Weitere Entscheidung unten: AG Lüdinghausen, 24.11.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.11.2003 - 1Z BR 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4315
BayObLG, 20.11.2003 - 1Z BR 92/03 (https://dejure.org/2003,4315)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 1Z BR 92/03 (https://dejure.org/2003,4315)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 1Z BR 92/03 (https://dejure.org/2003,4315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1960

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960
    Voraussetzungen für die Anordnung von Nachlasspflegschaft bei gewaltsamem Tod des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von, das Verfahren nicht abschließenden Zwischenentscheidungen ; Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ; Abwarten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor Erteilung eines Erbscheins wegen der Gefahr der Erbunwürdigkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1067
  • Rpfleger 2004, 218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 48/01

    Zur Berücksichtigung neuer Tatsachen im Verfahren der weiteren Beschwerde - hier:

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1Z BR 92/03
    Das wird insbesondere dann angenommen, wenn Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit eines Testaments besteht (BayObLG FamRZ 1996, 308 m.w.N.), aber etwa auch, wenn eine letztwillige Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB angefochten oder eine Erbunwürdigkeitsklage erhoben worden ist (vgl. BayObLGZ 2002, 73/75 = NJW-RR 2002, 1159;KG Recht 1929 Nr. 2004; Staudinger/ Marotzke BGB 2000 § 1960 Rn. 8, 10; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 14).

    Dagegen gibt die bloße Anfechtbarkeit des Erbschaftserwerbs nach §§ 2078 ff. oder §§ 2340 ff. BGB, solange die Anfechtung nicht tatsächlich erfolgt ist, grundsätzlich keinen Anlass zu Maßnahmen nach § 1960 BGB (vgl. BayObLGZ 2002, 73/77, auch zu möglichen Ausnahmen aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls).

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senats in BayObLGZ 2002, 73 betraf einen Sachverhalt, in dem gegen die Erbprätendentin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Tötung des Erblassers (§ 211 StGB) geführt und eine Anfechtungsklage wegen Erbunwürdigkeit ernsthaft angekündigt worden war; eine vergleichbare Fallkonstellation liegt hier nicht vor.

  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1Z BR 92/03
    Das wird insbesondere dann angenommen, wenn Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit eines Testaments besteht (BayObLG FamRZ 1996, 308 m.w.N.), aber etwa auch, wenn eine letztwillige Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB angefochten oder eine Erbunwürdigkeitsklage erhoben worden ist (vgl. BayObLGZ 2002, 73/75 = NJW-RR 2002, 1159;KG Recht 1929 Nr. 2004; Staudinger/ Marotzke BGB 2000 § 1960 Rn. 8, 10; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22962
AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 24.11.2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 24. November 2003 - 9 XVII B 219 (https://dejure.org/2003,22962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Patientenverfügung durch Betreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 835
  • Rpfleger 2004, 218
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 24.11.2003 - 9 XVII B 219
    Die in dem Beschluss des BGH v. 17.3.2003 - XII ZB 2/03 - (FamRZ 2003, 748) vorgenommene Rechtsfortbildung gilt nicht für eine Patientenverfügung, durch die abstrakt Vorsorge für den Fall noch nicht konkret anstehender lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen getroffen werden soll.

    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift scheidet sowohl was zu unterlassende (angebotene) ärztliche Maßnahmen (BGH, FamRZ 2003, 748), als auch was die hier zu beurteilende abstrakte pauschale Genehmigung einer Patientenverfügung angeht, mangels planwidriger Regelungslücke aus.

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