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   OLG Frankfurt, 21.08.2008 - 20 W 105/08   

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https://dejure.org/2008,5409
OLG Frankfurt, 21.08.2008 - 20 W 105/08 (https://dejure.org/2008,5409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.2008 - 20 W 105/08 (https://dejure.org/2008,5409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 2008 - 20 W 105/08 (https://dejure.org/2008,5409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbetreuer soll nicht Erstbetreuer kontrollieren!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bestellung eines Mitbetreuers zum Zwecke der Kontrolle der Amtsführung des bereits bestellten Betreuers und Vermeidung etwaiger Missstände durch dessen Tätigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbetreuung sowie ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Bestellung eines Mitbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 18
  • FamRZ 2009, 247
  • Rpfleger 2008, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2008 - 20 W 105/08
    Mehrere Betreuer werden in der Betreuungspraxis des Weiteren dann bestellt, wenn dies wegen Interessenskonflikten oder der Notwendigkeit besonderer Kenntnisse nur für einzelne Aufgabenkreise oder Bereiche sachlich gerechtfertigt ist (vgl. Doddegge, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Abschnitt B Rn. 73; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1899 Rn. 2; BayObLG FamRZ 1997, 1502).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 70/97

    Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2008 - 20 W 105/08
    Vielmehr kommt sie nur dann in Betracht, wenn aufgrund festzustellender Tatsachen die letztlich auf einer Prognose beruhende Beurteilung gerechtfertigt ist, dass hierdurch die Angelegenheiten des Betreuten besser besorgt werden können (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 33; MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1899 Rn. 2; BayObLG FamRZ 2003, 1967; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1899 BGB Rn. 1).
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