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   OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3673
OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04 (https://dejure.org/2005,3673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2005 - 20 W 106/04 (https://dejure.org/2005,3673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 20 W 106/04 (https://dejure.org/2005,3673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 4; HGB § 18 Abs. 1; HGB § 18 Abs. 2
    Firmengründung unter Verwendung der Bezeichnung "Hessen-Nassau" - Verstoß gegen Irreführungsverbot; fehlende Unterscheidungskraft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Firma ?Hessen-Nassauische Grundbesitz AG?: Verstoß gegen das Irreführungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Firma einer Aktiengesellschaft; Einschränkung des Grundsatzes des Irreführungsverbotes durch die Liberalisierung des deutschen Firmenrechts; Anforderungen zur Erlangung von Unterscheidungskraft; Besondere Voraussetzungen bei der Verwendung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 133
  • DB 2005, 1732
  • Rpfleger 2005, 366
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04
    Danach kann die Aktiengesellschaft neben der seit je her zulässigen Sachfirma jetzt auch eine Personenfirma, eine Fantasiebezeichnung oder eine hieraus gebildete Mischform wählen (vgl. Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 4 Rn. 11; Lutter/Welp, ZiP 1999, 1073; BayObLGZ 2000, 83 jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03

    Anforderungen an eine Firma - "Profi-Handwerker GmbH"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04
    Hierdurch wird auch nach dem neuen Firmenrecht grundsätzlich die Verwendung bloßer Gattungs- oder Branchenbezeichnungen bzw. einer allgemeinen Bezeichnung des Geschäftsbereiches ausgeschlossen, zumal die Verwendung derartiger Allgemeinbegriffe ähnliche Firmenbildungen für Unternehmen des gleichen Geschäftszweiges häufig sperren und so dem anzuerkennenden Freihaltebedürfnis entgegenstehen würde (vgl. Hüffer, a.a.O., § 4 Rn. 12; Röhricht/Graf v. Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 22; Ebenroth/Boujong/Joost/Zimmer, a.a.O., § 18 Rn. 18; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 18 Rn. 6; BayObLG NZG 2003, 1029).
  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - wie vorliegend - aber auch durch Ortsnamen (OLG Frankfurt Rpfleger 2005, 366; KG Berlin FGPrax 2008, 35; Krafka/-Willer/Kühn aaO Rn. 218) individualisiert werden.
  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10

    Namenszusatz "Europäischer Fachverband" zulässig

    Unabhängig von der Frage, ob generell nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform und die beabsichtigte "Entsteinerung" des Irreführungsverbotes nach § 18 Abs. 2 HGB für Orts- und Regionalangaben noch an der früher erhobenen Forderung festgehalten werden muss, dass wegen der damit möglicherweise verbundenen "Bedeutungsberühmung" dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung innerhalb des genannten Raumes zukommen muss (offen gelassen im Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, Az. 20 W 106/04, zitiert nach juris, mwN für diese Ansicht; gegen dieses Erfordernis u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2003, Az. 8 W 425/02 mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, jeweils zitiert nach juris; Heidinger, in Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, aaO, § 18, Rn. 147) ist auch insoweit auf die "Irreführungseignung" dieses Namenszusatzes im konkreten Einzelfall abzustellen.

    Vorliegend besteht zunächst ein realer Bezug des Antragstellers zu dem angegeben Gebiet "Europa" (vgl. zu diesem Mindesterfordernis u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, aaO., mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, aaO.).

  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

    Hierdurch wird zwar grundsätzlich die Verwendung bloßer Gattungs- oder Branchenbezeichnungen bzw. einer allgemeinen Bezeichnung des Geschäftsbereichs ausgeschlossen (KG FGPrax 2008, 35; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2005, 133; Hopt/Merkt HGB 41. Aufl. § 18 Rn. 6; MüKoHGB/Heidinger 5. Aufl. § 18 Rn. 30; NK-HGB/Lamsa 3. Aufl. § 18 Rn. 20; Krafka Rn. 236).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten

    Nach dem seit der Neufassung durch das Handelsrechtsreformgesetz -HRefG- vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474) nunmehr einheitlich für alle Einzelkaufleute und sämtliche Handelsgesellschaften geltenden § 18 Abs. 1 HGB muss die Firma nur noch zur Kennzeichnung des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen; daneben hält § 18 Abs. 2 HGB in eingeschränktem Umfang an dem bereits früher geltenden Grundsatz des Irreführungsverbotes fest (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2005 Rpfleger 2005, S. 366).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 6 W 162/11

    Firmenkennzeichnung: Verständnis des informierten Durchschnittsverbrauchers von

    Auch mit einer Verwendung der Ortsangabe in attributiver Form verbindet der informierte Durchschnittsverbraucher grundsätzlich nicht mehr die - mit dem Erscheinungsbild der modernen Wettbewerbswirtschaft im Widerspruch stehende - Vorstellung, das so firmierende Unternehmen sei das einzige oder einzige bedeutende Unternehmen dieser Art in der Region (OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, aaO, juris Rn. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.7.2003, Az. 8 W 425/02, juris Rn. 32; MünchKommHGB/Heidinger, aaO, § 18 Rn. 151; Oetker/Schlingloff, aaO, § 18 Rn. 38; offen gelassen OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.1.2005, Az. 20 W 106/04, FGPrax 2005, 133-134, juris Rn. 6).
  • KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07

    Private Limites Company: Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft der Firma

    Jedoch ist für die Unterscheidungskraft auf die gesamte Firma, nicht auf einen ihrer Bestandteile abzustellen (BayObLGZ 1977, 187, 190); Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können - auch durch Ortsangaben (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 2005, 366) - individualisiert werden.
  • OLG Zweibrücken, 01.02.2012 - 3 W 16/12

    Zulässigkeit einer Firma mit einer geographischen und einer Gattungsbezeichnung

    Branchen- oder Gattungsbezeichnungen können aber durch das Hinzutreten geographischer Bezeichnungen ausreichend individualisiert werden (OLG München, FGPrax 2010, 515 - "Münchner Hausverwaltung GmbH"; KG Berlin FGPrax 2008, 35 - "Autodienst-Berlin Limited"; OLG Frankfurt RPfleger 2005, 366 - "Hessen-Nassauische Grundbesitz Aktiengesellschaft").
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2007 - 4 K 173/05

    Unzulässige geografische Bezeichnung als Firmenbestandteil einer

    Mit der Frage der Zulässigkeit einer Orts- bzw. Regionsangabe in der Firma hätten sich auch die Beschlüsse des Landgerichts Aurich vom 06. September 2005 4 T 194/05 (Rechtspfleger 2006, 198) und des OLG Frankfurt vom 10. Januar 2005 20 W 106/04 (Der Betrieb 2005, 1732) befasst.
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