Rechtsprechung
OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nebeneinander von ehrenamtlichem und berufsmäßigem Betreuer, Entlassung des Betreuers
- Judicialis
BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuer durch einen berufsmäßigen Betreuer - Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuer - Auswahl des neuen Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschwerde, wenn der gleichzeitig bestellte ehrenamtliche Betreuer entlassen werden soll?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung mehrerer ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer für verschiedene Aufgabenkreise; Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers als wichtiger Grund für die Entlassung eines anderen Betreuers; Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuers; Anforderungen an die ...
Verfahrensgang
- AG München - 713 XVII 831/01
- LG München I, 10.08.2005 - 13 T 17184/05
- OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 506 (Ls.)
- Rpfleger 2006, 123
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
Entlassung eines von mehreren Betreuern
Auszug aus OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
- OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06
Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung
Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
- OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06
Vergütung mehrerer Berufbetreuer
Es liegt lediglich ein wichtiger Grund für die Entlassung eines der beiden vor (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 34; FGPrax 2006, 434).