Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 29.09.2009

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   OLG Dresden, 15.09.2009 - 3 U 1341/09 (1)   

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https://dejure.org/2009,9740
OLG Dresden, 15.09.2009 - 3 U 1341/09 (1) (https://dejure.org/2009,9740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 U 1341/09 (1) (https://dejure.org/2009,9740)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 U 1341/09 (1) (https://dejure.org/2009,9740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 2305, 2304, 2303 BGB; Art. 235 EGBGB

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsansprüche eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geborenen nichtehelichen Abkömmlings des Erblassers

  • Judicialis

    BGB §§ 2303 ff.; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 2 a.F.
    Pflichtteilsansprüche eines zu Zeiten der ehemaligen DDR geborenen nichtehelichen Abkömmlings des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1375
  • Rpfleger 2010, 142
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 05.07.2016 - 6 W 59/16

    Nachlassache: Erbrecht eines Erben 4. Ordnung nach Beitritt der ehemaligen DDR

    Aus ihr ergibt sich, dass das nichteheliche Kind, das zum Stichtag des 3. Oktober 1990 uneingeschränkt erbfähig war, diesen Status beibehält und einem ehelichen Abkömmling in Bezug auf die Anwendung der erbrechtlichen Vorschriften vollständig gleichgestellt wird (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 15.9.2009 - 3 U 1341/09 Rn. 10 f., 20 ff., FamRZ 2010, 1375 - ergangen zum Pflichtteilsanspruch).
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   OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09   

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https://dejure.org/2009,16200
OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09 (https://dejure.org/2009,16200)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.09.2009 - 3 U 1341/09 (https://dejure.org/2009,16200)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. September 2009 - 3 U 1341/09 (https://dejure.org/2009,16200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 2305, 2304, 2303 BGB; Art. 235 EGBGB

  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsansprüche eines nichtehelichen Abkömmlings eines zu Zeiten der ehemaligen DDR verstorbenen Erblassers

  • Judicialis

    ZGB § 396 Abs. 1 Nr. 2; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; ; EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 2325; ; BGB § 2329; ; BGB §§ 1934a ff. a.F.; ; BGB § 2338a a.F.; ; NEhelG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Pflichtteilsansprüche eines nichtehelichen Abkömmlings eines zu Zeiten der ehemaligen DDR verstorbenen Erblassers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 O 1602/05

    Art. 235 § 1 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( EGBGB ) als

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09
    Vor diesem Hintergrund ist das von der Gegenvorstellung für die gegenteilige Sichtweise angeführte Urteil derselben Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 05.07.2006 - 2 O 1602/05 (FamRZ 2007, 171 = ZEV 2007, 227) in seinen zentralen Aussagen nicht haltbar.

    Folgerichtig und mit zutreffenden Erwägungen hat denn auch de Leve in seiner in ZEV 2007, 227 f. abgedruckten Anmerkung die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz als "im Ergebnis genau falsch" bezeichnet.

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 258/00

    Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09
    Das gilt sogar für im ZGB-DDR nicht vorgesehene Pflichtteilsergänzungs- und Herausgabeansprüche gemäß §§ 2325, 2329 BGB wegen Schenkungen, die der Erblasser vor der Wende vorgenommen hatte (BGHZ 147, 95; ebenso bereits OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Dresden, 25.03.1999 - 7 U 3689/98

    Pflichtteilsergänzung bei Schenkung zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09
    Für eheliche Abkömmlinge eines wie hier nach dem 02.10.1990 und vor dem 01.04.1998 verstorbenen Erblassers aus der ehemaligen DDR steht außer Frage, dass deren Pflichtteilsberechtigung - gemäß Art. 230 EGBGB und im Umkehrschluss aus Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB, der für alle erbrechtlichen Verhältnisse das bisherige Recht für maßgebend erklärt, wenn der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorben ist (vgl. zum Umkehrschluss OLG Dresden NJW 1999, 3345) - allein nach den Vorschriften des BGB zu beurteilen ist.
  • OLG Koblenz, 31.10.2001 - 7 U 1847/00

    Schenkung; Pflichtteilsergänzungsanspruch; Vorweggenommene Erbfolge;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09
    Ohne die Sonderregelung in Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB a.F. würde für diese Abkömmlinge zweifellos erneut Art. 230 EGBGB bzw. der Umkehrschluss aus Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB eingreifen; dem nichehelichen Kind wären dann, entsprechend der damaligen, bis zum 01.04.1998 geltenden materiellen Erbrechtslage des BGB, Erbersatzansprüche gemäß §§ 1934a ff. BGB a.F. und für den Fall von deren Entziehung durch Verfügung von Todes wegen über § 2338a BGB a.F. Pflichtteilsansprüche erwachsen, die auch Pflichtteilsergänzungsansprüche umfasst hätten (vgl. OLG Koblenz OLGR 2002, 73).
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