Rechtsprechung
OLG Jena, 09.01.2006 - 9 W 664/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 1836e Abs. 1 S. 3 BGB, 92c Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 BSHG (§ 102 Abs. 3 SGB XII), 56g Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 69e FGG
Zur Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von aus dem Nachlass zu erstattende Betreuungskosten gegen die unbekannten Erben des Betreuten durch die Staatskasse; Bestellung eines Nachlasspflegers; Möglichkeit der nachträglichen Geltendmachung einer persönlichen Haftungsbeschränkung der unbekannten ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben
- Judicialis
BGB § 1836e Abs. 1 S. 3; ; BSHG § 92c Abs. 3 Nr. 2; ; BSHG § 92c Abs. 3 Nr. 3; ; SGB XII § 102 Abs. 3; ; FGG § 56g Abs. 1 S. 2; ; FGG § 56g Abs. 3; ; FGG § 69e
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 1836e Abs. 1 S. 3 BGB, 92c Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 BSHG (§ 102 Abs. 3 SGB XII), 56g Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 69e FGG
Zur Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlass bei unbekannten Erben - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erstattung von Betreuungskosten aus dem Nachlaß bei unbekannten Erben
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 04.10.2005 - 1 T 70/05
- OLG Jena, 09.01.2006 - 9 W 664/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 70
- FamRZ 2006, 645
- Rpfleger 2006, 323
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.1987 - IX ZR 66/85
Recht des Grundstücksgläubigers in der Zwangsversteigerung
Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 9 W 664/05
Selbst nach dem förmlichen Abschluss eines Beitreibungsverfahrens käme in entsprechender Anwendung des § 767 ZPO ggf. noch die Erhebung einer sog. verlängerten Vollstreckungsgegenklage - in Gestalt einer Leistungsklage wegen ungerechtfertigter Vollstreckung - in Betracht (vgl. BGHZ 83, 278, 280; BGHZ 99, 292, 294;… Münchener Kommentar-Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rn. 21 mit weit. Nachw.). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Auszug aus OLG Jena, 09.01.2006 - 9 W 664/05
Selbst nach dem förmlichen Abschluss eines Beitreibungsverfahrens käme in entsprechender Anwendung des § 767 ZPO ggf. noch die Erhebung einer sog. verlängerten Vollstreckungsgegenklage - in Gestalt einer Leistungsklage wegen ungerechtfertigter Vollstreckung - in Betracht (vgl. BGHZ 83, 278, 280; BGHZ 99, 292, 294;… Münchener Kommentar-Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rn. 21 mit weit. Nachw.).
- OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07
Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger …
Soweit die Erben nicht bekannt sind, werden sie durch die Nachlasspflegerin vertreten (§§ 1960, 1961 BGB; Thüringer OLG FamRZ 2006, 645), die nunmehr statt der Betreuten als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben für diese das Rechtsbeschwerdeverfahren durchführt.Soweit das Thüringer Oberlandesgericht (Rpfleger 2006, 323) von einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 305, 780 ZPO ausgeht und deshalb zur Klarstellung die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Tenor des Festsetzungsbeschlusses für erforderlich erachtet, gibt diese Entscheidung keinen Anlass für eine Divergenzvorlage gem. § 28 Abs. 2 FGG.