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   OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4869
OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03 (https://dejure.org/2003,4869)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 W 33/03 (https://dejure.org/2003,4869)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 W 33/03 (https://dejure.org/2003,4869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Als Betreuerin eingesetzte Volljuristin; Zustellung der Entscheidung ; Erkundigung hinsichtlich Form und Frist des beabsichtigten Rechtsmittels; Unterlassen gesetzlich nicht vorgeschriebener Rechtsmittelbelehrung ; Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 56 g ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Unterlassung der Rechtsmittelbelehrung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2 Satz 1; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2
    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumnis hinsichtlich der Form und Frist einer als Betreuerin eingesetzten Volljuristin; zur Unterlassung einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung im Bezug auf Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 170
  • FamRZ 2003, 1854 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
    Das Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

    Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
    Denn auch, nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jew.m.w.N; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301).
  • BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 153/99

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund Einlegung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
    Denn auch, nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jew.m.w.N; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
    Ob sich für das hier vorliegende Verfahren der Betreuervergütung aus der im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2171) etwas anderes ergeben könnte, kann dahin stehen.
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden.
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03

    Betreuervergütung: Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen

    Das (gänzliche) Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, wovon der Senat vorliegend nach Lage der Akten ausgeht, stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Senatsbeschluss vom 25. März 2003, Az: 3 W 33/03).
  • OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07

    Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung

    Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden.
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