Rechtsprechung
   KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11190
KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10 (https://dejure.org/2011,11190)
KG, Entscheidung vom 05.04.2011 - 1 W 518/10 (https://dejure.org/2011,11190)
KG, Entscheidung vom 05. April 2011 - 1 W 518/10 (https://dejure.org/2011,11190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 S 1 VBVG, Art 111 Abs 1 FGG-RG, § 56g Abs 1 S 1 Nr 1 FGG, § 56g Abs 5 S 2 FGG, § 56g Abs 7 FGG
    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs innerhalb der 15-Monats-Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Erlöschen von Vergütungsansprüchen seitens des Nachlasspflegers im Fall der Berufspflegschaft bei fristwahrender Geltendmachung der Ansprüche; Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers durch Übersendung der Handakte

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Nachlasspflegschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers durch Übersendung der Handakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 235
  • Rpfleger 2011, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 13 WF 781/01

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des Verfahrenspflegers

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Vielmehr konnte er darauf vertrauen, dass das Nachlassgericht ihn davon in Kenntnis setzen würde, wenn ein anderer Abrechnungsmodus als in dem zuvor abgerechneten Zeitraum erfolgen sollte (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190 f., zitiert nach juris).

    In dieser Konstellation dürfte es den sonstigen Beteiligten ebenso wie der Staatskasse verwehrt sein, sich auf den Ablauf der Frist zu berufen (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190, zitiert nach juris; Palandt-Diederichsen, BGB, 70.Aufl., Anhang zu § 1836, Rdn. 3 zu § 2 VBVG; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2008, 4 WF 92/08,BeckRS 2008, 20263).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2007 - 3 W 201/07

    Höhe der Vergütung eines Berufspflegers für vermögenden Nachlass bei

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Es ist deshalb grundsätzlich nach Zeitaufwand und Stundensatz abzurechnen, wobei der Satz des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (33,50 Euro) für den berufsmäßigen Nachlasspfleger, insbesondere einen Rechtsanwalt, wie auch im vorliegenden Fall, regelmäßig deutlich zu niedrig sein dürfte (vgl. auch BT-Drucks 15/4874 S 27: allenfalls im Einzelfall angemessen; OLG Zweibrücken NJW-RR 2008, 369 hält bei mittlerem Schwierigkeitsgrad einen Stundensatz für den Rechtsanwalt von 110 Euro für angemessen).

    Im Übrigen ist das Ergebnis der Ermessensausübung auch im Hinblick auf Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Nachprüfung durch das Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde entzogen (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 140, 141; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2008, 137; BayObLG, Rpfleger 2000, 217).

  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137/1138 = FGPrax 2004, 77; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137) und von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann, (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264) so ist dies von der Fragestellung zu trennen, ob die Geltendmachung der Vergütung in der konkreten Ausgestaltung rechtzeitig erfolgte.

    Es kann daher vorliegend dahinstehen, ob der Anwendung der Ausschlussfrist nicht auch das Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB entgegenstehen würde, da der Beteiligte zu 23) berechtigterweise darauf vertrauen durfte, dass der zuständige Rechtspfleger ohne anderslautende Kundgabe, die bisher geübte Abrechnungsweise beibehalten wird, wie dies auch tatsächlich der Fall war (vgl. auch Senat, NJOZ 2006, 676, 677: dort verneint ).

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Im Übrigen ist das Ergebnis der Ermessensausübung auch im Hinblick auf Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Nachprüfung durch das Gericht der sofortigen weiteren Beschwerde entzogen (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 140, 141; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2008, 137; BayObLG, Rpfleger 2000, 217).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Die Sache wird an das Nachlassgericht zurückverwiesen, weil bei der erneuten Entscheidung über den Vergütungsantrag des Beteiligten zu 23) erstmals über die Höhe der Vergütung unter den als maßgeblich dargestellten Voraussetzungen befunden werden muss, wenn die erforderlichen Ermittlungen zu den aufgewandten Stunden durchgeführt sind (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 587, 588).
  • OLG Dresden, 19.03.2002 - 7 W 1944/01

    Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG als Orientierungshilfe für Mindestvergütung

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Das gilt insbesondere auch für die Höhe der anzusetzenden Stundensätze (OLG Dresden, NJW 2002, 3480).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Die Vergütung muss über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für den Pfleger erbringen (BayObLGZ 1992, 151 (154 f.).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 4 WF 92/08

    Materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    In dieser Konstellation dürfte es den sonstigen Beteiligten ebenso wie der Staatskasse verwehrt sein, sich auf den Ablauf der Frist zu berufen (vgl. auch OLG Koblenz, FamRZ 2003, 190, zitiert nach juris; Palandt-Diederichsen, BGB, 70.Aufl., Anhang zu § 1836, Rdn. 3 zu § 2 VBVG; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2008, 4 WF 92/08,BeckRS 2008, 20263).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Danach ist der Zeitaufwand wenigstens in groben Zügen festzustellen, gegebenenfalls aufgrund der Angaben des Pflegers unter Heranziehung seiner Handakten zu schätzen (BayObLG, JurBüro 1993, 49 f.) und mit einem gesondert zu ermittelnden Stundensatz zu vervielfältigen.
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02

    Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger

    Auszug aus KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10
    Die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses (so OLG Düsseldorf, ZEV 1998, 356, 357) wird dem nicht gerecht und kommt daher nicht in Betracht (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2007, 396; OLG Hamm, ZEV 2002, 466, 467; Zimmermann, ZEV 2005, 473, 474).
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

  • OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der

  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 19/07

    Vergütung des Nachlassverwalters: Festsetzung von Abschlagszahlungen; Darlegung

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
  • OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 3 W 49/07

    Nachlasspflegschaft: Anwendbarkeit der gesetzlichen Ausschlussfrist für den

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (vgl. KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161, 162).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (KG FGPrax 2011, 235, 236; OLG Hamm FGPrax 2009, 161 ff.; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., sie lehnen die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers ab).

    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen, und insbesondere von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann (KG FGPrax 2011, 235, 236 m.w.N.), hindert dies im Einzelfall nicht die Annahme eines Vertrauenstatbestands zugunsten eines mit Blick auf § 2 VBVG säumigen Nachlasspflegers.

  • OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12

    Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers

    Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann und muss die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden (Senat, Beschluss vom 6. August 2007, 2 Wx 14/07, juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236] m.w.N.).

    Welche inhaltlichen Anforderungen § 2 Satz 1 VBVG an die fristgemäße Geltendmachung stellt, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den Gesetzesmaterialien entnehmen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, juris; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161 [162]).

    Ein Vergütungsantrag muss jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12; KG, FGPrax 2011, 235 [236]; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 243; OLG Hamm, FGPrax 2009, 161; OLG München, OLGR 2006, 435; a.A. Rudolf/Eckhardt, ZErb 2006, 112 ff., die die Anwendbarkeit des § 2 Satz 1 VBVG auf den Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers generell ablehnen).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei

    Das Nachlassgericht ist nicht gehalten, aufgrund seiner allgemeinen Beratungspflicht rechtzeitig auf die Folge einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (OLG Köln, Beschl. v. 30.1.2013 - 2 Wx 265/12 - zitiert nach juris; KG, FGPrax 2011, 235 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dazu reicht die bloße Angabe der Stundenzahl ohne konkreten Tätigkeitsnachweis für die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs nicht aus (BGH a.a.O.; Senat FGPrax 2009, 161 ff.; KG FGPrax 2011, 235; OLG München MDR 2006, 815; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243).

    Die Unkenntnis der Rechtspflegerin vermag aber die Unkenntnis der Beteiligten nicht zu entschuldigen und ihren Antrag zum Erfolg zu verhelfen, weil von einer berufsmäßig tätigen Nachlasspflegerin, die dazu noch Rechtsanwältin ist, die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatz-ansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann (BGH a.a.O.; KG a.a.O. und Rpfleger 2011, 605), eines Hinweises des Nachlassgerichts bedarf es nicht (OLG Köln FamRZ 2013, 1837).

  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 397/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    Da kein schutzwürdiges Interesse des Erben besteht, dass der Nachlasspfleger Leistungen zu einem besonders günstigen Stundensatz erbringt, ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (vgl. Palandt-Weidlich, 71. Aufl., 2012, § 1960, Rn. 23; Burandt/Rojahn, ErbR, 2011, § 1960, Rn. 55; MünchKomm-Leipold, BGB, 5. Aufl., 2010, § 1960, Rn. 73 ff; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., 2009, Rn. 784; Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., 2006, Rn. 837 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11 = MDR 2012, 1471; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7.5.2012, Az. 3 Wx 113/11 = MDR 2012, 187; KG Berlin, Beschluss vom 5.4.2011, 1 W 518/10 = Rpfleger 2011, 605; OLG Hamm, Beschluss vom 13.1.2011, 15 W 632/10 = MDR 2011, 609; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27.9.2010, Az. 6 Wx 2/10 = FamRZ 2011, 926; LG München II, Beschluss vom 8.2.2008, Az. 6 T 186/08, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 14.06.2013 - 6 W 430/12

    Vergütung des Nachlassplegers: Stundensatz des anwaltlichen Nachlasspflegers bei

    Da kein schutzwürdiges Interesse des Erben besteht, dass der Nachlasspfleger Leistungen zu einem besonders günstigen Stundensatz erbringt, ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (vgl. Palandt-Weidlich, 71. Aufl., 2012, § 1960, Rn. 23; Burandt/Rojahn, ErbR, 2011, § 1960, Rn. 55; MünchKomm-Leipold, BGB, 5. Aufl., 2010, § 1960, Rn. 73 ff; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2. Aufl., 2009, Rn. 784; Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., 2006, Rn. 837 ff; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.9.2012, Az. 3 Wx 308/11 = MDR 2012, 1471; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 7.5.2012, Az. 3 Wx 113/11 = MDR 2012, 187; KG Berlin, Beschluss vom 5.4.2011, 1 W 518/10 = Rpfleger 2011, 605; OLG Hamm, Beschluss vom 13.1.2011, 15 W 632/10 = MDR 2011, 609; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 27.9.2010, Az. 6 Wx 2/10 = FamRZ 2011, 926; LG München II, Beschluss vom 8.2.2008, Az. 6 T 186/08, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 10.02.2021 - 2 Wx 294/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger

    Daher ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass der Nachlasspfleger eine zumindest kostendeckende Vergütung erhält (Senat, Beschl. v. 19. März 2014 - 2 Wx 70/14; KG, FGPrax 2011, 235; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 926; OLG Braunschweig, NLPrax 2019, 35; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 69; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1091; OLG Jena, BtPrax 2013, 158; NJW-RR 2013, 1229; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 1903).
  • KG, 07.05.2021 - 19 W 1168/20

    Berechnung der Vergütung für Nachlasspfleger

    Auch der früher für Beschwerden in Nachlasssachen zuständige 1. Senat des Kammergerichts hat eine Abrechnung der Vergütung anhand von Pauschalen schon vor Jahren abgelehnt (Beschluss v. 5.4.2011, 1 W 518/10).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2018 - 1 W 144/16

    Bestimmung der Vergütungshöhe des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen

    Daher ist der Stundensatz regelmäßig so zu bemessen, dass ein Rechtsanwalt eine kostendeckende Vergütung erhält (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 69; OLG Schleswig, NJOZ 2013, 172; KG, FGPrax 2011, 235; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1091; OLG Brandenburg, ZEV 2010, 637).
  • KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines

    Grundsätzlich unzureichend ist deshalb die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglicht (OLG Hamm, FGPrax 2009, 161, 162; Senat, Beschluss vom 5. April 2011 - 1 W 518/10 - FGPrax 2011, 235, 236; Wagenitz, in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 2 VBVG, Rdn. 3; Bettin, in: BeckOK, BGB, 2012, § 1836, Rdn. 20).
  • KG, 03.05.2021 - 19 W 1168/20

    Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht