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   OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10   

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OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10 (https://dejure.org/2010,17309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 W 38/10 (https://dejure.org/2010,17309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 W 38/10 (https://dejure.org/2010,17309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Grundbuchverfahren; Anforderungen an die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 18
  • Rpfleger 2010, 580
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Der Zweck dieser Vorschriften besteht darin, eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, um auf diese Weise dessen Publizitätsfunktion zu stärken (vgl. nur BGHZ 35, 378; Böttcher in: Meikel, Grundbuchordnung , 10. Auflage, vor GBV Rn. 75; Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch , 69. Auflage, § 874 Rn. 1).

    Bei Rechten mit gesetzlich weitgehend ausgeprägtem Inhalt wie etwa beim Nießbrauch oder beim Vorkaufsrecht genügt die Angabe der gesetzlichen Typenbezeichnung im Eintragungsvermerk (BGHZ 35, 378, 382; Böttcher, aaO., vor GBV Rn. 131).

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3. hat das Landgericht zu Recht die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für die so genannten Tankstellenrechte entwickelt hat (BGHZ 35, 378; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1961, S. 238 f., m. Anm. Haegele; BayObLG, Rpfleger 1973, S. 298 f.; Böttcher, aaO., Rn. 133) im vorliegenden Fall herangezogen.

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

    Sondereigentum an Balkonräumen; Klärung von Zweifelsfragen im Grundbuch

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Hier kann indes dahin stehen, ob bei einer möglicherweise bloß die Fassung der Eintragung betreffenden und damit unbeschränkt möglichen Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, S. 501 f., m. w. N.) auf den Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens abzustellen ist, während bei einer nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkten Beschwerde, die nach dem 1. September 2009 eingegangen ist, in jedem Fall neues Recht zur Anwendung kommt (vgl. zur beschränkten Beschwerde Senat, FGPrax 2010, S. 109 ff., im Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2009, S. 285 ).
  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 15 W 276/09

    Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Hier kann indes dahin stehen, ob bei einer möglicherweise bloß die Fassung der Eintragung betreffenden und damit unbeschränkt möglichen Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, S. 501 f., m. w. N.) auf den Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens abzustellen ist, während bei einer nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkten Beschwerde, die nach dem 1. September 2009 eingegangen ist, in jedem Fall neues Recht zur Anwendung kommt (vgl. zur beschränkten Beschwerde Senat, FGPrax 2010, S. 109 ff., im Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2009, S. 285 ).
  • OLG Nürnberg, 06.05.1977 - 1 U 168/76
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Dienstbarkeit als "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" bezeichnet wird, der Eigentümer des dienenden Grundstücks den betroffenen Grundstücksstreifen aber nach der näheren Ausgestaltung des Rechts tatsächlich überhaupt nicht mehr nutzen darf (OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, S. 1257 f.) oder wenn ein "Kellernutzungsrecht" in Wirklichkeit auch zur Nutzung des Hofraums berechtigen soll (OLG Nürnberg, MDR 1977, S. 929 f.).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2000 - 1 U 3359/99

    Umfang eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Dienstbarkeit als "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" bezeichnet wird, der Eigentümer des dienenden Grundstücks den betroffenen Grundstücksstreifen aber nach der näheren Ausgestaltung des Rechts tatsächlich überhaupt nicht mehr nutzen darf (OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, S. 1257 f.) oder wenn ein "Kellernutzungsrecht" in Wirklichkeit auch zur Nutzung des Hofraums berechtigen soll (OLG Nürnberg, MDR 1977, S. 929 f.).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Maßgeblich für die Frage des anwendbaren Rechts in allen Instanzen ist nach Art. 111 Abs. 1 S. 1, 112 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FGG -RG), ob das Verfahren in erster Instanz vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist bzw. seine Einleitung vor diesem Datum beantragt worden ist (vgl. nur Senat, Rpfleger 2010, S. 70 f.).
  • OLG Schleswig, 20.01.2010 - 2 W 173/09

    Maßgebliches Recht für ein Amtsverfahren nach § 53 Abs. 1 GBO in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Hier kann indes dahin stehen, ob bei einer möglicherweise bloß die Fassung der Eintragung betreffenden und damit unbeschränkt möglichen Beschwerde (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 2009, S. 501 f., m. w. N.) auf den Zeitpunkt der Einleitung des Eintragungsverfahrens abzustellen ist, während bei einer nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkten Beschwerde, die nach dem 1. September 2009 eingegangen ist, in jedem Fall neues Recht zur Anwendung kommt (vgl. zur beschränkten Beschwerde Senat, FGPrax 2010, S. 109 ff., im Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2009, S. 285 ).
  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2010 - 2 W 38/10
    Die schlagwortartige Kurzbezeichnung darf sich dabei nicht in einer letztlich inhaltsleeren Formulierung wie "Benützungsrecht und Benützungsbeschränkung" erschöpfen, mit der jede Dienstbarkeit umschrieben werden könnte (BayObLGZ 1990, S. 35 ff.; LG München, MittBayNot 2006, S. 147 ff.).
  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 W 593/10

    Anforderungen an die Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zum Betrieb von

    Das erfordert eine schlagwortartige Kennzeichnung, die geeignet ist, dem Grundbuchbenutzer eine ausreichende Vorstellung von der spezifischen Art des Rechtsinhalts zu vermitteln (BGHZ 35, 378, 382; OLG Schleswig Rpfleger 2010, 580; Knothe, a.a.O., Rdnr., 41; Demharter, a.a.O., § 44, Rdnr. 17).
  • LG Oldenburg, 11.07.2019 - 9 O 446/19

    Erdgasnetzbetreiber - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Entfernung eines

    Allgemein wird es daher als ausreichend angesehen, dass der Regelungsinhalt im Eintragungsvermerk lediglich schlagwortartig bezeichnet wird, wie dies auch in § 44 Abs. 2 S. 3 GBO ausdrücklich geregelt ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 18.05.2010 - 2 W 38/19, FGPrax 2011, 18, 19; BayObLG, Beschluss vom 26.03.1981 - Breg.
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