Rechtsprechung
LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2007, 563
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06
Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die …
Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07
In einer weiteren Verfügung vom 16.02.2007 verwies das Zwangsversteigerungsgericht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.09.2006 (V ZB 76/06).Die von der Beteiligten zu 1. im Anschluss an die Zwischenverfügungen des Zwangsversteigerungsgerichtes vertretene Ansicht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Beschluss vom 21.09.2006 (Rpfleger 2007, 37) sei hier die Vorlage und Zustellung der Vollmacht der Grundstücksveräußerin notwendig, vermag die Kammer nicht zu teilen.
- BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88
Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …
Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07
Die Unterwerfung unter die dingliche Zwangsvollstreckung durch den zukünftigen Eigentümer eines Grundstückes stellt keine § 185 BGB unterfallende Verfügung über das Grundstück, sondern eine ausschließlich auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Willenserklärung dar, für die prozessrechtliche Regeln gelten (BGH DNotZ 1990, 586, 587;… KG a. a. O.;… LG Erfurt a. a. O.). - KG, 12.05.1987 - 1 W 2053/86
Auszug aus LG Cottbus, 27.04.2007 - 7 T 144/07
Einer solche Klauselumschreibung bedarf es auch nicht, wenn - wie hier - Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber in einer gemeinsamen notariellen Urkunde dingliche Unterwerfungserklärungen abgegeben haben und der Notar alsdann dem Gläubiger eine Ausfertigung der notariellen Verhandlung erteilt hat, ohne Schuldner oder Schuldgrund näher zu bezeichnen (KG Rpfleger 1988, 30).
- BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07
Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung …
Sie war nämlich als Teil einer Vorbelastungsvollmacht in dem Kaufvertrag enthalten, an dem die Schuldnerin selbst mitgewirkt hatte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch LG Cottbus Rpfleger 2007, 563 f.).