Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 12.10.2004

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03   

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BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03 (https://dejure.org/2004,1990)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2004 - IXa ZB 324/03 (https://dejure.org/2004,1990)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 (https://dejure.org/2004,1990)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Erinnerung des Schuldners gegen eine bereits beendete Maßnahme zur Vollstreckung eines Räumungsanspruchs; Rechtsschutzbedürfnis für die auf eine Rückgängigmachung einer Räumung gerichteten Erinnerung; Rechtsschutz nach Beendigung einer beanstandeten ...

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 766, 885
    Unzulässigkeit der Erinnerung eines Schuldners gegen durchgeführte Räumung (hier: Schlossaustausch ohne Ausräumen)

  • Judicialis

    ZPO § 766; ; ZPO § 885

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 766 § 885
    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erinnerung des Schuldners gegen bereits beendete Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mietprozess - Unzulässige Erinnerung nach erfolgter Räumung

  • nomos.de PDF, S. 36 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 766, 885 ZPO
    Unzulässigkeit der Erinnerung bei beendeter Zwangsvollstreckungsmaßnahme (RA Matthias Winkler; Neue Justiz 6/2005, S. 271)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 648
  • NZM 2005, 193
  • ZMR 2005, 289
  • NJ 2005, 270
  • NJ 2005, 271
  • WM 2005, 292
  • Rpfleger 2005, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    Zwar kann bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Fällen prozessualer Überholung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen anzuerkennen sein, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen zu lassen (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigten gerichtlichen Anordnungen vgl. BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 232 ff; BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZB 133/03, WM 2004, 992 z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    Zwar kann bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Fällen prozessualer Überholung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen anzuerkennen sein, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen zu lassen (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigten gerichtlichen Anordnungen vgl. BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 232 ff; BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZB 133/03, WM 2004, 992 z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Untermieter

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    b) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme (zur Unzulässigkeit einer Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450) sieht § 766 ZPO grundsätzlich nicht vor (vgl. OLG Köln aaO; OLG Hamm WuM 1993, 474; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt aaO § 766 Rn. 45 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.05.2000 - 2 W 99/00

    Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Zwangsvollstreckung; Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    Insoweit kann dahinstehen, ob eine Räumungsvollstreckung, wie die Rechtsbeschwerde meint, erst mit der Entfernung eingebrachter Sachen des Schuldners aus den Räumen (§ 885 Abs. 2, 3 ZPO) endet (vgl. OLG Köln JurBüro 2001, 213; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO 3. Aufl. § 885 Rn. 44) und ob dem, wie das Beschwerdegericht annimmt, die Freigabe der Sachen durch den Gläubiger gleichsteht (vgl. OLG Köln aaO).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    Zwar kann bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Fällen prozessualer Überholung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen anzuerkennen sein, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen zu lassen (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigten gerichtlichen Anordnungen vgl. BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 232 ff; BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZB 133/03, WM 2004, 992 z.V.b. in BGHZ).
  • VG Koblenz, 30.07.1990 - 2 L 3090/90

    Widerspruch gegen eine Räumungsverfügung; Wiedereinweisung in die bisher

    Auszug aus BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
    b) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme (zur Unzulässigkeit einer Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450) sieht § 766 ZPO grundsätzlich nicht vor (vgl. OLG Köln aaO; OLG Hamm WuM 1993, 474; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt aaO § 766 Rn. 45 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZB 66/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Sofortige Beschwerde zur Weiterverfolgung einer

    Sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden; das aber kann mit der Erinnerung nicht durchgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, NZM 2005, 193, 194; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 766 Rn. 13; Schmidt/Brinkmann in MünchKomm.ZPO, 5. Aufl., § 766 Rn. 48 f.).

    a) Eine Räumungsvollstreckung ist beendet, wenn der Gläubiger durch Übergabe der Schlüssel in den Besitz der Räume eingewiesen worden ist (BGH, NZM 2005, 193, 194; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 766 Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 28.10.2014 - 5 W 42/14

    Räumungsvollstreckung: Erfordernis eines Vollstreckungstitels gegen beide

    Eine Erinnerung gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO ist nach Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig und für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme fehlt es an dem erforderlichen Fortsetzungsfeststellungsinteresse, weil eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme regelmäßig bereits nach Ankündigung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme und vor deren Beendigung erlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, IXa ZB 324/03, WM 2005, 292-293).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers nach § 885 Abs. 1 ZPO besteht regelmäßig solange, bis die Zwangsvollstreckung beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09, NJW-RR 2010, 785 Rn. 9 und 10).
  • BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung fehlt regelmäßig, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648).

    Sie müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit der sofortigen Beschwerde nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, MDR 2005, 648).

    Die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldnerin war auch nicht mit einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff verbunden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).

    Diese setzt nach § 750 Abs. 1 ZPO einen entsprechenden Titel voraus, der nur aufgrund einer Klage im Erkenntnisverfahren erlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15).

    Dies wäre vor allem deshalb erforderlich gewesen, weil in anderen Fällen das Bundesverfassungsgericht Rechtsschutz selbst bei kurzfristiger Antragstellung gewährt hat (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 321/17 - vgl. ferner BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 16, zur Rechtslage im fachgerichtlichen Verfahren).

  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Vielmehr müsste eine bereits endgültig vollzogene Zwangsvollstreckungsmaßnahme rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 14 f.; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VII ZB 1/09 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -, juris, Rn. 5).

    Diese setzt nach § 750 Abs. 1 ZPO einen entsprechenden Vollstreckungstitel voraus, der nur aufgrund einer Klage im Erkenntnisverfahren erlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03 -, juris, Rn. 15).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZB 63/18

    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung des zur

    bb) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme sehen § 766 ZPO und § 793 ZPO grundsätzlich nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, NZM 2005, 193, 194 [juris Rn. 16]).

    Jedoch kann bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 GG) in Fällen prozessualer Überholung ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen anzuerkennen sein, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme feststellen zu lassen (BVerfG, NJW 2015, 3432 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 217 [juris Rn. 12]; BGH, NZM 2005, 193, 194 [juris Rn. 16]).

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 123/12

    Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses

    Die Erinnerung ist erst ab Beginn der konkreten Vollstreckungsmaßnahme zulässig (Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 766 Rn. 21), oder bei unmittelbar bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahmen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 324/03, WM 2005, 292, 293; Prütting/Gehrlein/Scheuch, ZPO, 4. Aufl., § 766 Rn. 18).
  • LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19

    Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz

    Wenn eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme für unzulässig erklärt oder angegriffen werden soll entfällt das Rechtsschutzbedürfnis mit der Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03).

    Mit dem Antrag nach § 765a ZPO kann ein Schuldner nur erreichen, dass eine beanstandete Maßnahme vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben wird (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03 m.w.N.).

    Im Sinne dieser Vorschriften aufgehoben werden kann aber nur eine noch nicht beendete Maßnahme, nicht dagegen eine bereits endgültig Vollzogene; eine Solche müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit einer sofortigen Beschwerde nicht durchgesetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03).

  • LG Kiel, 21.10.2014 - 5 O 295/14

    Einstweilige Verfügung: Anspruch auf Einräumung des Besitzes an einem

    Dem steht im vorliegenden Fall auch nicht die Entscheidung des BGH vom 21. Dezember 20004 (BGH NZM 2005, 193) entgegen, da aufgrund des Vortrages der Antragsteller nicht hinreichend ersichtlich ist, weshalb eine möglicherweise gegen die Art und Weise der Vollstreckung eingelegte Erinnerung der Antragsteller gegen die Zwangsvollstreckung als unzulässig zurückgewiesen wurde.
  • LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14

    Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 73/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Bürovorsteherin

  • LG Neuruppin, 24.02.2021 - 2 T 30/21

    Berechtigung einzelner Miterben zur Geltendmachung einer zum Nachlass gehörenden

  • LG Kassel, 02.01.2023 - 3 T 429/22
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4660
OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04 (https://dejure.org/2004,4660)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.10.2004 - 8 W 245/04 (https://dejure.org/2004,4660)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 8 W 245/04 (https://dejure.org/2004,4660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel; Voraussetzungen für den Wegfall der Beweisbedürftigkeit; Annahme einer Ermessensreduzierung mit Anhörungspflicht im Zivilprozessrecht; Entbehrlichkeit eines qualifizierten ...

  • Judicialis

    ZPO § 727; ; ZPO § 730; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 288

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 727; ZPO § 730; ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 288
    Vollstreckbare Ausfertigung für Rechtsnachfolger - Nachweis der Rechtsnachfolge - Pflicht zur Anhörung des Schuldners?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 03.02.1997 - 13 T 1799/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04
    Wenn die von § 727 ZPO grundsätzlich geforderten qualifizierten Nachweise zur Offenkundigkeit nicht vorliegen und die Erteilung der Klausel deshalb zu verweigern ist, kann eine Anhörung des Schuldners auch nicht geboten sein (vgl. Zöller-Stöber a.a.O., § 730 RN 1; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1991, 161; LG München I Rpfleger 1997, 394).
  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03

    Rechtsschutzversicherer Rechtsnachfolger einer Prozesspartei-Titelumschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04
    Weil im Verfahren nach §§ 727, 730 ZPO der Schuldner keine Erklärungslast gemäß § 138 Abs. 2 ZPO hat, ist in diesem Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO weder direkt noch analog anwendbar (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken Rpfleger 2004, 430; Zöller a.a.O. § 727 RN 20; Münzberg NJW 1992, Seite 201, 205 f; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1007 m.w.N. zu beiden Ansichten).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2004 - 5 W 285/03

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Titelumschreibung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04
    Weil im Verfahren nach §§ 727, 730 ZPO der Schuldner keine Erklärungslast gemäß § 138 Abs. 2 ZPO hat, ist in diesem Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO weder direkt noch analog anwendbar (vgl. Senat a.a.O.; OLG Saarbrücken Rpfleger 2004, 430; Zöller a.a.O. § 727 RN 20; Münzberg NJW 1992, Seite 201, 205 f; a.A. OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1007 m.w.N. zu beiden Ansichten).
  • OLG Hamm, 12.06.1990 - 29 W 1/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.10.2004 - 8 W 245/04
    Wenn die von § 727 ZPO grundsätzlich geforderten qualifizierten Nachweise zur Offenkundigkeit nicht vorliegen und die Erteilung der Klausel deshalb zu verweigern ist, kann eine Anhörung des Schuldners auch nicht geboten sein (vgl. Zöller-Stöber a.a.O., § 730 RN 1; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1991, 161; LG München I Rpfleger 1997, 394).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2005 - 3 W 76/05

    Klauselumschreibung: Testamentarisch vermachter Nießbrauch an einem Nachlass

    Allein der Umstand, dass sich die zu dem Klauselerteilungsantrag gehörte Antragsgegnerin nicht geäußert hat, genügt nicht, die Annahme des Vermächtnisses durch sie als nach § 138 Abs. 3 ZPO zugestanden und damit nicht mehr nachweisbedürftig anzusehen; denn das bloße Schweigen auf die Gewährung rechtlichen Gehörs reicht mangels einer Einlassungs- und Erklärungslast der Antragsgegnerin für die Klauselerteilung nicht aus (vgl. in diesem Zusammenhang: Senat, NJW-RR 1991, 638 f; OLG Stuttgart, RPfleger 2005, 207; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 16 V 3; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Komm. Zum Achten Buch der ZPO, Bd. I, 3. Aufl., § 726 Rdnr. 11 und § 727 Rdnr. 32, jew. m.w.N.).
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