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   OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,5376
OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07 (https://dejure.org/2007,5376)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.05.2007 - 3 W 61/07 (https://dejure.org/2007,5376)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 3 W 61/07 (https://dejure.org/2007,5376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung einer Vergütung nach den Ansätzen für einen mittellosen Betreuten mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Heim; Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterschied zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Unterbringung des Betreuten im psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 3; ; VBVG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung: gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten in geschlossener Abteilung eines Krankenhauses entspricht Heimaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1833
  • Rpfleger 2007, 545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibes aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 33 Wx 75/06 -, mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Teilweise übereinstimmend ist der Begriff in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 1993, 798 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135) zum Haager Minderjährigenschutzabkommen insbesondere im Zusammenhang des internationalen Privatrechts wie folgt umschrieben worden: Unter dem gewöhnlichen Aufenthalt ist der Ort oder das Land zu verstehen, in dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person, ihr Daseinsmittelpunkt liegt.
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Teilweise übereinstimmend ist der Begriff in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 1993, 798 zu Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135) zum Haager Minderjährigenschutzabkommen insbesondere im Zusammenhang des internationalen Privatrechts wie folgt umschrieben worden: Unter dem gewöhnlichen Aufenthalt ist der Ort oder das Land zu verstehen, in dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person, ihr Daseinsmittelpunkt liegt.
  • BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Wenn auch nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht alleine das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort begründet (vgl. BayObLG Beschluss vom 09.01.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich, BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rdnr. 10 m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143), so entscheiden jedoch die Gesamtumstände des Einzelfalles, ob ein Untergebrachter seinen Daseinsmittelpunkt und damit auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dennoch in einer solchen Klinik hat.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (BGH aaO und FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.09.2006 - 16 Wx 207/06

    Keine Heimunterbringung des Betreuten bei zeitweiliger medizinischer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juni 2006 (16 Wx 104/06), die die Beteiligte zu 1) im Beschwerdeverfahren zitiert hat, und vom 26. September 2006 (16 Wx 207/06 = FGPrax 2007, 83).
  • OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06

    Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juni 2006 (16 Wx 104/06), die die Beteiligte zu 1) im Beschwerdeverfahren zitiert hat, und vom 26. September 2006 (16 Wx 207/06 = FGPrax 2007, 83).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 10 UF 78/95

    Scheidung nach deutschem Recht für ausländischen Flüchtling - IPR,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Wenn auch nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht alleine das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort begründet (vgl. BayObLG Beschluss vom 09.01.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich, BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rdnr. 10 m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143), so entscheiden jedoch die Gesamtumstände des Einzelfalles, ob ein Untergebrachter seinen Daseinsmittelpunkt und damit auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dennoch in einer solchen Klinik hat.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1968 - 21 W 55/68
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.05.2007 - 3 W 61/07
    Wenn auch nach wohl überwiegender Auffassung im Zivilrecht alleine das zwangsweise Verbringen oder Verbleiben grundsätzlich keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem jeweiligen Ort begründet (vgl. BayObLG Beschluss vom 09.01.2003 - 3Z AR 47/02 zit. nach Juris; OLG Köln FamRZ 1996, 946; Palandt/Heldrich, BGB 65. Aufl. Art. 5 EGBGB Rdnr. 10 m.w.N.; anders für die Strafhaft wohl OLG Düsseldorf MDR 1969, 143), so entscheiden jedoch die Gesamtumstände des Einzelfalles, ob ein Untergebrachter seinen Daseinsmittelpunkt und damit auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dennoch in einer solchen Klinik hat.
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 2 Wx 247/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Unter den Umständen des Einzelfalls kann auch die zwangsweise Verbringung des Betroffenen in eine Einrichtung, wie z.B. ein psychiatrisches Krankenhaus, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn er nach seinen konkreten Lebensumständen über keine realistische Rückkehrmöglichkeit und damit keinen anderen Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 1996, 946 für ein Scheidungsverfahren; OLG Köln [16. Zivilsenat] NJW-RR 2007, 517 für ein Unterbringungsverfahren; OLG München BtPrax 2007, 29 für ein Betreuungsverfahren; OLG München, FGPrax 2006, 213 für ein Unterbringungsverfahren; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1833 für Betreuungsverfahren; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage 2017, § 272 Rn. 3).
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