daß der (Verwaltungs-)Prozeß mit der Zuerkennung einer eindeutig bestimmten Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung, sei es durch Verpflichtung zum Erlaß eines entsprechenden Leistungsbescheids (NJW 1995, 3135, NJW 1998, 3368 jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Die Heranziehung der Vorschrift setzt im übrigen voraus, daß der (Verwaltungs-)Prozeß mit der Zuerkennung einer eindeutig bestimmten Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung, sei es durch Verpflichtung zum Erlaß eines entsprechenden Leistungsbescheids (NJW 1995, 3135, NJW 1998, 3368 jeweils m.w.N).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 13/80

    Anwendbarkeit der Verzugsregeln der §§ 284 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Unabhängig davon beschränken sich die vom Landgericht gestützt auf eine Entscheidung des BGH (NJW 1982, 1277) herangezogenen Grundsätze über den Ausschluß der Geltung der Verzugsregeln auf öffentlich-rechtliche Über- und Unterordnungsverhältnisse; der Entscheidung des BGH lag die verzögerte Erfüllung eines Anspruchs auf enteignungsgleiche Entschädigung zugrunde.
  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).
  • BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86

    Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Hat das Oberlandesgericht, von dessen Auffassung der Senat abweichen will, für seine Entscheidung eine Hilfsbegründung angeführt, so entsteht eine Vorlagepflicht gem. § 28 Abs. 2 FGG nur dann, wenn der Senat auch von dieser Hilfsbegründung abweichen wollte (BGH NJW-RR 1987, 1036 = Rpfleger 1988, 18).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
    Allein der Umstand, daß die gesetzlichen Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungsersatz und Vergütung aus der Staatskasse im Falle der Mittellosigkeit des Betroffenen der Entscheidung des BVerfG vom 01.07.1980 (NJW 1980, 2179 ff.) Rechnung tragen, in der die Notwendigkeit einer solchen Regelung aus dem Sozialstaatsprinzip in Anlehnung an die damaligen Vorschriften des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) als "Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege" bezeichnet worden ist, läßt nicht notwendig darauf schließen, daß der Erstattungsanspruch in der Fassung der gesetzlichen Vorschriften durch das BtÄndG dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 11 T 104/04

    Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche

    Der Entscheidung des OLG Celle vom 11.03.2002 (a.a.O.) kann nicht entnommen werden, dass die Festsetzung von Zinsen für Vergütungsansprüche und Ansprüche auf Auslagenersatz des Betreuers grundsätzlich ausgeschlossen sind (wenngleich die Entscheidung auch vom OLG Hamm, FGPrax 2003, 73, [OLG Hamm 12.11.2002 - 15 W 150/02] in diesem Sinne verstanden wird), denn das OLG Celle hat in seiner Entscheidung lediglich darauf hingewiesen, dass § 56 g FGG eine dem Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess nach § 104 ZPO vergleichbare Regelung über die Verzinsung nicht enthält.

    Die Frage, ob dem Beteiligten zu 5 ein Anspruch auf Verzinsung der festgesetzten Vergütung und des Aufwendungsersatzes zusteht, bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des BGB (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73).

  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).

    cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).

  • OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08

    Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde

    In einer solchen Konstellation bleibt die Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG bestehen (BGH NJW-RR 1987, 1036; Senat FGPrax 2003, 73, 74).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2008 - 9 WF 85/08

    Annexkompetenz der Familiengerichts für unterhaltsrechtlichen

    Auf Grund dessen besteht auch für den materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch eine Annexkompetenz des Amtsgerichts - Familiengericht - (jurisPK- T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen, 3. Aufl., Rz. 323; vgl. hierzu auch OLG Hamm, OLGR Hamm 2003, 185).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2005 - 20 W 258/04

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatz nach altem Recht: Ausschlussfrist für den

    Wie bereits das BayObLG (FamRZ 2002, 767) und das OLG Hamm (BtPrax 2003, 81) rechtsgrundsätzlich entschieden haben, kommt eine Verzinsung des Anspruches des Berufsbetreuers auf Vergütung auf der Grundlage der hier anwendbaren und bis zum Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes - 2. BtÄndG - zum 1. Juli 2005 gültigen Rechtsvorschriften des § 1836 BGB a. F. und im Falle der Mittellosigkeit bei Inanspruchnahme der Staatskasse zusätzlich des BVormVG gemäß § 291 BGB erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses nach § 56 g FGG in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5582
OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 15 W 469/02 (https://dejure.org/2003,5582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) als Aufwendungsersatz; Ersatz von Aufwendungen als Gegenstand des vormundschaftsgerichtlichen Festsetzungsverfahren; Vermögenssorge als Aufgabenkreis der Betreuung; Festsetzungsantrag ...

  • Bt-Recht

    Festsetzung von Anwaltsgebühren als Aufwendungsersatz

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BRAGO 118; FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Zulassungsentscheidung kann deshalb weder nachgeholt werden noch kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125 m.w.N.; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., Vorbemerkungen §§ 19 - 30 Rdnr. 30).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • OLG Hamm, 07.03.1994 - 15 W 53/94
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
    In der zweiten, hier allein einschlägigen Alternative trägt die Vorschrift entsprechend dem bis zum Inkrafttreten des BtÄndG geltenden Recht dem Umstand Rechnung, daß der Betreuer, dem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen ist, befugt ist, die ihm zu erstattenden Aufwendungen dem von ihm verwalteten Vermögen zu entnehmen (BayObLG FamRZ 2001, 793).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

  • BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85

    Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses

  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der

  • OLG München, 24.04.2018 - 31 Wx 366/16

    Keine Festsetzung von Aufwendungen nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft

    Hat der frühere Vermögensvormund die Möglichkeit der Entnahme nicht mehr, so sei der ratio legis nach das Festsetzungsverfahren eröffnet (vgl. Keidel/Engelhardt FamFG 19. Auflage § 168 Rn. 17; vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 275 m.w.N.; BayObLG Beschluss v. 7.9.2004 - 1 Z BR 070/04-juris Tz. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 192/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13669
OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 192/02 (https://dejure.org/2003,13669)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2003 - 2 W 192/02 (https://dejure.org/2003,13669)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 2 W 192/02 (https://dejure.org/2003,13669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Abrechnung von Telefongesprächen - Auf- und Abrundungen, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB §§ 1836 ff.; ; BVormVG § 1; ; FGG § 12; ; FGG § 15; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    Betreuervergütung: Abrechnung von Telefongesprächen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wie werden Telefonate abgerechnet?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschale Abrechnung von tätigkeitsbedingten Telefonkosten durch einen Berufsbetreuer ; Zurückweisung der Beschwerde trotz erkennbarer Unrichtigkeit der Abrechung wegen nicht ausreichender Anträge durch die Vorinstanz; Keine Grundlage für pauschalisierte Abrechnung; ...

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 364
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 192/02
    Der Senat hat bei dieser Entscheidung nicht übersehen, dass das OLG Zweibrücken in einem Beschluss vom 21.6.2000 (BtPrax 2000, 220) in einem äußerlich ähnlich gelagerten Fall die positiven Feststellungen des Landgerichts zur Plausibilität der entsprechenden Betreuerabrechnung ("Zeitaufwand für verschiedene Schreiben und Telefonate ...jeweils pauschal mit 15 Minuten in Ansatz gebracht ...") aus Rechtsgründen nicht beanstandet hat.
  • LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05
    Dies bedeutet im Ergebnis auch, dass es dem Vormundschaftsgericht verwehrt ist, sämtliche abgerechneten Positionen pauschal zu kürzen, ohne die in Rechnung gestellten Zeitansätze überhaupt einer Plausibilitätskontrolle zu unterwerfen (OLG Schleswig, OLGR 2003, 291).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 05.02.2003 - 5 T 443/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28014
LG Mönchengladbach, 05.02.2003 - 5 T 443/02 (https://dejure.org/2003,28014)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05.02.2003 - 5 T 443/02 (https://dejure.org/2003,28014)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 5 T 443/02 (https://dejure.org/2003,28014)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Pauschalkürzung der Vergütung für Serienbrief, Betreuervergütung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 486 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 364
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