Rechtsprechung
LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 41 StPO, § 451 StPO, § 13 StVollstrO
Beginn Rechtsmittelfrist bei Zustellung an StA - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn Rechtsmittelfrist bei Zustellung an StA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 112
- Rpfleger 2014, 447
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 12.09.1938 - 3 D 596/38
"Tag der Vorlegung" i. S. des § 41 StPO.
Auszug aus LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13
Eine Begründung dafür wird nicht angeführt, sondern die Genannten berufen sich auf RGSt 57, 55 und 72, 317.In Fall RGSt 72, 317 hat das Reichsgericht entschieden, dass der Behördenleiter nicht anordnen dürfe, dass ihm alle zuzustellenden Schriftstücke persönlich vorgelegt werden, weil dies dem Gedanken des Gesetzes widerspreche, den Geschäftsgang zu vereinfachen; dies komme auch in den Vorschriften der ZPO zum Ausdruck, wonach bei Behörden stets die Ersatzzustellung nach §§ 171, 184 ZPO zulässig sei.
- RG, 21.04.1922 - V 48/22
Hängt in den Fällen des § 41 Satz 2 StPO. die Wirksamkeit der Zustellung davon …
Auszug aus LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13
Eine Begründung dafür wird nicht angeführt, sondern die Genannten berufen sich auf RGSt 57, 55 und 72, 317.Im Fall RGSt 57, 55 hat das Reichsgericht darauf abgestellt, dass nach der Preußischen Geschäftsordnung für die Sekretariate der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten vom 12. November 1906 in der Fassung vom 28. Januar 1910 der Sekretär der Abteilung, für die es bestimmt ist, das Schriftstück in Empfang zu nehmen hat; damit sei die Zustellung bewirkt.
- OLG Frankfurt, 28.02.1996 - 3 Ws 152/96
Auszug aus LG Marburg, 25.11.2013 - 7 StVK 166/13
14 Dieser letztgenannten Ansicht hat sich auch das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.02.1996 (NStZ-RR 1996, 234) angeschlossen.
- BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16
Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang …
Dabei bedarf keiner Entscheidung, wann und wie bei einer anderen Zustellungsart (nach § 37 Abs. 1 StPO in Verbindung den entsprechenden Regelungen der Zivilprozessordnung) die Anforderungen an eine wirksame Urteilszustellung erfüllt werden (vgl. etwa zur Zustellung gegen Empfangsbekenntnis: OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 28. Februar 1996 - 3 Ws 152-153/96, NStZ-RR- 1996, 234; LG Marburg NStZ-RR 2014, 112; ferner KG, Beschluss vom 2. März 1994 - 4 Ws 264/93, NStE Nr. 3 zu § 41 StPO).