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   LG Zwickau, 12.08.2009 - 8 T 228/09   

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https://dejure.org/2009,30086
LG Zwickau, 12.08.2009 - 8 T 228/09 (https://dejure.org/2009,30086)
LG Zwickau, Entscheidung vom 12.08.2009 - 8 T 228/09 (https://dejure.org/2009,30086)
LG Zwickau, Entscheidung vom 12. August 2009 - 8 T 228/09 (https://dejure.org/2009,30086)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 72
  • Rpfleger 2010, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05

    Pfändung von Domains

    Auszug aus LG Zwickau, 12.08.2009 - 8 T 228/09
    Dies ergibt sich inzidenter aus der Entscheidung BGH MDR 2005, Seite 1311 .
  • LG Frankfurt/Main, 09.05.2011 - 1 S 309/10

    Zur Domainpfändung und zur Stellung der Denic als Drittschuldner

    Abgesehen davon, dass die in der genannten Entscheidung beschriebenen Beziehungen zwischen Kunden und der Beklagten damit unter die - grundsätzlich sehr weite - Definition der Drittschuldnereigenschaft fallen, bezeichnet die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch ausdrücklich die "schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber einer Internet-Domain gegenüber der DENIC oder einer anderen Vergabestelle zustehen" als ein Vermögensrecht im Sinne des Abs. 1 ZPO, woraus jedenfalls inzident folgt (so auch LG Zwickau, Rpfleger 2010, 34 f.; Stadler, MMR 2007, 71)" dass die Beklagte Drittschuldnerin ist.
  • AG Frankfurt/Main, 08.08.2012 - 31 C 2224/11

    IT-Recht: Schadenersatz wegen fehlender Möglichkeit der Verwertung einer

    Ob die Beklagte in Fällen wie dem vorliegenden Drittschuldnerin ist, wurde aber von Instanzgerichten bislang unterschiedlich beurteilt (gegen Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.01.2009 - 32 C 1317/08-22 -, juris, Abs.-Nr. 26 ff.; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2010 - 32 C 682/10 -18 -, unveröffentl.; für Drittschuldnereigenschaft der DENIC eG: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2011 - 2-01 S 309/10 -, juris, Abs.-Nr. 23 ff.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 25 T 59/01 -, juris, Abs.-Nr. 1 mit Tenor, sowie die dazu ergangene erstinstanzliche Entscheidung: AG Langenfeld, Beschluss vom 21.12.2000 - 14 M 2416/00 -, juris; LG Mönchengladbach, MMR 2005, S. 197; AG Bad Berleburg CR 2003, S. 224; offen lassend: LG Zwickau, Beschluss vom 12.08.2009 - 8 T 228/09 -, juris, Abs.-Nr. 6 f.).
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf

    Auch in dem Beschluss des LG Zwickau vom 12.08.2009 (Az. 8 T 228/09), welches ebenfalls gerne herangezogen werde, werde der Beschluss des BGH vom 05.07.2005 missverstanden.
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