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   LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06   

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https://dejure.org/2006,16066
LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06 (https://dejure.org/2006,16066)
LG Kassel, Entscheidung vom 04.04.2006 - 3 T 94/06 (https://dejure.org/2006,16066)
LG Kassel, Entscheidung vom 04. April 2006 - 3 T 94/06 (https://dejure.org/2006,16066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändung von laufenden Geldleistungen; Sicherung der Lebensgrundlage eines Schuldners durch angemessene Pfändungsfreibeträge; Gewährung von Vollstreckungsschutz zur Vermeidung ganz ungewöhnlicher Härten des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungspraxis - Kein Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Zwar ist es aus Gründen des Sozialstaatsprinzips, Art. 20 1, 28 I GG geboten, die Lebensgrundlage des Schuldners durch angemessene Pfändungsfreibeträge zu sichern (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1439 (1440)), wegen des mit Art. 14 I GG gleichermaßen garantierten Rechts des Gläubigers auf effektive Befriedigung durch Zwangsvollstreckung (vgl. BGH NJW 2005, 1859 (1860); BGH NJW 2004, 2096 (2098)) ist den Gerichten die Gewährung darüber hinaus gehenden Schutzes aber grundsätzlich verwehrt.

    Bei der insoweit gebotenen Abwägung hat das Vollstreckungsgericht auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu beachten (vgl. BGH NJW 2005, 1859 (1860)), wobei sowohl die durch Art. 2 I GG geschützten Interessen des Schuldners als auch diejenigen des Gläubigers, die dem Schutzbereich des Art. 14 GG zuzuordnen sind, berücksichtigt werden müssen.

  • OLG Hamm, 11.04.1990 - 14 W 31/90
    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Während der genannten Frist darf das Geldinstitut den geschützten Teil des Guthabens weder an den Pfändungsgläubiger abführen noch hinterlegen; bei einem Verstoß behält der Schuldner seine Forderung gegen das Geldinstitut, § 55 III SGB I. Der verlängerte Pfändungsschutz nach Maßgabe von § 55 IV SGB I greift sodann ein, wenn der Schuldner sein Geld länger als sieben Tage auf dem Konto belassen hat und das Guthaben alsdann gepfändet wird; dann kann der Schuldner mit der Erinnerung jeweils - indes auch nur - die Freigabe eines individuell zu bestimmenden Teilbetrages (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1058; LG Braunschweig Rpfleger 1998, 297; LG Koblenz FamRZ 1998, 691 (692)) insoweit verlangen, als dieser dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.
  • LG Braunschweig, 15.01.1998 - 8 T 913/97

    Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss in ein

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Während der genannten Frist darf das Geldinstitut den geschützten Teil des Guthabens weder an den Pfändungsgläubiger abführen noch hinterlegen; bei einem Verstoß behält der Schuldner seine Forderung gegen das Geldinstitut, § 55 III SGB I. Der verlängerte Pfändungsschutz nach Maßgabe von § 55 IV SGB I greift sodann ein, wenn der Schuldner sein Geld länger als sieben Tage auf dem Konto belassen hat und das Guthaben alsdann gepfändet wird; dann kann der Schuldner mit der Erinnerung jeweils - indes auch nur - die Freigabe eines individuell zu bestimmenden Teilbetrages (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1058; LG Braunschweig Rpfleger 1998, 297; LG Koblenz FamRZ 1998, 691 (692)) insoweit verlangen, als dieser dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94

    Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Trotz des scheinbaren Ermessenspielraums geht es deshalb um die Anwendung einer Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. BGH Rpfleger 2004, 722; BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Köln OLGR 1995, 230; OLG Köln OLGR 1995, 292 (293); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • LG Siegen, 28.02.1990 - 4 T 41/90
    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Derart überschießende Beträge sind selbst dann grundsätzlich dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt, wenn sie aus zunächst geschützten Leistungen angesammelt wurden (vgl. LG Bremen JurBüro 1990, 836 (837); LG Siegen JurBüro 1990, 786 (788); Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage § 850i Rdnr. 97; Musielak, ZPO, 4. Auflage § 850i Rdnr. 28; Stöber, Forderungspfändung, 14. Auflage Rdnr. 1439a); denn ein "Schonvermögen" im Sinne von § 90 SGB XII, § 115 ZPO oder § 1836c BGB kennt das Zwangsvollstreckungsrecht nicht.
  • LG Koblenz, 10.09.1997 - 2 T 510/97
    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Während der genannten Frist darf das Geldinstitut den geschützten Teil des Guthabens weder an den Pfändungsgläubiger abführen noch hinterlegen; bei einem Verstoß behält der Schuldner seine Forderung gegen das Geldinstitut, § 55 III SGB I. Der verlängerte Pfändungsschutz nach Maßgabe von § 55 IV SGB I greift sodann ein, wenn der Schuldner sein Geld länger als sieben Tage auf dem Konto belassen hat und das Guthaben alsdann gepfändet wird; dann kann der Schuldner mit der Erinnerung jeweils - indes auch nur - die Freigabe eines individuell zu bestimmenden Teilbetrages (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1058; LG Braunschweig Rpfleger 1998, 297; LG Koblenz FamRZ 1998, 691 (692)) insoweit verlangen, als dieser dem unpfändbaren Teil der Leistungen für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Trotz des scheinbaren Ermessenspielraums geht es deshalb um die Anwendung einer Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. BGH Rpfleger 2004, 722; BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Köln OLGR 1995, 230; OLG Köln OLGR 1995, 292 (293); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Ansprüche auf laufende Geldleistungen, zu denen insbesondere Leistungen zur Grundsicherung gehören, können gemäß § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wobei der darauf bezogene Pfändungsschutz ganz eigenständig geregelt ist (vgl. BGH NJW 1988, 2670).
  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 15 W 242/01

    Begriff der sittenwidrigen Härte

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Trotz des scheinbaren Ermessenspielraums geht es deshalb um die Anwendung einer Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist (vgl. BGH Rpfleger 2004, 722; BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Köln OLGR 1995, 230; OLG Köln OLGR 1995, 292 (293); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 229/03

    Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen gegen drei näher bezeichnete

    Auszug aus LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06
    Zwar ist es aus Gründen des Sozialstaatsprinzips, Art. 20 1, 28 I GG geboten, die Lebensgrundlage des Schuldners durch angemessene Pfändungsfreibeträge zu sichern (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1439 (1440)), wegen des mit Art. 14 I GG gleichermaßen garantierten Rechts des Gläubigers auf effektive Befriedigung durch Zwangsvollstreckung (vgl. BGH NJW 2005, 1859 (1860); BGH NJW 2004, 2096 (2098)) ist den Gerichten die Gewährung darüber hinaus gehenden Schutzes aber grundsätzlich verwehrt.
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 267/03

    Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 207/03

    Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen nicht erwerbstätiger Schuldner

  • LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11

    Vollstreckungsschutz: Gutschrift von Sozialleistungen auf einem

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser nur eingeschränkte Schutz auf die mangelhafte Gestaltung der gesetzlichen Bestimmung zurückzuführen ist; denn, wie es die Kammer bereits früher (vgl. Beschluss vom 04.04.2006 - 3 T 94/06, Rpfleger 2006, 612) vertreten hat, dient die Bestimmung des § 765a ZPO nicht dazu, tatsächliche oder vermeintliche Gesetzeslücken zu schließen.
  • LG Kassel, 28.07.2006 - 3 T 391/06
    Entsprechendes gilt für die Rechtsprechung des Landgerichts Siegen, die von der Kammer gleichfalls geteilt wird (vgl. Beschluss vom 04.04.2006 - 3 T 94/06 - ).
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