Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07   

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https://dejure.org/2007,836
BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07 (https://dejure.org/2007,836)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - I ZB 16/07 (https://dejure.org/2007,836)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - I ZB 16/07 (https://dejure.org/2007,836)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Kosten eines Abwehrschreibens

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kosten eines Abwehrschreibens - Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen,soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten derRechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar.

  • markenmagazin:recht

    § 91 ZPO
    Kosten eines Abwehrschreibens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2040
  • ZIP 2008, 1200
  • MDR 2008, 833
  • GRUR 2008, 639
  • MIR 2008, Dok. 161
  • Rpfleger 2008, 445
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Die für eine Schutzschrift aufgewendeten Kosten sind deshalb grundsätzlich dann erstattungsfähig, wenn ein Verfügungsantrag eingereicht und damit ein Prozessrechtsverhältnis begründet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 13.2.2003 - I ZB 23/02, GRUR 2003, 456 = WRP 2003, 516 - Kosten einer Schutzschrift).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2007 - 8 W 20/07

    Kostenfestsetzungsverfahren nach Zurückweisung einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers hat zur Abweisung des Kostennachfestsetzungsantrags des Verfügungsbeklagten geführt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 5.2.2007 - 8 W 20/07, juris).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Der Umstand, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugrunde liegt, in dem die Rechtsbeschwerde wegen des durch § 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 2 ZPO begrenzten Instanzenzugs auch im Falle ihrer Zulassung ausgeschlossen ist (BGHZ 154, 102, 103), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Diese Begrenzung gilt nicht für das Kostenfestsetzungsverfahren, das als selbständiges Verfahren mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; Beschl. v. 19.4.2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Tz. 8 = WRP 2007, 1205 - Consulente in marchi).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Wie der beschließende Senat in der Entscheidung "Geltendmachung der Abmahnkosten" ausgeführt hat, gehören die Kosten einer Abmahnung im Hinblick auf deren Funktionen - Streitbeilegung ohne Inanspruchnahme der Gerichte und Ausschluss der für den Gegner ohne vorherige Abmahnung grundsätzlich bestehenden Möglichkeit, den gerichtlich geltend gemachten Anspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO anzuerkennen - nicht zu den einen Rechtsstreit unmittelbar vorbereitenden Kosten (BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Tz. 12 = WRP 2006, 237).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Diese Begrenzung gilt nicht für das Kostenfestsetzungsverfahren, das als selbständiges Verfahren mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; Beschl. v. 19.4.2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Tz. 8 = WRP 2007, 1205 - Consulente in marchi).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 8 W 16/06

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall einer auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07
    Kosten, die zur Abwendung eines drohenden Rechtsstreits aufgewendet werden, stellen keine Kosten der Prozessvorbereitung dar, die dann, wenn sie in Bezug auf einen bestimmten Rechtsstreit vorgenommen worden sind, im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind (OLG Schleswig JurBüro 1981, 582; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Vorbereitungskosten"; a.A. OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 691, 692).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Diese Begrenzung gilt nicht für das Kostenfestsetzungsverfahren, das als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8; vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6).
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 12/17

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten anwaltlicher

    Kosten, die zur Abwendung eines drohenden Rechtsstreits aufgewendet werden, stellen keine Kosten der Prozessvorbereitung dar (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 8; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten").
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Der dort bestimmte Ausschluss gilt nur für das Verfügungsverfahren, nicht jedoch für Folgesachen (BGH, Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; Beschl. v. 6.12.2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Tz. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens; BGH, Beschl. v. 2.10.2008 - I ZB 111/07, Tz. 4, jeweils für das Kostenfestsetzungsverfahren; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 542 Rdn. 5; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 542 Rdn. 9).
  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZB 79/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Unterbrechung durch Insolvenz eines

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein selbständiges, an das Verfahren des ersten Rechtszuges angegliedertes (§ 103 Abs. 2 ZPO) Verfahren (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 2).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Für das Kostenfestsetzungsverfahren gilt die für das Verfahren der einstweiligen Verfügung vorgesehene Begrenzung des Instanzenzugs nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 6.12.2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Tz. 6 = WRP 2008, 947 - Kosten eines Abwehrschreibens, m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Diese Begrenzung gilt nicht für das Kostenfestsetzungsverfahren, das als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8; vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6).
  • BGH, 26.09.2023 - VI ZB 79/21

    Zum Schutzumfang eines titulierten Unterlassungsgebots

    Diese Begrenzung gilt nur für das Verfügungsverfahren selbst, nicht hingegen für Verfahren, die sich an das Verfügungsverfahren anschließen, wie beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren oder Verfahren über einen Anspruch nach § 945 ZPO oder über die Zulassung eines ausländischen Arrestbefehls zur Vollstreckung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Rn. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8 - Consulente in marchi; vom 16. Mai 1979 - VIII ZB 8/79, BGHZ 74, 278, juris Rn. 5; Cepl/Voß/Bacher, ZPO, 3. Aufl., § 542 Rn. 7; MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 542 Rn. 14; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl. § 542 Rn. 5).

    Es ist als selbständiges Verfahren mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestaltet (§ 793 ZPO, vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, GRUR 2008, 639 Rn. 6 - Kosten eines Abwehrschreibens; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 3/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Diese Begrenzung gilt nicht für das Kostenfestsetzungsverfahren, das als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233; vom 19. April 2007 - I ZB 47/06, GRUR 2007, 999 Rn. 8; vom 6. Dezember 2007 - I ZB 16/07, NJW 2008, 2040 Rn. 6).
  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Allerdings eröffnet die seit 1. Januar 2002 geltende Fassung des § 574 Abs. 1 ZPO (Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27.7.2001, BGBl. I S. 1887, 1902 f.) die damit in die ZPO neu eingeführte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse in Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW 2008, 2040; Reichold in Thomas/Putzo ZPO, 32. Aufl., § 574 ZPO Rn. 3; zum Erfordernis der Zulassung: NJW-RR 2004, 356; zur Geltung im Rahmen der Kostenfestsetzung Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 104 Rn. 20b).

    Die Vorrangigkeit und Eigenständigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens einschließlich seiner Rechtsmittel wird vom Bundesgerichtshof auch in seiner aktuellen Rechtsprechung in anderem Zusammenhang hervorgehoben, wenn ausgeführt wird, dass für das einstweilige Verfügungsverfahren, in dem eine Rechtsbeschwerde wegen des begrenzten Instanzenzuges nach §§ 574 Abs. 1 Satz 2, 542 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht statthaft ist, wegen der Eigenständigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens als einem selbständigen Verfahren mit eigenem Rechtsmittelzug die Statthaftigkeit einer nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht ausgeschlossen sei (BGH NJW 2008, 2040).

  • KG, 04.11.2008 - 1 W 395/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der

    Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten nach Teil 2 VV gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits und sind - als solche - nicht Gegenstand der Kostenfestsetzung (BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - I ZB 16/07; Beschluss vom 14.08.2008 - I ZB 103/07 -, m.w.N.).

    Denn der Auftrag zur Abwehr eines vorprozessual - selbst unter Klagedrohung - gestellten Anspruchs betrifft die außergerichtliche Vertretung (BGH, Beschluss vom 06.12.2007 - I ZB 16/07 -), ein zugleich erteilter bedingter Prozessauftrag verdrängt diesen Auftrag erst mit Eintritt der Bedingung, wenn also die Gegenseite Klage einreicht (vgl. Enders, JurBüro 08, 449/452).

  • BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12

    Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

  • BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" -

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

  • BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22

    Zur Frage, ob § 50 WEG a.F. mit dem Inkrafttreten des WEMoG zum 01.12.2020

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 87/07

    Erstattung der Kosten für ein Abwehrschreiben gegen eine wettbewerbsrechliche

  • OLG München, 03.08.2016 - 34 SchH 9/15

    Geltendmachung der Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben zur

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 4/12

    Berücksichtigung des Einwands der Rechtsmissbräuchlichkeit der durch getrennte

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11

    Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 2 U 34/07

    EAS-Etikett

  • KG, 24.06.2008 - 1 W 111/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der Verfahrensgebühr im

  • KG, 02.04.2009 - 2 W 134/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • KG, 20.10.2008 - 2 W 182/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorprozessual entstandenen

  • KG, 05.02.2009 - 2 W 253/08
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13236
OLG Hamburg, 23.04.2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 8 W 43/08 (https://dejure.org/2008,13236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Falle einer Einbeziehung von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten bei möglichem Rückgriff auf andere Verkehrsmittel; Erstattungsfähigkeit von Kosten für Flüge in der Businessclass i.R.e. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7004 VV RVG, § 91 ZPO
    Die Flugkosten in der Business-Class sind erstattungsfähig, wenn sie im Verhältnis zum Streitwert stehen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1428
  • Rpfleger 2008, 445
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Stuttgart, 10.03.2010 - 8 W 121/10

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Soweit sich die Verfügungsbeklagte auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 23. April 2008, Az. 8 W 43/08, MDR 2008, 1428, und des OLG Saarbrücken vom 2. April 2009, Az. 5 W 58/09, beruft, schließt sich der Senat den dortigen Auffassungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der "Business Class" nicht an.

    Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, einen Billigflug zu benutzen, bei dem er nicht umbuchen kann (N. Schneider, a. a. O., Rdnr. 27; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rdnr. 32a; OLG Stuttgart/Senat JurBüro 2005, 367; OLG Hamburg MDR 2008, 1428; je m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis sollen Flugreisekosten grundsätzlich zu erstatten sein, wenn sich durch den Flug der Zeitaufwand für die Anreise gegenüber einer Fahrt mit der Bahn um drei Stunden verkürzt (OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

    Umstritten ist, ob die Flugkosten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig sind, der bei der Benutzung der Economy-Class angefallen wäre (so OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005), oder ob auch die Kosten der Business-Class erstattungsfähig sind (so OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und

    An seiner davon abweichenden Auffassung (vgl. die von der Rechtspflegerin angeführte Entscheidung des Senats vom 23.04.2008 - 8 W 43/08) hält der Senat nach Beratung nicht fest (unten 1.).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Letzteres übersieht das OLG Hamburg (AGS 2009, 102 = MDR 2008, 1428 =Rpfleger 2008, 445), das dem Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Benutzung der Business-Class bei entsprechender Kostenerstattung uneingeschränkt zubilligt, da dieser nur dort während des Fluges uneinsehbar arbeiten könne (zutreffenderweise a. A.: LG Freiburg NJW 2003, 3359; Madert/Müller-Rabe, a. a. O., Rn. 31; Schnapp, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 7003 - 7006 VV RVG Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09

    Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines

    Unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis sollen Flugreisekosten grundsätzlich zu erstatten sein, wenn sich durch den Flug der Zeitaufwand für die Anreise gegenüber einer Fahrt mit der Bahn um drei Stunden verkürzt (OLG Hamburg, Rpfleger 2008, 445).

    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des OLG Hamburg an (MDR 2008, 1428; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005; OLG Düsseldorf, AGS 2009, 141).

  • SG Hamburg, 11.04.2012 - S 27 SF 46/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Erstattungsfähigkeit von

    Soweit sich der Erinnerungsgegner auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 23. April 2008 (8 W 43/08) beruft, schließt sich die Kammer den dortigen Auffassungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der "Business Class" nicht an.
  • LAG Hamburg, 09.10.2009 - 1 Ta 10/09

    Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Höhe der ersparten

    Die Auffassung, dass für einen Rechtsanwalt ein Platz in der Business Class erstattungsfähig ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 23. April 2008, 8 W 43/08), wird nicht geteilt, ist vorliegend aber auch ohne Bedeutung, da es um die hypothetischen Reisekosten der Partei, nicht um die des Rechtsanwalts geht.
  • OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines

    Allerdings sind die Kosten für eine Flugreise des Prozessbevollmächtigten nur bis zur Höhe des Betrages erstattungsfähig, der bei Benutzung der Economy Class anfällt bzw. angefallen wäre (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 2009, 199; a.A. OLG Hamburg, JurBüro 2008, 432).
  • OLG Zweibrücken, 06.05.2014 - 6 W 20/14

    Erstattungsfähigkeit von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432 KG RVG -Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. April 2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach [...]), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach auch die Kosten für einen Flug in der Business-Class uneingeschränkt erstattungsfähig sind (vgl. OLG Hamburg JurBüro 2008, 432; KG RVG-Report 2006, 113; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.4.2009 - 5 W 58/09, jew. zitiert nach Juris), vermag sich der Senat aus den vorstehenden Gründen daher nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 13.08.2013 - 2 W 176/13

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Rechtsanwalts

  • OLG Koblenz, 09.11.2012 - 14 W 616/12

    Flugreisekosten, Erstattungsfähigkeit

  • OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 Ws 249/09

    Flugreisekosten, Übernachtungskosten, Erstattungsfähigkeit

  • OLG Brandenburg, 06.10.2008 - 6 W 42/08

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Detektivkosten im

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