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   OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08   

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https://dejure.org/2008,8628
OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2008 - III-3 Ws 72/08 (https://dejure.org/2008,8628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Nr. 7000 VV RVG
    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien;

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beanspruchung einer Dokumentenpauschale für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien durch den Pflichtverteidiger; Bestimmung der Dokumentenpauschale bei Kopieren einer großen Datenmenge auf eine DVD durch den Rechtsanwalt mit geringem ...

  • Judicialis

    RVG VV 7000 Nr. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dokumentenpauschale von 8.370 Euro zzgl. Umsatzsteuer für Pflichtverteidiger

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Man kann es ja mal probieren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslagenpauschale - Dokumentenpauschale für DVD-Kopie?

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2058
  • NStZ-RR 2008, 328
  • Rpfleger 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Sie gleicht nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 1975, 1015) und ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699).

    Der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242 = NJW 1975, 1015; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.1985 - 1 Ws 1123/85

    Wahlmandat; Niederlegung; Vertagung der Hauptverhandlung; Pflichtverteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242 = NJW 1975, 1015; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Sie gleicht nach Inhalt und Qualität einem begünstigenden Verwaltungsakt (vgl. BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 1975, 1015) und ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699).
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Der bisherige Wahlverteidiger kann erst nach Niederlegung des Wahlmandats zum Pflichtverteidiger bestellt werden, wobei sein Antrag, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, die Erklärung enthält, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung enden (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 142 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08
    Mit der Bestellung erlischt seine Vollmacht (vgl. BGH NStZ 1991, 94, 95).
  • OLG Köln, 25.07.2009 - 2 Ws 325/09

    Höhe der Dokumentenpauschale bei Kopie einer DVD mit Audiodateien einer

    Gegen die vom Rechtspfleger (in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.03.2008 - 3 Ws 72/08 -, veröffentlicht bei juris) auf 2, 50 EUR zuzüglich MWSt geschätzten Kosten, die auch dem Senat angemessen erscheinen, hat der Beschwerdeführer nichts eingewendet.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

    Ein grobes Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Aufwand für den Ausdruck der Akte und der angefallenen Dokumentenpauschale (vgl. OLG Düsseldorf -3. Strafsenat-, Beschluss vom 6. März 2008, III 3 Ws 72/08 - juris) kann der Senat vorliegend noch nicht erkennen.
  • KG, 24.05.2011 - 1 Ws 35/11

    Auslagen, CD, Kopien

    Die Regelung in Nr. 7000 Ziffer 1 d) VV RVG bezieht sich auf das privatrechtliche Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2008, 2058).
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