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   LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09, 23 Qs 90 Js 6437/07 - 122/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25898
LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09, 23 Qs 90 Js 6437/07 - 122/09 (https://dejure.org/2009,25898)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19.06.2009 - 23 Qs 122/09, 23 Qs 90 Js 6437/07 - 122/09 (https://dejure.org/2009,25898)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 23 Qs 122/09, 23 Qs 90 Js 6437/07 - 122/09 (https://dejure.org/2009,25898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen auf Bewährung verurteilten Suchtkranken; Anspruch eines Suchtkranken auf Festsetzung eines Gebührenzuschlags sowie auf beanspruchte Kopiekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mettmann - 31 Ds 401/07
  • LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09, 23 Qs 90 Js 6437/07 - 122/09

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 697
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06

    Verteidigergebühren: Gebührenrechtlicher Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09
    Die Kammer teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass dies vorliegend nicht der Fall gewesen ist, weil der vormalige Angeklagte sich in einer freiwilligen stationären Maßnahme, nicht jedoch in einer beispielsweise der Haft oder Untersuchungshaft oder Unterbringung nach Psych KG entsprechenden unfreiwilligen Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt befand (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Beschl.v. 07.09.2007, 1 Ws 584/07; LG Berlin, Beschl. v. 17.08.2007, 546 StVK 482/06; AG Koblenz, Beschl. v. 26.09.2006 2090 Js #####/####Ls).

    Dass der Haftzuschlag im offenen Vollzug unstreitig bestünde, wie es der Verteidiger behauptet, trifft im Übrigen nicht zu (vgl. dazu LG Berlin, 546 StVK 482/06 vom 17.08.2007).

  • OLG Bamberg, 07.09.2007 - 1 Ws 584/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Sachlicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus LG Wuppertal, 19.06.2009 - 23 Qs 122/09
    Die Kammer teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass dies vorliegend nicht der Fall gewesen ist, weil der vormalige Angeklagte sich in einer freiwilligen stationären Maßnahme, nicht jedoch in einer beispielsweise der Haft oder Untersuchungshaft oder Unterbringung nach Psych KG entsprechenden unfreiwilligen Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt befand (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Beschl.v. 07.09.2007, 1 Ws 584/07; LG Berlin, Beschl. v. 17.08.2007, 546 StVK 482/06; AG Koblenz, Beschl. v. 26.09.2006 2090 Js #####/####Ls).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2017 - P 302 AR 17/17

    Pflichtverteidigerkosten: Pauschgebühr bei besonderen Sprachkenntnissen des

    Entscheidend ist daher allein, ob durch die Verwendung der nichtdeutschen Sprache für den Verteidiger ein erheblicher Zeit- und/oder Arbeitsaufwand angefallen ist, nicht aber der Staatskasse ersparte Aufwendungen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 03.09.2015 - 2 AR 29/15; KG Berlin JurBüro 2013, 362; OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 532; OLG Celle NStZ 2007, 342; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 188; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, § 51 Rn. 32 mwN; aA OLG Köln StraFo 2006, 258).
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