Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4858
OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06 (https://dejure.org/2006,4858)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 Ws 342/06 (https://dejure.org/2006,4858)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 (https://dejure.org/2006,4858)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Pflichtverteidigers für seine Tätigkeit in der Hauptverhandlung ; Beurteilung der Angemessenheit nach der zeitlichen Inanspruchnahme im konkreten Verteidigungsfall; Einbeziehung von verhandlungsadäquaten Verzögerungen oder Unterbrechungen in die ...

  • Wolters Kluwer
  • Burhoff online

    Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Pausen

  • Judicialis

    BRAGO § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 99
    Eine bis zu eineinhalbstündige Mittagspause verkürzt die Dauer der Hauptverhandlung um diese Zeitspanne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 669
  • Rpfleger 2007, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Ws 61/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr bei Verhandlungsdauer von mehr als fünf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06
    Mit Rücksicht auf die nicht einheitliche Entscheidungspraxis der Obergerichte (vgl. z.B. die beiden Senate des OLG Koblenz: Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70)06 - und vom 16. Februar 2006 - 1 Ws 61/06) gibt die vorliegende Beschwerde Anlass zu folgenden Hinweisen:.
  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06
    Verzögert sich dagegen der Beginn einer Verhandlung, wird diese unterbrochen oder fällt aus Gründen aus, die der Verteidiger zu vertreten hat, so kann dies für die zeitliche Inanspruchnahme selbstverständlich keine Berücksichtigung finden (so auch OLG Stuttgart vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zur Frage des besonderen zeitlichen Aufwandes des Verteidigers durch die Dauer einer Hauptverhandlung folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. z.B. Beschluss vom 5. Juli 2005 - 1 AR 22/05):.
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    Lediglich dann, wenn der den Vergütungsanspruch geltend machende Verteidiger erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem terminierten Sitzungsbeginn erschienen ist, ist auf den Zeitpunkt seines Erscheinens abzustellen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 39; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; Kremer , in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6).

    2014, 217; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.

    cc) Hinsichtlich sonstiger Pausen wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend differenziert zwischen kürzeren Pausen, die nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen seien, und längeren Sitzungsunterbrechungen, die bei der Berechnung der Sitzungsdauer in Abzug zu bringen seien (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200.

  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    2014, 217; KG Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363, juris; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • AG Pirmasens, 06.01.2016 - 1 Ls 4372 Js 13002/13

    Pflichtverteidigergebührenanspruch: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer im

    Bei der Frage, wie lange ein Verteidiger im Sinne von Nr. 4110 RVG-VV an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, ist auf den tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung abzustellen, nicht auf die Ladungszeit (entgegen OLG Stuttgart, 8. August 2005, 4 Ws 118/05, StV 2006, 200 und OLG Zweibrücken, 31. August 2006, 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392).(Rn.14).

    Im hier betreffenden Fall des verspäteten Beginns einer Hauptverhandlung wird von der wohl h.Rspr. vertreten, dass für die Dauer bzw. des Beginns der Hauptverhandlung auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache und somit nicht den tatsächlichen Beginn der Sitzung abzustellen ist, zumindest dann, wenn der Verteidiger pünktlich erschienen ist (vgl. statt vieler z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05, zitiert nach juris, Rdnr. 6; Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 Ws 342/06, zitiert nach juris, Rdnr. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2006 - III-3 (s) RVG 4/06, 3 (s) RVG 4/06, zitiert nach juris, Rdnr. 18; KG Berlin, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07, zitiert nach juris, Rdnr. 4; Pfälz.

  • OLG Koblenz, 30.09.2019 - 1 StE 6 OJs 36/17

    Pflichtverteidigergebühren; Bemessung der Hauptverhandlungsdauer bei sog.

    Daneben bestehen differenzierende Ansichten, die bei Bemessung der Verhandlungsdauer entweder eine vergütete Mittagspause von zumindest einer Stunde berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 20. April 2006 - 3 Ws 47/06 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 2015 - III-1 Ws 358/15 - OLG Dresden, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 Ws 67/07 - alle zit. nach juris) bzw. immer eine vergütungsfreie Mittagspause von zumindest bis zu einer Stunde von einer längeren Unterbrechung in Abzug bringen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007, - 1 Ws 541/07 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 - OLG Jena, Beschluss vom 11. Juni 2008, - 1 AR (S) 79/07 - alle zit. juris) und die Behandlung einer darüber hinausgehenden Unterbrechung vom Einzelfall davon abhängig machen, ob der Verteidiger die Pause sinnvoll hat nutzen können.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4422
OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2006 - 1 Ws 423/06 (https://dejure.org/2006,4422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4104 VV RVG
    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 4100 RVG VV; Nr. 4102 RVG VV; Nr. 4103 RVG VV; Nr. 4104 RVG VV
    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten, bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidigers; Beschränkung des Vergütungsanspruchs auf die Teilnahme an diesem Termin

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten, bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidigers; Beschränkung des Vergütungsanspruchs auf die Teilnahme an diesem Termin

  • Burhoff online

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage verhinderten Rechtsanwalts

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 4100; ; RVG VV Nr. 4102; ; RVG VV Nr. 4103; ; RVG VV Nr. 4104

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 669
  • Rpfleger 2006, 669 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 13.07.1998 - 5 WF 60/98

    Vergütung eines auswärtigen Rechtsanwalts nach den Vergütungsvorschriften eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06
    Die vom Antragsteller bemühte Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 13.7.1999 (5 WF 60-98, NJW-RR 1999, 436) steht der vorliegenden nicht entgegen, denn dort wurde - anders als im vorliegenden Verfahren - die Beiordnung des zunächst tätigen Rechtsanwalts aufgehoben und an dessen Stelle ein neuer Prozessbevollmächtigter für das gesamte weitere Verfahren beigeordnet.
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06
    Das Landgericht hat zutreffend dargelegt, dass ein Rechtsanwalt, der wie der Antragsteller vertretungsweise für den bereits und weiterhin beigeordneten Verteidiger an einem Termin teilnimmt und nur insoweit vom Gericht beigeordnet wird, eine Grund- sowie eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 4100 und 4104 VV nicht beanspruchen kann (vgl. ausführlich KG, NStZ-RR 2005, 327; sowie Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rn. 2).
  • OLG Celle, 19.09.2018 - 3 Ws 221/18

    Nur Terminsgebühr bei Haftbefehlsverkündung

    Während teilweise davon ausgegangen wird, ein Terminsvertreter könne die vollständigen Gebühren eines Verteidigers oder aber zumindest neben der Terminsgebühr auch die Grundgebühr geltend machen (vgl. etwa OLG Hamm [AGS 2007, 37], OLG Karlsruhe [NJW 2008, 2935], OLG München [NStZ-RR 2009, 32], Burhoff, in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 4100, 4101 Rn. 5), wird andererseits hiervon abweichend angenommen, einem Terminsvertreter stehe neben einem bereits und weiterhin beigeordneten Verteidiger für seine Teilnahme an nur einem Termin lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV RVG zu (KG, NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, StraFO 2006, 471; RVGreport 2009, 226; differenzierend OLG - Stuttgart, StraFO 2011, 198).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung soll indes dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellten Verteidiger als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nur die Terminsgebühren zustehen, weil er lediglich als Vertreter des die Verteidigung insgesamt führenden Pflichtverteidigers beigeordnet worden sei und der Vertreter für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins keine höhere Vergütung beanspruchen könne als in der Person des vertretenen Pflichtverteidigers angefallen wäre (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327; RGVreport 2007, 108 (Ls); OLG Celle StraFo 2006, 471; RGVreport 2007, 71 (Ls); OLG Hamm RGVreport 2007, 108 (Ls); Hartmann Kostengesetze 38. Aufl. RGV VV 4100, 4101 Rdnr. 2; a. A. OLG Hamm AGS 2007, 37; Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV 4100, 4101 Rdnr. 5 u. VV 4106, 4107 Rdnr. 6; Burhoff in Burhoff RVG Straf- und Bußgeldsachen 2. Aufl. Nr. 4100 VV Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Deshalb sei nur die Terminsgebühr zuzubilligen (ebenso OLG Brandenburg vom 25. August 2009, 2 Ws 111/09, juris; OLG Celle vom 25. August 2006, 1 Ws 423/06, juris - und in NdsRpfl 2009, 141 = NStZ-RR 2009, 158 [LS]).
  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 Ws 365/08

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch des tageweise als Vertreter des

    Unter Berufung u. a. auf die Entscheidung des 1. Strafsenates dieses Gerichts vom 25. August 2006 (1 Ws 423/06, Nds.Rpfl. 2006, 375) führte er aus, dass es dem erkennenden Gericht vor dem Hintergrund der Zulässigkeit einer Vertretung des bestellten Pflichtverteidigers im Falle von dessen vorübergehender Verhinderung auch möglich sein müsse, den Vertreter nur unter Beschränkung auf den Zeitraum der Abwesenheit des Pflichtverteidigers beizuordnen.
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    In den Fällen der vertretungsweisen Beiordnung hat der Senat bislang die Auffassung vertreten, dass dem eingeschränkt beigeordneten Pflichtverteidiger lediglich die Terminsgebühr zusteht, nicht dagegen die - bereits in der Person des ordentlichen Pflichtverteidigers angefallenen - Grund- und Verfahrensgebühren (zu vgl. Senatsbeschl. v. 28. November 2006 - 3 Ws 569/06; ebenso OLG Celle Beschl. v. 25. August 2006 - 1 Ws 423/06; KG Berlin Beschl. v. 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05; OLG Dresden Beschl. v. 5. September 2007 - 1 Ws 155/07).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    a) Nach einer Ansicht kann ein solcher "Terminsvertreter" die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren sowie die Post- und Telekommunikationspauschale nicht verlangen, sondern nur die Terminsgebühren (vgl. OLG Celle StraFo 2006, 471 f. und NdsRpfl 2009, 141 f. - Rn. 10 ff. nach juris; KG NStZ-RR 2005, 327 f. - Rn. 11 ff. nach juris und NStZ-RR 2011, 295 f. - Rn. 4 f. nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, Rn. 4 nach juris für den Fall einer ausdrücklichen Beiordnung als Vertreter des bestellten Pflichtverteidigers; OLG Stuttgart Justiz 2011, 108 ff. - Rn. 9 ff. nach juris sowie OLG Rostock, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 26 ff. nach juris, die allerdings neben einer Bestellung zum bloßen Vertreter aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch eine Bestellung zum weiteren Verteidiger für möglich halten; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., 4100, 4101 VV Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 für den Fall der Bestellung eines Vertreters des Nebenklägerbeistands).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10

    Terminsvertreter, Abrechnung

    Die Problemstellung geht im wesentlichen dahin, ob dem "Terminsvertreter" lediglich die Terminsgebühr zusteht ( so - sämtlich zitiert bei juris - : OLG Hamm 28.11.2006 - 3 Ws 569/06 - KG 29.06.2005 - 5 Ws 164/05 - = NStZ-RR 05, 327 und 08.12.2006 - 3 Ws 353/06 - OLG Celle 25.08.2006 - 1 Ws 423/06-; 10.10.2006 - 2 Ws 258/06 - = StraFo 06, 471; 19.12.2008 - 2 Ws 365/08 - = NStZ-RR 09, 158; LG Düsseldorf 04.10.2007 - 14 Qs 106/07-; im Schrifttum : Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 2; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., VV 4100, 4101 Randnr. 10).
  • OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12

    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 1 Ws 195/07

    Bestimmung der Vergütung für einen Zeugenbeistand; Erhöhung der Vergütung bei

    Auch ein Verteidiger, dessen Tätigkeit sich nicht auf das gesamte Strafverfahren erstreckt, kann für seine - vorübergehende - Teilnahme an einem einzelnen Verhandlungstermin nicht Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr beanspruchen (KG vom 29.6.2005, 5 Ws 164/05 und OLG Celle vom 25.8.2006, 1 Ws 423/06).
  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ws 569/06

    Pflichtverteidiger; Vertreter; Gebührenanspruch; grundgebühr; Verfahrensgebühr;

    Der Beschwerdeführer ist im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses - als Vertreter des beigeordneten Verteidigers - tätig geworden und kann die Grundgebühr im Rahmen dieses Vertretungsverhältnisses neben dem beigeordneten Verteidiger kein zweites Mal beanspruchen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2006, 2 Ws 158/06 und Beschluss vom 25.08.2006 - 1 Ws 422/06 [richtig: 1 Ws 423/06 - d. Red.] -, veröffentlicht bei www.burhoff.de/RVG-Entscheidungen; KG NStZ-RR 2005, 227; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., VV 4100 Rdnr. 2).
  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

  • OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 258/06

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch

  • OLG Dresden, 05.09.2007 - 1 Ws 155/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters,

  • OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09

    Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters

  • OLG Celle, 10.10.2006 - 2 Ws 241/06

    Beanspruchung der Grundgebühr für das erneute Einarbeiten in den Rechtsfall durch

  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

  • LG Düsseldorf, 14.10.2007 - 14 Qs 107/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

  • LG Braunschweig, 02.04.2015 - 9 Ks 11/14

    Pflichtverteidigung im Strafverfahren: Gebührenanspruch des für einen Sitzungstag

  • LG Düsseldorf, 04.10.2007 - 14 Qs 106/07

    Strafrecht - Vergütung des Terminsvertreters

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